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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.11.1879
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1879-11-20
- Erscheinungsdatum
- 20.11.1879
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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269, 20. November. Nichtamtsicher Theil. 4815 Der Herr Vorsitzende bespricht die Nothwendigkeit einer zweiten Lesung und stellt alsdann die Frage, ob die Herren in die Generaldebatte eintreten wollten. Es wird dies abgelehnt und zu dem ersten Abschnitt des in der September-Commission angenommenen Statuts übergegangen.*) Herr Morgenstern stellt den Antrag, das Statut nicht als neues, sondern als revidirtes zu bezeichnen. Er begründet dies mit dem Beschluß der Generalversammlung, der auf Re vision des Statuts lautet. Er beantragt weiter, als Einleitung dem Statut voranzusetzen: Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler hat in der Haupt versammlung vom 11. Mai 187S die Revision des bisherigen Statuts als nothwendig anerkannt. Nachdem insolge dessen die statutenmäßigen Vorbereitungen getroffen und erledigt worden sind, hat der Börsenverein in der Hauptversammlung vom 25. April 1880 das nachstehende revi- dirte Statut berathen, in nachstehender Fassung festgestellt und endgültig angenommen. Ferner beantragt Herr Morgenstern als §. i. Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler ist eine Genossenschaft mit juristischer Persönlichkeit. Er hat seinen Sitz in Leipzig. Er empfiehlt, da der Börsenverein der Bestätigung der Regierung nicht mehr bedürfe, Streichung des „bestehend", hält es aber in Rücksicht auf die historische Entwicklung des Börsen vereins für nothwendig, daß in der Einleitung des Statuts gesagt werde: Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler, unter der Bestäti gung und dem Schutze der Königlich Sächsischen Regierung in Leipzig begründet. Herr Kaiser schließt sich dem an. Herr vr. Blockhaus glaubt, daß diese Fassung in dem Statut selbst wohl keine Auf nahme finden könne. Er wünscht weiter, daß eine nähere Be zeichnung des Statuts wegfalle und statt dessen gesagt würde: Statut Grundlage des Statuts vom 13. Mai 1852. und ist für Wegfall der Einleitung. Herr Morgenstern kann sich bei dieser Fassung des Ti tels auch mit dem Fortfall seiner beantragten Einleitung ein verstanden erklären. Es wird nun durch den Herrn Vorsitzenden der Titel des Statuts folgendermaßen festgestellt und einstimmig an genommen: Statut des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Revidirt aus Grundlage des Statuts vom 13. Mai 1852 und angenommen in der Hauptversammlung vom . . . In der zweiten Lesung wurde der Titel des ersten Ab schnitts so festgestellt: Erster Abschnitt. Von dem Zweck des Vereins und den Mitgliedern desselben. Die Morgenstern'sche Fassung der Einleitung des A. 1. wird angenommen; sie lautet: 8- 1. Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler ist eine Genossenschaft mit juristischer Persönlichkeit. Er hat seinen Sitz in Leipzig. Ebenso werden folgende Sätze aus dem Entwürfe der September-Commission angenommen: *) Um die Leser nicht zu ermüden und meinen Bericht so tiber- sichtlich zu machen, als es mir neben einer treuen Darstellung unserer dreitägigen Arbeit möglich ist, werde ich die zweite Lesung gleich bei der ersten paragraphenweise berücksichtigen. Der Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des Wohles, sowie die Vertretung der Interessen des deutschen Buchhandels im Allgemeinen und seiner An gehörigen im weitesten Umfange. Insbesondere gehören hierher: n) Die Schaffung und Unterhaltung von Anstalten und Einrichtungen behufs Erleichterung des gegen seitigen Geschäftsverkehrs und der Abrechnungen; l>) die Anbahnung und Feststellung allgemein gültiger geschäftlicher Normen im Verkehr der Buchhändler unter einander; o) die Pflege des Unterstützungswesens für Angehörige des Buchhandels. Der K. l. 6. „Pflege eines soliden auf entsprechende all gemeine und Fachbildung sich stützenden buchhändlerischen Ge schäftsbetriebs im Gegensätze zu der das materielle Gedeihen wie das Ansehen des Buchhandels gefährdenden Schleuderet und dem Buchhandel Unberufener" gibt Anlaß zu folgender Discussion: Herr Kaiser stellt den Antrag auf Streichung des Punktes ck. und des beigegebenen Motivs. Herr Morgenstern ist ebenfalls für Weglassung des Motivs, kommt auf die Entstehung des Satzes zurück und glaubt sich dem Geiste der September-Conferenz anzuschließen, wenn er das Prinzip in dem Statut feststellt, dagegen die Consequenzen, wie sie in dem Entwürfe gezogen sind, streicht. Nach einer Entwickelung, wie das Bedürfniß zu einer Reform sich in Weimar, in der Delegirten-Versammlung der Provinzial- vereine und in der Cantate-Versammlung vom Mai 1878 geltend gemacht habe, hält er eine Revision des Statuts ohne jede Be deutung, wenn nicht bewirkt würde, daß der Börsenverein durch moralische Macht die Bestrebungen der Vereine unterstütze. Er stellt deshalb den Antrag, als Punkt ä. zu setzen: ck. Die Belebung des korporativen Geistes in Local- und Kreis vereinen, sowie die Förderung der Bestrebungen dieser Vereine zur Be kämpfung der Schleuderei. Herr Morgenstern ist weiter der Ansicht, daß der tz. 10. 7, (Die Ausschließung kann erfolgen wegen gewerbsmäßig fortge setzter Schleuderei) factisch nicht zur Anwendung kommen würde, und erklärt sich für Streichung aller in dem Statut gezogenen Consequenzen des Z. 1. ä., wenn sein Antrag auf Abänderung desselben angenommen und tz. 10. Absatz 7. in dem Sinne bei behalten würde, wie auch der Schutz des Verlags in K. 10. Absatz 4. eine Bestimmung gefunden habe. Herr 2r. Brockhaus steht aus dem Standpunkte des Herrn Kaiser und hält es nicht für Sache des Börsenvereins, in die Bekämpfung der Schleuderei einzutreten. Er hält den Börsen verein nicht für gefährdet, wenn die Reform desselben die Be kämpfung der Schleuderei nicht aufnimmt, und erklärt eine Aenderung des Statuts in mehrfacher anderer Hinsicht für noth wendig. Herr vr. Brockhaus wünscht überhaupt, daß das Wort „Schleuderei" aus dem Statut wegfalle, und könnte er sich mit dem Satze einverstanden erklären, wenn die letzten vier Worte „zur Bekämpfung der Schleuderei" wegfielen und nur gesagt würde: „die Förderung der Bestrebungen dieser Vereine". Die Be kämpfung der Schleuderei sei Sache der Kreis- und verwandter Vereine. Er stellt ein Vorgehen der Leipziger Buchhändler in dieser Hinsicht in Aussicht. Herr Bergstraeßer motivirt seine Stellung zu dem Statut. Er kommt darauf zurück, daß er schon in der September-Com mission unter der Voraussetzung einer zweiten Lesung sich ab ändernde Anträge zu A. I. ck. und 3. Vorbehalten und diese seine Absicht zur Motivirung seiner Abstimmung im Protokolle nieder gelegt habe. Er erklärt sich mit der Fassung des Herrn Morgen- 656»
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