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02-Ausgabe Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.01.1839
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Titel
- 02-Ausgabe
- Band
- 1839-01-01
- Erscheinungsdatum
- 01.01.1839
- Sprache
- Deutsch
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Das neueste Regierungsblatt für das Großherzogthum S. Weimar-Eisenach enthalt in einer langem Ver ordnung über die Lotterien vom 30. Oct. auch Folgendes: 4) Das Verbot des Spiclens und Colligirens rücksicht lich der im Großherzogthume nicht pcivilegirten und nicht zugelassenen Lotterien erstreckt sich auch auf die, neuer lich von Seiten einiger Buch - und Kunst-Handlungen vorgekommcnen und mit lotteriemäßigen Ausspielungen verbundenen Unternehmungen, namentlich auf die von dem Meyer'schen bibliographischen Institute zu Hild burghausen mit mehrcrn Verlagsartikcln in Verbindung gebrachte Lotterie, und es wird daher den Buchhändlern des Gcoßhcrzogthums das EoUigircn zu diesen Lotterien, d. h. die Annahme von Subscriptionen und Pränume rationen auf jene Vcrlagsartikel, ebenso wie allen Un- terthanen das Pränumeriren und Subscribircn selbst bei der geordneten Strafe von fünfzig Thalcrn untersagt. An Herrn Friedr. Perthes. Mein hochverehrter Freund! Vor einigen Tagen empfing ich Ihr freundschaftliches Schreiben vom 22. Nov. über Leipzig, und es war mir sehr erfreulich und wohlthuend, auch Ihre Anerkennung meiner Gesinnungen und Ansichten von unserm ehren- werthen Geschäfte, welche ich in meinem ^nasi-Antritts- Programm ausgesprochen, gleich im Anfang desselben ge funden zu haben. Diese Ansichten und Gesinnungen bestimmten mich denn auch schon unterm 20. Sept., also gleich nach Empfang des Börsenblatts Nr. 95, über Ihre Mitthci- lung aus dem Berliner Organ einiges niederzuschrcibcn, um cs im Börsenblatt gleichfalls abdcucken zu lassen — allein ich zögerte damit und hielt nachher für besser, erst abzuwartcn, welche Wirkung Ihre Mitthcilung und gleich sam Aufforderung haben würde. Und nun kommt denn auch, wie zu erwarten stand, ein Vorschlag um den andern, ja schon Zustimmungen von mehreren Seiten zu einem und dem andern dieser in verschiedenen Nummern des B.Bl. gemachten Vorschläge. Was soll nun hier der Vorstand von seinem Stand punkte der Vcrw al tung aus thun? — ich behaupte, er kann sich auf alle diese Vorschläge nicht Anlassen, er ist nicht befugt, wenn selbst von einer Mehrheit beschlos sene, gesetzliche Vorschriften zu diesem Behufe zu erlassen, und solche würden auch ohne den erwarteten Erfolg bleiben. Er würde sich also hier wie anderwärts bloßgestellt sehen, wenn cr eingreifen und — wie Sie, lieber Freund, sagen — positiv handeln wollte. Die Bestimmung, die sich übrigens von selbst versteht, ist bereits cingcschärft, daß die Jud.-Messe Termin der Abrechnung und Zahlung sein soll; die Mehrzahl folgt von selbst, Andere spotten dieser hergebrachten Ordnung und erneuerten Einschärfung. Folglich, wollt Ihr Creditocen neue Mittel ergreifen zur Erzwingung dieser Ordnung und hauptsächlich zur Eintrei bung deS Geldes, so macht solche unter Euch privatim aus, steht zusammen, handelt und macht, was Euch gutdünkt und was auch geschehen kann, wird, ja muß; aber geht nicht daraus aus, Gesetze und Vorschriften von oben herab machen zu wollen, die nicht haltbar sind und den Vorstand wie Euch nur compromitticcn können. Unser Geschäft ist ein freies, aus dem Gesichts punkte des Handels wie aus jedem andern betrachtet; das, wozu wir uns gemeinschaftlich als Verein verpflichtet ha ben und verpflichten konnten, und vereint gehandelt wer den soll, ist in unfern Statuten bestimmt, mehr zu thun und Krämerinnung oder Handwerkszunft daraus zu ma chen, das würde es hcrabwücdigen und zur Auflösung führen. Es bleibt demnach dem Vorstände nichts übrig, als fürs erste passiv sich zu verhalten, seinen Gefallen nicht nur auszudrücken an Allem, was geschieht zur Ausschei dung und Entfernung des Unsoliden und Schwachhaften, sondern auch privatim und außer seinem Amtskreisc mit- zuwirken, was zu seinem und dem Besten des Ganzen be schlossen und ausgefühct wird. Anträge auf Ausschluß vom Verbände , welchen die Mehrheit beschließt, kann er dann nicht abweisen. Abgesehen nun von dem, was der Vorstand bei dieser Sache thun kann und thun soll, wenn er von der Mehr heit dazu ausgefordert würde, wollen wir nun die bis jetzt gemachten Vorschläge nur im Allgemeinen betrachten. Angenommen, es werden Listen verfertigt und aufge legt, in welchen Einer oder der Andere seine Debitoren angibt, die bis zum gesetzten Termine säumig im Ab rechnen und Zahlen waren. Wie natürlich anoett sich, diese Angabe noch jeden Tag nach der Abreise des Eredi- tors, so daß also, nur eine Nachlässigkeit, ein Zufall, oder eine Versäumnis irgend einer Art Antreten darf, um einen großen, vielleicht den größeren Theil der aufgeführ- tcn Namen — wohl meistens Abwesende — in kurzer Frist bei Einem und dem Andern, bei Vielen oder bei Allen, ungerecht und voreilig gcbrandmarkt zu sehen. Was in Uebeccilung, vielleicht in Leidenschaft und VorurthAl durch Namenangcbcn leicht hingeworfcn, zum Theil geringer Posten wegen, die freilich, wenn sie ausbleiben, auch wehe thun können, geschehen, soll den Maßstab hergeben auch für Andere zur Verdammung? Würden sich hier nicht Parteien bilden können, feindselige Verhältnisse entwickeln, unangenehme Erörterungen Statt finden, die dann der Vorstand uolsiw volsus zu schlichten gezwungen sein sollte? Und wer soll diese Listen führen? d. h. nach vorhcr- gegangener Schaustellung rcvidiren, nachtragen, bes sern? gewiß unter Verantwortlichkeit für alle Vorfälle! Aus diesen Rücksichten kann denn auch unmöglich öf fentliche Auslegung derselben Statt finden auf dem Börsensaale, denn alsdann würde nur der Vorstand ver antwortlich sein für das, was unter seinen Augen geschieht. Dann Frage: was soll dabei aus dem Süddeutschen, bisher getrennt gewesenen Abrechnungs- und Zahlungs- wcscn oder Unwesen werden? soll hier die Anarchie — weit ärger als in Norddeutschland — fortdaucrn? Sollen wir Süddeutsche zu unserm eigenen Nachtheile nur besorgt dafür sein, daß unsre Eollegcn, die in Leipzig nur ab-
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