Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.06.1921
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Redaktioneller Teil. 130. 7. Juni 1921. ffser. Teilweise berufen sich die Finanzämter auf eine an sie er- Anweisung, durch pauschale Zuschläge das Vermögen zu er- So ist im Bezirke mehrerer schlesischer Finanzämter, z. B. in Wottau, ein Zuschlag auf das Betriebsvermögen von 25°/, vorgcnom- Im morden und dadurch die Vorschrift des 8 19 des Reichsnotvpfergesetzes fvonach das Betriebsvermögen der Einzelperson nur mit 80°/, zum kNotopfer herangezogen werden sollte, wieder aufgehoben worden. Das I widerspricht also direkt dem Willen des Gesetzgebers. Der Hansa-Bund hat auf Grund des ihm innerhalb seiner weitverzweigten Organisation zugcgangcnen Materials an das Ncichsfinanzministcrinm die dringende .Anfrage gerichtet, ob solche Anweisungen an die Nachgeordneten Finanz- l bchörden ergangen sind. Der Hauptvorstand des Deutschen Buchdrucker-Vereins hat in letzter Zeit an verschiedene Behörden bemerkenswerte Eingaben ge richtet. Das Neichspostministerium wurde ersucht, eine Ermäßi gung des Portos für P o st k a r t e n s ch e ck s von 40 auf 15 Pfennig herbeizuführen. In einer zweiten Eingabe wird um recht zeitige B e k a n n t m a ch u ng bcvo r st e hend e r schwer- wiegen d e r Ä nöer u ngeu de r P o st o r d n n u g bziv. Schaffung einer Übergangszeit bis zu deren endgültigem Inkrafttreten ersucht, weil durch zu frühzeitig und unvermittelt cintrctende Änderungen oft schwere Schädigungen für Industrie-, Handels- und Gewerbckreise ent stehen. Des weiteren wurde der NeichSpostminister in einer Eingabe gebeten, die Neichspostverwaltung ainveiseu zu wollen, daß sic die für den Amtsgebrauch erforderlichen Drucksachen, namentlich auch die Ver zeichnisse der Postscheckkunden, stets bei den Druckereien der verschiedenen Direktionsbezirke in Auftrag gibt. Damit den Drucke reien in der Provinz die zur Aufrechterhaltung ihrer Betriebe unbe dingt erforderlichen behördlichen Druckaufträge in demselben Maße wie bisher überwiesen würden, wurde die gleiche Eingabe auch an den Deutschen Reichstag gerichtet. — Dem Neichsarbeitsministerium wurde eine Eingabe unterbreitet, betreffend Ermäßigung der hohen P a p i e r p r e i s e. In der Antwort wird ansgeführt, daß die Ein gabe an den Neichswirtschaftsminister zur zuständigen weiteren Ver anlassung abgegeben worden sei. Der Arbeitsminister habe aber die Erfüllung des zum Ausdruck gebrachten Wunsches auf das wärmste be fürwortet. — Auf die Eingabe an den Reichskanzler, die sich mit dem Plan der Neichsregierung befaßte, innerhalb einer bestimmten Reihe von Fahren systematisch alle N e i ch s b e h ö r d e n mit eigenen B u ch d r u ck e r e i e n a u s z n st a t t c n, antwortete der Rcichsfinanz- minister, daß eine Absicht, die Neichsbchörden grundsätzlich nach und nach mit eigenen Buchdruckereien auszustatte», nicht bestehe. Dagegen liege es im Interesse des Reiches, di<e vorhandenen Druckereien auszu nutzen und bei der erforderlich gewordenen Umgruppierung der Ver waltungen cntsprecheiüd anders zu verteilen. In der Antwort heißt es ferner, das Heer der Arbeitslosen dürfe nicht durch Entlassung der hier tätigen Arbeitskräfte vergrößert oder die Pcrsonalansgaben für auf Wartegcld gesetzte Beamte vermehrt werden. Wiederholt habe der Mi nister seitens der Nachgeordneten Stellen vorgelegte Anträge auf Er weiterung von Druckereien abgelehnt. Andererseits könne die Zustim mung zur Neueinrichtung oder Vergrößerung von Druckereien nicht versagt werden, wenn ein dringendes dienstliches Bedürfnis und ein un bedingtes Reichsinteresse nachgewiesen werde. — An den preußischen Finanzminister war eine Eingabe gerichtet worden, betreffend Aus hebung der Luxusstcuer für Diplome n. d e r g l. Ur kunden. Der Minister erwiderte, daß er die Eingabe an den Neichs- finanzministcr insoweit befürwortend wcitcrgegcben habe, als nicht Ernennungsurkunden usm. in Frage kommen, die über den Nahmen einer einfachen Ausfertigung hinausgehen. ^ vpreüiWc Sonderabkommsn über den Fortfall des Sortimentcr- zuschlages. Diejenigen Verleger, die derartige Abkommen mit ihren Ab nehmern getroffen haben, können das Sortiment in der jetzt so über aus schwierigen Arbeit des Auszeichnens wesentlich unterstützen, wenn sie ihre Fakturen in jedem Fall mit einem Stempel »Laut Abkommen kein Sortimcnterzuschlag« versehen würden, wie dies bisher leider nur in vereinzelten Fällen geschieht. Nur dann sind Irrtümer ver meidbar. Auch bei den aus besonderen Gründen minderrabattiertcn Verlagsartikcln sollte dies zur Vermeidung von Rückfragen stets be gründet werden. Charlottcnburg. Amclangsche Buch- u. K u n sthandl u n g. Nachlieferung eines Registers zu einer Zeitschrift. Eine Bibliothek läßt ihre Zeitschriftenjahrgänge binden und ver langt von mir als nicht geliefert Titel und Inhalt zur Umschau 1919. Ich reklamiere diesen nicht eingegangenen Titel beim Verlag Bechholh, der mir prompt, aber unter Berechnung von 2.—/1.50 Mark liefert. Selbstverständlich weigert sich die Bibliothek, eine Berechnung anzu- erkenncn, stellt sich vielmehr auf den Standpunkt, daß Titel und Inhalt zum im voraus bezahlten Jahrgange gehören. Auf meine Vorstellun gen beim Verlag schickt mir dieser einen Ausschnitt, der anscheinend aus einer Nummer der Umschau stammt und folgenden Wortlaut hat: Betrifft das Register für »Umschau« Jahrgang 4919. Zur Vermeidung unnötigen Papierverbrauchs soll das In haltsverzeichnis 1919 nur an diejenigen Abonnenten abgegeben werden, die cs ausdrücklich bestellen. Bestellungen darauf müssen bis spätestens 31. Dezember d. I. beim Verlag eingegangen sein und werden sodann kostenlos gegen Spescnvergütung von 25 Pfg. an die Besteller geliefert. Auf später cinlaufende Bestellungen kann Lieferung nur gegen Berechnung der Selbstkosten von 2.— pro Exemplar zuzügl. 25 Pfg. Spesen (und eventuell 40 Pfg. Nachnahmegebühr) erfolgen. Verlag der Umschau. Dies Verfahren ist einzigartig. Daß eine Papierersparnis durch Nichtbeigabe von Titel und Inhalt zur ganzen Auflage erzielt werden soll, ist nicht zu beanstanden, aber jedem Abonnenten muß er auf Ver langen unberechnet nachgeliefert werden. Das i st handelsüblich. Recht bedenklich erscheint mir daher der Schlußabsatz der Bcchholdschcn Bekanntmachung, ans der nicht genau ersichtlich ist, ob diese Berech nung eine Strafe für säumige Besteller sein soll, oder ob sie durch Extraanfertigung bedingt ist. Die Bibliothek hält sich natürlich an mich und verlangt die kosten lose Nachlieferung. Also müßte ich sämtliche Zcitschriftenhefte auf etwaige dLotizcn dieser Art durchsehen! Ich wäre rechtskundigen Kollegen für Meinungsäußerung dank bar, ob eine solche Extra-Forderung rechtlich zu begründen ist. Erlangen. MaxMencke. Entgegnung. Sehr geehrter Herr Kollege! Eine Bibliothek bemerkt im Jahre 1921, daß ihr das Inhaltsverzeichnis zur »Umschau« des Jahrganges 1919 fehlt, reklamiert bei Ihnen und beanstandet eine Berechnung von 2.— ord., 1.50 no. — Eine Begründung für die Berechnung sagt Ihnen, daß zur Vermeidung von unnötigem Papicrverbrauch das In haltsverzeichnis der »Umschau« nur an diejenigen Abonnenten ab gegeben wird, die cs ausdrücklich bestellen. Dies finden Sie, sehr ge ehrter Herr Kollege, auch in Ordnung: die Berechnung aber für Bestel lungen, die nach dem 31. Dezember einlaufen (der Termin, der dreimal den »Umschau«-Beziehern bekanntgegcben worden war), erkennen Sie als handelsüblich nicht an. Der Zweck unserer Maßnahme ist eine Papierersparnis, da viele Bezieher, z. B. Iournallesezirkel, Fabriken und Ämter, die die »Um schau« zerschneiden, und viele Privatabonncnten, die den Jahrgang nicht binden lassen, kein Interesse an dem Register haben. Bevor das Inhaltsverzeichnis gedruckt wird, muß der Verleger eine Übersicht über den Bedarf haben, und zwar spätestens am 31. Dezember. Glauben Sie, verehrter Herr Kollege, daß es irgendeinem Bezieher cinfällt, vor dem Augenblick, in dem er das Register benötigt, seinen Bedarf an- znmclden, wenn er nicht weiß, daß eine spätere Bestellung mit Sonder kosten verknüpft ist? Ich glaube dies nicht, aber ich will Ihnen noch mehr verraten: Es ist uns schon passiert, daß durch die Nachzügler die Auflage des Inhaltsverzeichnisses vergriffen wurde und die Kosten der Neuherstellung höher war, als uns durch die Berechnung von 2.— Sonderspesen wieder zuging. Sie werden also wohl ohne weiteres anerkennen müssen, sofern Sie die Prämisse zugcbcn, daß Papicrersparnis heute eine Notwendigkeit ist, daß auch die Extraver gütung für die Nachzügler ihre Berechtigung hat, daß dies keinesfalls als eine Strafe anzusehn ist, sondern als eine Entschädigung für beson dere Leistung und als ein Druck zur rechtzeitigen Bestellung. Für Sie liegt selbstverständlich nicht die geringste Veranlassung vor, Ihre Zeitschriften, deren Vermittler Sie sind, auf Notizen obiger Art dnrchznsehcn. Die Herren Bibliotheksbcamten aber werden sich wohl daran gewöhnen müssen, in Zukunft solche Notizen zu beachten oder allgemein für ihre Zeitschriften rechtzeitig die Register zu bestel len, wenn sie nicht eine Sonderentschäöigung von 2 Papiermark (gleich 10 Frtedenspfennigcn) vergüten wollen. In ausgezeichneter Hochachtung H. Bechhold Verlag.
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