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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.02.1839
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1839-02-08
- Erscheinungsdatum
- 08.02.1839
- Sprache
- Deutsch
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2Z9 12 260 Der Gewinn des Verlegers ergiedt sich bei diesem Ver fahren aus der Überschreitung des calculirten Absatzes, in dem dadurch die sämmklichen Factoren des kostenden Preises vermindert werden, und hierin liegt der natürliche Grund des überragenden Wertstes solider Verlagsartikel, die oft nach einem Vierteljahrhundert noch ihren Preis behaupten. Richtet nun gleich der Absatz der Bücher chie aller an dern Handelsgegcnstände, sich nach der Nachfrage und ist diese zum großen Theile davon bedingt, daß der Preis eines Buches mit der Nützlichkeit oder Annehmlichkeit seines In haltes in Ucbereinstimmung steht, so treten doch bei dem Buchhandel Momente besonderer Natur hinzu, welche eine Ueberthcucrung bei Weitem fühlbarer machen, als bei allen andern Handelsgcgcnständen und eben deshalb um so nachtheiligec auf den Handel selbst zurückwirkcn, wo dann, weil der Käufer selten unterscheidet und noch seltner gcngpe Kenntniß von Ursache und Wirkung hat, der Unschuldige mit dem Schuldigen leiden muß. So gewiß cs, vom Standpunkt des Rechtes und der Wissenschaft aus, keinen Wucher gicbt, und cs Jedermann frei stehen muß, von günstigen Umstanden jeden möglichen Vorthcil zu ziehen, so gewiß spricht sich doch die allgemeine Stimme gegen Je den aus, welcher diesen Grundsatz etwa auf die Spitze trei ben möchte und um so harter und entschiedener, je mehr die^Gegcnständc des Verkehrs zu den wirklichen oder eingc-! bildeten Bedürfnissen gehören. Nun bilden die Bücher den wichtigsten Theil der geistigen Nahrung, deren die Mensch heit, um den Zweck ihres Daseins zu erreichen, eben so wenig entbehren kann als der leiblichen Nahrung, und die Verhältnisse ähneln sich auch in so weit, als bei weitem der größere Theil der Bücherkäufer der minder bemittelten Elaste angehört, für welche jede Uebertheurung doppelt empfindlich ist. So gewiß nun Niemand ein Recht hat, dem Schriftsteller ein Honorar, und außer diesem Niemand ein Recht hat, dem Verleger einen Preis vorzuschrcibe», so gewiß wird doch allgemein vorausgesetzt, und stillschwei gend angenommen, daß jeder Verleger sich mit einem Ge winne begnügen wird, der zu seiner Mühe', zu dem Auf wand an Capital und zu der Gefahr des Unternehmens in billigem Verhältnis steht, und jede Ucberschrcitung dieses natürlichen Maßes erregt um so nothwendigec das Miß trauen doc Käufers je unzweifelhafter die Natur des Buch handels die Art der Concurren; Nusschließt, welche in allen andern Händelszweigen die Gefahr der Uebertheurung ver hindertst) Wenn daher in neuerer Zeit gar nicht selten vor gekommen ist, daß wenige Jahre nach dem Erscheinen die Preiseävon weit verbreiteten Büchern auf die Hälfte und selbst den vierten Theil des Ladenpreises herabgesetzt worden sind, so ist nicl>ts so sehr geeignet, das frühere Vertrauen zu der Solidität des Buchhandels zu erschüttern und die Käufer erst bedenklich und endlich ganz abwendig zu machen. Daß diese Manipulationen die erste Veranlassung dazu ge geben haben, den eigentlichen Sortimentsbuchhandel zu er schüttern und zu verdrängen , denn welcher Buchhändler kann es wagen, sein Capital in einem Artikel anzulegcN, dessen Werth von der Hunte des Verlegers abhäng't, ist zu bekannt ,-als daß hictauf näher einzugchen wäre. Allein djesei Manipulation, sei es, daß dieselbe über momentane Verlegenheiten hinweggeholfen und wohl auch scheinbaren Vorthcil gebracht, hat zugleich dahin gewirkt, die Käu fer von Büchern abzuschrecken und sie zu gewöhnen, sich so viel als immer möglich der öffentlichen und Leihbibliothe ken zu bedienen. Rechnet auch jeder Käufer eines Buches gewiß etwas auf den Gebrauch, so kann doch auch diesem nicht gleichgültig sein, sein Besitzthum vielleicht nach weni gen Jahren durch eine solche Preisherabsetzung in unge wöhnlicher Weise entwcrthet zu sehen, zumal ohnehin schon die Gefahr der zweiten und verbesserten Austage ihn bedroht. Wer daher jetzt ein Buch nicht unbedingt haben muß, wird zuerst abwartcn, ob nicht eine Preisherabsetzung, sei es durch Partieprcise, sei es aus direktem Wege erfolgt, und in tausend Fällen wird er die Kauflust ganz verloren haben, wenn nun der Fall wirklich eintritt. So vernichtet, wie in der Regel, so auch hier die Uebectccibung die Wurzel, und die Abnahme des Buchhandels, wenn gleich durch die Zu nahme der Bildung in etwas gemindert, muß nothwendig zunehmen, so lange das System der Preisermäßigungen fortdauert, und das Besitzthum der Privaten nicht gegen willkührliche Werthverminderungcn sicher gestellt wird. Ursache und Wirkung folgen sich im Kreise, aus Mangel an Absatz werden die Bücher in der Regel im Preise herab gesetzt und um der Herabsetzung willen vermindert sich der Absatz, bis derselbe endlich aus die Leihbibliotheken und Lesc- cirkel beschränkt sein wird. Daß es auch Ausnahmen von dieser Regel geben kann, daß eine Preisherabsetzung zu Verdrängung eines Nachdrucks (nicht eines blos concur- rircndcn Unternehmens) keinem Cinwand unterliegt, son dern als Folge eines gemeinschaftlichen Anfalles anzuschcn ist, wird nicht bestritten, allein schwieriger ist es ohne Frage, die Mittel zur Abhülfe anzugebcn. Diese Mittel können nicht auf Zwang beruhen, da im Voraus das Recht der Verleger, so weit dieselben nicht durch die Vec- sagscontracte beschränkt sind, zugegeben worden ist, son dern nur auf der Anerkennung der Unzweckmäßigkeit des Verfahrens und auf einer auf diesem Anerkenntnis beruhen den freien Vereinigung der Verleger, von diesem.Mittel, ihren Werken Eingang zu verschaffen, entweder gar keinen öder doch erst nach einer bestimmten längeren Frist Ge brauch zu machen. Und selbst wenn nach Ablauf dieser Frist., oder wenn vorher, aus vorbehastenen Gründen, dennoch eine Preisherabsetzung eintrcte, würde cs dem In teresse der Buchhändler entsprechen, allen frühem stäufcrn Entschädigung für die Differenz, sei cs in andern Veclags- wcrkcn, zu gewähren, denn nur wenn der Käufer völlig sicher gestellt wird, nicht durch Willkühr einen Theis seines Vermögens zu verlieren, wirb das Vertrauen zum Buch handel und die Lust zum Bücherkaufen sich wieder einstel len. Hier w.ie überall finden wir den verständigen Men schen als den abgesagtesten Feind der Willkühr; er unter wirft sich der nothwcndigcn Entwerthung, welche die Zeit, welche neue Erscheinungen, welche die Fortschritte der Wissenschaft herbeiführcn, allein er wird sich gewiß nur um so entschiedener gegen eine. Maßregel erklären, aus Welche mehr a(s auf irgend eine, der Ausspruch Anwendung leidest, 8UMMUM jus, 8UMMS iusuris. Selbst die Für sten haben dem Rechte der Dcvalvirung,,zhrcr Münzen,
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