für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegebcn von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börfenvereins. ^§31. Freitags, den 26. April 1839. Ein abgedrungenes Wort auf den Cvrre- spondenz-Artikel aus München inNo.28des Börsenblattes vom 5. April d. I. Es ist unleugbar die Pflicht eines redlichen Eor- refpondenten, in Allein der Wahrheit getreu zu bleiben, und wenn er sich zu einem Referate berufen fühlt, sich nicht oberflächlich, sondern gründlich von seinem Gegenstände zu unterrichten, oder lieber zu schweigen. Diese Redlichkeit hat aber der Verfasser jenes Artikels nicht beobachtet. Da er nun selbst gesteht, das Ei nla d u ng s - Ei rcu l air des Katholischen Bücher-Vereins inMünchen auf das Jahr 7839 gelesen zu haben, so muß er ent weder ein großer Ignorant in der Literatur sein, oder seinen Aufsatz blos in der unlautcrn Absicht niedergeschrieben haben, um eine Handlung, die sich einer streng rechtlichen Geschäftsführung bewußt, und mit unter den Ersten gegen die, den bayerischen Buchhandel dermal bedrängenden Potenzen thälig han delnd auf getreten ist, in den Augen der Collegen (vielleicht aus Brotneid) als Unterstützerin und Bcförderin der Uebergriffe des gedachten Vereins zu ver dächtigen. Indem er berichtet: daß dieser Verein angcfangen habe, katholische Bücher zu verbreiten, die nur in bayerischen Buch handlungen erschienen seien, sagt er sogleich eine Unwahrheit, denn das Verzeichniß des Vereins enthält neben vielen Artikeln mehrerer bayerischen, auch mehrere Artikel verschiedener geachteter ausländischer Verleger: z. B. Aauch 6r Jahrgang. in I., Tbcissmg in M., Lcvrault in Str., Andrere in Fr-, Mcchituristcn in W., 'Rirchhcim u. Eo. in M. Daß er ferner als Beispiel eines < dem Verein gewähr ten übergroßen (?) Rabatts gerade den Einzigen unserer Verlagsartikcl anführt, welcher in dem besagten Verzeichnisse enthalten ist (denn die darin weiter befindli chen Pustet'schen in unfern Verlag übergegangenen Artikel hat der Verein seitdem noch nicht von uns bezogen) klärt seine Absicht auf, uns — wir wissen nicht warum — Eins zu versetzen, während von andern bekannten Ver legern zwanzig und mehr Artikel in jenem Verzeichnisse , siguriren. Das heißt unehrlich gehandelt; es müßte denn der kaum denkbare, oben von uns präsumirte Fall vorhanden sein: daß sich die Bücherkenntniß und Rechen kunst des Einsenders nur auf Geramb's Reise und deren Ladenpreis beschränkt, denn sonst hätte er unter mehr als 50 Werken die Auswahl gehabt, welche, den angcsetzten Netto-Preisen nach zu urtheilen, von den resp. Verlegern mit 60 bis 75 K vom Ladenpreise abgegeben sein müssen. Wir halten es unter der Würde einer ehrenhaften Handlung, den Denuncianten zu machen, nennen daher keinen Namen. Ob ein Verleger aber das Recht besitze, seinen Verlag an Privaten oder Vereine gegen Baar Zahlung mit erhöhtem Rabatt abgcben zu dürfen, zumal wenn er die Gewißheit vor Augen sicht, dadurch in einer Gegend größern Absatz zu erzielen, als er auf gewöhnlichem Wege in vielleicht 25 Jahren nicht zu erzielen hoffen darf, ist eine Frage, deren Beantwortung wir dem Gewissen und der Geschäftsklugheit des Einsenders — wenn er ein Verleger ist, und etwa einen Verlagsartikel 66