für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 46. Freitags, den 10. Mai 1839. D u p l i k i n S a ch e n d c s g e i st i g e n E i g e n t h u m s gegen den Nachdruck. Rede und Gegenrede, sofern dieselben mit Ernst und gegenseitiger Achtung austceten, sind am allermeisten geeig net, die Wahrheit oder vielmehr die Erkenntniß der Wahr heit zu fördern und, da die Wahrheit, das Licht und das Leben eins sind, uns auf dem Wege zu Erreichung unserer höhern Bestimmung weiter zu führen. Es gicbt bekanntlich nur eine Wahrheit, aber Millionen Strahlenbrechungen dieser einen Wahrheit, die nicht erfunden, sondern nur ge funden werden kann, und mit Freuden begrüße ich eine Beleuchtung der von mir vertheidigten Ansicht, die durch die deutlich hervortretende praktische Erfahrung meines ehrcn- werthen Gegners unter allen Umstanden zu wesentlichem Nutzen für das Endergebniß dienen muß. Nur gegen zwei Mißverständnisse muß ich gleich im Voraus mich verwahren, um nicht in der weitern Discus- sion durch die Erörterung derselben unterbrochen zu werden. Das erste ist die mir unterlegte Behauptung, daß das Fort schreiten des Geistes an und in sich mit dem Verdienste körperlichen Reichthums müsse verbunden werden, eine Ansicht, die mir ganz und durchaus fern liegt, wie ich denn in der angeführten Stelle nur gesagt habe, daß die Thä- ligkeit des Geistes gleiche Ansprüche auf den Genuß ihrer Früchte habe, wie derselbe unbedenklich der körperlichen Arbeit zugcstanden wird. Ein zweites Mißverstandniß liegt in der, wie mir scheint, irrigen Auffassung des von mir gebrauchten Wortes In stinkt. Der psychologischen Schule von Schubert angehö rend, ist für mich der Jnstinct der Zug der leiblichen Welt nach dem ewigen Ursprung aller Dinge, welcher aller dings im Thiere mehr auf Erhaltung des leiblichen Lebens 6r Jahrgang. gerichtet hervortritt, im Menschen aber, dem für diesen Zweck der Verstand gegeben ist, sich im Gewissen, als dem unbestechlichen Zeiger nach Oben, ausspricht, so daß mein Gegner meinen Satz in meinem Sinne vollkommen bestä tigt, wenn er sagt, daß ihn mehr ein gewisses Redlich keitsgefühl, als das Interesse geneigt mache, der von mir aufgestellten Ansicht beizupflichten. Mit gleicher Leichtigkeit wie über diese Punkte, verstän digen wir uns wohl auch über dasjenige, was mein Gegner über die durch das Zusammentretcn der Menschen im Staate nothwendig werdenden Gesetze gesagt hat, denn ich habe diese Nothwendigkeit keineswegs bestritten und nur die Behauptung aufgestellt, daß der Staat und die Gesetze keine Rechte.schaffen, sondern nur dazu dienen, die den Men schen angeborenen Rechte zu beschränken und die Grenzen der ursprünglich gleichen Rechte Aller zu ordnen und zu be stimmen. Daß im gewöhnlichen Leben und selbst in der Sprache der Gesetze in der Regel nur diese, durch die Ge setze beschränkten Urrechte als Rechte genannt und bezeich net werden, kann unmöglich der Wahrheit des ausgestellten Satzes Eintrag thun, und vollkommen mit der gegnerischen Ansicht einverstanden, daß in Bezug auf die Wirkung des Gesetzes darauf etwas nicht ankommt, ob es durch seinen Nutzen oder seine Nothwendigkeit hervorgcrufen sei, ist es lediglich Sache einer faktischen Erörterung, ob es wirklich Gesetze gebe und geben könne, die ein noch nicht dagewescnes Recht sanclioniren, da ich bis jetzt bei der Aurückführung aller Gesetze auf ihre Quelle eben nur darauf gekommen bin, daß sie entweder nvthwendige, oder nützliche oder auch schädliche und selbst widerrechtliche Beschränkun gen der natürlichen Freiheit, die mit der Totalität der Ur rechte der Menschen identisch ist, enthalten. Aus diesem 75