Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Getehäktsjweige. Hcrausgegeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. M 48. Freitagö, den 17. Mai 183S. Bekanntmachung an sammtliche Leipziger Buch- und Musikalienhandlungen. Um Gelegenheit zu geben, die noch etwa abzuwickelndrn Meßzahlungsgeschäfte mit größter Erleichterung beseitigen zu können, haben wir beschlossen: Freitag, den 17. Mai, Nachmittags 2 Uhr, eine außerordentliche Börsenversammlung anzuberaumcn. Wir machen die dabei Jntcrcssirten um so mehr daraus aufmerksam, als wohl anzunehmcn steht, daß die anderweitigen Bedingungen der, von dem größten Theil der Börscnmitglieder über das Geldwesen geschlossenen Convention, nach Pfingsten in den meisten Fallen in Ausführung gebracht werden dürften. Leipzig, den 13. Mai 1839. Die Deputaten des KuchlMdels zu Leipzig. Literatur des Buchhandels. Erwiderung. In No. 107 d. Bl. vom vor. I. habe ich erklärt, eine Entgegnung auf die in den Nrn.96, 99 und 100 enthaltene Kritik meines „praktischen Handbuchs der Ducksüh- rungskunde für den Deutschen Buchhandel" folgen zu lassen, und indem ich dieselbe hiermit dem Urtheile Sachver ständiger vorlege, glaube ich nicht nur mir selbst Genüge zu leisten, sondern dadurch, daß ich einen im Buchhandel entschieden noch im Argen liegenden Gegenstand wiederholt zur Sprache bringe, auch das Interesse des gesammten Deutschen Buchhandels zu erregen. So gern ich von jeher geneigt war, mich belehren zu lasten, und so willig ich bei Bearbeitung meines Handbuchs die mir von anerkannt sachverständigen Geschäftsleuten zu 6r Jahrgang. Theil gewordenen Winke und dankenswerthen Erörterungen sorgsam beherzigt zu haben glaube, so willkommen würde mir eine unparteiische, ihren Tadel gründlich motivirende Beurthcilung meines Werkes gewesen sein — mit der vor liegenden Kritik aber, welche auf eine so plumpe und schlecht verhehlte Weise nur das System eines andern Verfassers heraushebt, um das meinige in den Schatten zu stellen, kann ich mich keinesweges einverstanden erklären, sondern muß im Gegenthcilc den Reccnsenten der Parteilichkeit beschul digen, ihm Mangel an Sachkenntniß und an umfassendem Ucberblick, sowie den Fehler einer ungenauen Prüfung ver werfen. Nachfolgende Erörterung der von dem Rccensen- ten berührten Hauptpunkte wird mich hinlänglich rechtfer tigen, da auf Unwesentliches cinzugehcn weder meine Zeit, noch der Raum dieser Blätter gestatten. 77