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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.06.1839
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1839-06-14
- Erscheinungsdatum
- 14.06.1839
- Sprache
- Deutsch
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1195 56 1196 Bericht über die Weinheimer Buchhändler-Versammlung. ) Vortrag der Frankfurter Corporation bei der Buchhändler - Versammlung Weinheim, am 26. Mai 183». Wenn die heutige Versammlung einer nicht geringen Anzahl achtbarer Eollegen zu Weinheim einen überzeugenden Beweis liefert, daß die stets mehr überhand nehmenden Gebrechen des Buchhandels eine ernste Benutzung und die Beschlußnahme von Maßregeln erheischen, die durch die Beistimmung der sich gebildeten Kceis- corporation sanctionirt^ vorläufig nur im Bereich derselben in Wirksamkeit treten sollen, so wird dcmungeachtet wohl Niemand sich in der Meinung hierher begeben haben, daß diese Versammlung beabsichtigen möchte, den Buchhandel im Allgemeinen reformircn und Grundsätze aufstellen zu wollen, die von uns ausgehend direct in das Gcsammtlcben desselben als Gesetze übergehen sollen. — Diese Aufgabe war seither den großen Versammlungen zu Leipzig anhcimgestellt; da dieselben aber bis jetzt ohne wesentliche Resultate geblieben sind, wenigstens ohne solche, die dem von allen Seiten gehörten Nothschrei irgend eine Abhülse geboten hätten, so soll die Weinheimer Versammlung nur als ein Versuch dienen, ob durch das Ausammentreten einer Anzahl in einem näheren Umkreis wohnender Handclsfreundc, die durch ein sich gegenseitig berührendes Interesse genauer mit einander verbunden sind, nicht eine Basis desjenigen festzustellen ist, was in unserem Geschäfte als recht und billig zu erkennen, und woran sie fest zu halten unter sich üdereingekommen. Mag die Wirksamkeit der zu erwartenden Beschluß nahmen sich vorläufig auch nur auf den engem Kreis der zunächst dabei Bethciligten erstrecken, so steht doch zu hoffen, daß sich damit vielleicht ein Anhaltpunkc bildet, der sich bei einer späteren Reform des Gesammtwescns als Leitfaden benutzen läßt. — Bei allen Vorschlägen, die man zu Reformen oder zu Aufstellung von Pcincipien zu Gunsten des Buchhan dels zu machen versucht, muß man nach unserem Ermessen zuvörderst von der Feststellung des Begriffs ausgehcn, ob der Buchhandel, so wie er seine Gestaltung durch eine Reihe von Jahren erhalten hat, ein freier Handel zu nennen ist, oder ob er nicht, und weit mehr wie jeder andere Handel, an gewisse Formen gebunden und seine Bewegungen in solchen Gränzen gehalten sind, die einem jeden andern Handel fast das Lebcnsprincip berauben würden. Einen freien Handel nennen wir denjenigen , der keine andere Begränzungen kennt, als die der Landcsgesetze und der sich, hat er denselben Genüge geleistet, in den ungebundensten Formen bewegt, ohne daß ec irgend eine andere Rücksicht oder Rechenschaft schuldig sei, als die, welche die Bilance des Handelstceibenden von selbst entgegenstellt, das heißt, darauf zu sehen, daß dieselbe am Schlüsse des Jahres nicht zu seinem Nachthcil ausfällt. — Wo und wie indessen die Waaren bezogen, zu welchen Preisen sie wieder abgesetzt, welchen Eredit man gestatte, welche Vortheile man gewähre und wie man mit seinen Debitoren zu verfahren für gut findet, darüber erkennt der freie Handel durchaus keine bindenden Gesetze und jeder Kaufmann benutzt die freie Concurrenz auf die seinem Vortheil am meisten zusagende Weise, ohne sich in seinen Spekulationen irgend einer Censur unterworfen zu sehen oder sich weiter um diejenigen zu bekümmern, die mit ihmeinen und denselben Handelszweig ausbcuten, oder gar in der Nachbildung irgend eines neuen Stoffs oder einer neuen Erfindung, die ec ohne weiteres zu seinem Vortheil benutzt, den unter uns gleich einem Diebstahl verpönten Nachdruck zu erblicken. — Ist nun der Buchhandel mit diesen Pcincipien des freien Handels zu vereinbaren und nach deren Feststellung ebenfalls ein freier Handel zu nennen, so ist jeder Versuch zu einer Reform desselben oder zur Aufstellung irgend eines allgemein gültigen Princips ganz überflüssig, jeder Buchhändler dann aber auch berechtigt, sein Geschäft ganz *) Die erste Versammlung der Süddeutschen Buchhändler fand, wie wir bereits in Nr. 53 d. Bl. erwähnt, am 25. und 26. v. M-, zu Wein heim Statt, und es war die Absicht des daselbst erwählten Vorstandes, aus den Herren C. Jügcl, C. C. Könitz er jun. und I. D. Sauerländer in Frankfurt a. M. bestehend, der Unterzeichneten Redac tion sofort die nöthigen Mitlheilungen über das Ergebniß der gepflogenen Verhandlungen zu machen, um es mit Rücksicht auf das Interesse, welches dieser Gegenstand für den gesammten Buchhandel haben dürste, baldmöglichst zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. Die Redaction des Pcotokolles und die Einholung der Unterschriften entfernt wohnender Mitvor stände, welche die Uebereinstimmung der Abschrift desselben mit dem Originale zu bestätigen haben, verzögerte jedoch dessen Miltheilung; der Wunsch, daß das Börsenblatt zuerst die officiellen Berichte über diese Versammlung enthalten möge, und anderweitigen nichtofsicielle» Veröffentlichungen ohne vorherige Genehmigung zuvorzukommen, veranlaßte die vor läufige Uebersendung des nachfolgenden „Vortrages", als Anfang der Weinheimer Verhandlungen, zur sofortigen Publi kation; durch die fernere Mittheilung des Pcotokolles, welche uns in einigen Tagen zugesagt ist, werden wir in den Stand gesetzt, den vollständigen und authentischen Bericht über die Weinheimer Versammlung zu liefern. Indem wir für die gefälligen Mittheilungen unfern freundlichsten Dank sagen, sprechen wir noch die Hoffnung aus, daß das in der redlichsten Absicht Begonnene von ersprießlichen Folgen und nicht ganz ohne Einfluß auf das allgemeine Beste des Buchhandels sein möge! Die Red. d. Börsenbl.
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