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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.06.1839
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1839-06-14
- Erscheinungsdatum
- 14.06.1839
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- Deutsch
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1201 56 1202 macht, in ihrem Bereiche überall, rvo sich solide und thätige Mitglieder unsers Vereines befinden, denselben bei allen vorkommenden Veranlassungen den Vorzug zu geben. 4) Die PränumerationS- und Baarprcise angehend, erklären wir dieselben als zu den Grundübeln unsers Ge schäfts gehörend, die zu den gerechtesten Klagen Anlaß geben. Die Erstcren haben das Publikum nur zu oft getäuscht und veranlassen dem Sortimenlsbuchhändler unendliche Plackereien ; dieLetzteren greifen störend in den üblichen Geschäftsgang und sind nur in seltenen Fällen zu rechtfertigen; doch läßt sich gegen Beides kein schü tzendes Gesetz aufstellen, und es bleibt zur Abwehr dieser Plagen nur das gemeinsame Einschreiten der Corpo ration als einziges Mittel anwendbar, daher haben die Mitglieder derselben sich dahin zu verständigen, daß bei einem vorkommenden beeinträchtigenden Falle durch rasche Mittheilung eine Vereinbarung zu Stande kommt, um demselben durch übereinstimmendes Handeln entgegen zu wirken und so den Erfolg jeder zu anmaßenden Unternehmung, deren die neuere Zeit sehr großartige auszuweiscn hat, in unserem Bereiche zu lähmen. 5) Die wahren Krebsschäden des Buchhandels aber, die nagend an seinem eigentlichen Leben fressen und das lang bestandene Zusammenwirken des ganzen Buchhändler-Verbandes zu zerstören drohen, das sind die Herabsetzungen der Bücherpreise und vor Allen die Vcrkaufung g anzer Muss en einzeln erWerke an Antiquare, um sie ausdiescm Wegegleichsamdem Trö delhandel hinzugebcn ; ihnen müssen wir mit aller Kraft und mit gesummter Macht entgegentreten, wenn wir nicht in kurzer Zeit unser ganzes Geschäft und das Wesen unserer sich lang bewährten Institutionen den Händen Preis gegeben sehen wollen, die wir seither so sorgsam ferne davon gehalten haben und deren Eindringen wir auf das Kräftigste widerstehen müssen. Inzwischen ist in manchen Fällen die Herabsetzung der Bücher preise, z. B. wegen eingctretener Eoncurrenz, nicht zu umgehen; bei solchen Operationen aber wird sich der rechtliche Buchhändler nur der Mitwirkung seiner Collegen, nie aber des hiermit geradezu in Verruf erklärten Mittels bedienen, seine Artikel auf den literarischen Trödelmarkt zu bringen. Die sämmtlichen Mitglieder der Kreiscorporation verpflichten sich hiermit stets in Masse gegen ein solches un- collegialisches Verfahren aufzutretcn und keine Mittel der Oeffentlichkeit zu scheuen, dasselbe zu bekämpfen und zu ersticken. Schon bei dem ersten Zusammentreten der Frankfurter Corporation wurde diese Nothwendigkeit tief gefühlt, deshalb erklärte dieselbe sofort öffentlich, daß sie die Verbind lichkeit unter sich cingegangen, ihre ganze Thätigkcit nur auf den Verlag derje nigen Handlungen zu verwenden, welche den Verein der hiesigen Buchhändler gebührend berücksichtigen und ihre Verbindungen nur mit den Mitgliedern desselbensortsetzen,dic ihnen seit längerer Zeit als solide und redliche Ges chäfts- männcr bekannt sind, und die hinlängliche Beweise ihrer Thätigkeit gegeben haben. Diejenigen Verlagshandlungcn aber, welche es vorziehen, Verbindungen anderer Art einzuleitcn, wodurch di e B emühungen dec un terz e ichn c t cn Vereins glieder gelähmt werden, möchten es sich selbst zuschreiben, wenn man alle zu Ge bote stehenden Mittel anwenden würde, gegen ein solches uncollegialisches Ver fahren Repressalien zu gebrauchen, die nicht ohne empfindliche Folgen für sic bleiben dürften. — Dieses hier eben wiederholte Grundprincip der Frankfurter Corporation beantragen wir auch in der nun sich gebildeten Kreiscorporation zu adoptiren, schließen hiermit die Reihe der Gegenstände, die wir der ersten Versamm lung derselben zur Berathung und Beschlußnahme vorlegcn, und glauben den Zweck unseres ersten Zusammentretens vollkommen erreicht, wenn es gelingen wird, in Beziehung auf diese Haupt- und Lebensfragen mindestens eine Vereinbarung unter uns zu Stande zu bringen, nach welcher wir künftig diese Fragen behandeln und unter uns schlichten wollen. Erneuerte Zusammenkünfte werden dieselben weiter erörtern, einer vollkommneren Bestimmung näher führen und der Erfolg unserer Vereinigung wird beweisen, daß auf diesem Wege, indem mehrere Corporationen mit ihren geprüften Grundsätzen sich wieder zu einem Ganzen vereinbaren, dem alten Gebäude des Buchhandels die besten Stützen unterstellt werden und dasselbe vor dem Verfalle bewahrt wird, den ihm unberufene Hände schon seit Jahren zu bereiten bemüht sind. Wir resumiren nun hiermit die zur Erledigung vorliegenden Fragen, deren Discussion und Beschlußnahme der Weinheimer Versammlung anheim gegeben ist wie folgt, nämlich: 1) Ist der Buchhandel ein freier Handel oder nur ein Solcher zu nennen, der von, ihm unentbehrlichen, Institutionen abhängig ist? Die Beantwortung dieser Vorfrage wird über den Zweck und den Erfolg der Weinheimer Versamm lung entscheiden, denn fällt sie im letzteren Sinne aus, so wird sich als Schlußfolge.ergeben, daß unsere Kccis- corporation eine gebotene und zeitgemäße ist, und sich weiter bestimmen lassen: 2) Ob die Kreiscorporation sich als constituirt betrachtet und die Mitglieder derselben sich unter Ernennung eines Vorstandes zu gleichen Grundsätzen verpflichten wollen? 3) Ob die oben angeführte erste Erklärung der Frankfurter Corporation dem gesummten Buchhandel gegen über auch von der Kreiscorporation zu adoptiren ist?
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