für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgcgeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 18. Freitags, den 2. August 1838. Correspondenz - Nachrichten. Entscheidung des Magistrats zu München gegen den Central-Schulbücher-Verlag. München, d. 24. Juli. Endlich kann ich Ihnen heute in Bezug auf unsere Klage gegen den Ecntral-Schulbücher- Verlag eine erfreuliche Nachricht geben, nämlich die, daß der hiesige Magistrat, in dieser Angelegenheit bekannt lich die erste Instanz, zu Gunsten der Buchhänd ler entschieden hat. Die Entscheidung ist so eben den hiesigen Buchhändlern gedruckt mitgetheilt worden und lautet: „Der Magistrat der k. Haupt- und Residenz-Stadt München hat sich in der Beschwerdesache der hiesigen Buch händler gegen den k. Central-Schulbücher-Verlag, wegen Gewerbsbeeinträchtigungen, umständlichen Vortrag erstat ten lasten und beschließt hiermit nach gepflogener collcgia- ler Berathung: I. Der k. Eentr al-Sch ulb ücher-Verla g zu München werde wegen Uebergriffes sei nes Privilegiums — des Eingriffes in die Gewerbsrechte der hiesigen Buch händler als schuldig erachtet,— habesich deshalb II. des Druckes, Verlages und Verkaufes aller andern, als der in den Deutschen Schulen planmäßig eingesührten Schul bücher und anderer zur Erziehung der DeutschenSchuljugenddienlichenSchrif- ten b e i V erm eidun g einer Geldstcafevon 100«^. und Consiscation solcher Bücher und Schriften zu enthalten, 6r Jahrgang. IH. habe derselbe den Beschwerdeführern die ihnen erwachsenenKosten zu vergüten." Diesem Beschlüsse folgt auf 29 gedruckten Octav-Sei- ten die ausführliche Dcduction des ganzen Rechtsstreites und die Motivirung des obigen Urthcils, deren Gründlichkeit von Juristen und Nichtjuristcn allgemein gerühmt wird. Eine Appellation des E.-S.-V. gegen dieses Unheil wird nicht bezweifelt, in welchem Falle die König!. Regie rung von Oberbayern die betreffende Instanz ist; für die Buchhändler ist alsdann nöthigenfalls der Staatsrath die letzte Instanz. Ob wir im Verfolg dieses Rechtsstreites eben so glücklich sein werden? — Wir hoffen es wenigstens, wagen aber nicht, es schon als Thatsache zu betrachten. Zustand derLiteratur und des Buchhandels in Griechenland. Erfreulich ist die literarische Thätigkeit des jungen Grie chenlands. Man erstaunt über die große Anzahl der in der neuesten Zeit entstandenen Buchdruckereien und deren Erzeugnisse, wenn man bedenkt, daß dieselben auf eine Be völkerung von etwa 800,000 Einwohnern kommen. Man sieht daraus, wie viele Theilnahme daran Statt findet; doch kommt dazu auch die Griechische Bevölkerung in der Türkei, welche wenigstens sonst für gebildeter gehalten ward als die Griechen in dem jetzigen Griechenland. Von den jetzt er scheinenden Zeitungen erfreut sich des größten Beifalls die „Athen e", die in Athen von Antoniades redigirt wird; sie hat sich am längsten erhalten, denn sie ward schon früher von demselben in Nauplia herausgegebcn. Diese Zeitung bildet hauptsächlich die Oppositionspartei, welche jetzt die constitutionellc oder Englische Partei genannt wird, 121