Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.08.1839
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1839-08-02
- Erscheinungsdatum
- 02.08.1839
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18390802
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-183908022
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18390802
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1839
- Monat1839-08
- Tag1839-08-02
- Monat1839-08
- Jahr1839
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1605 70 1606 s3924.j Am 16. d. M. versandte ich an alle sächs. Hand lungen: Ausführliche Anleitung für Gemeinde-Beamte im Königreiche Sachsen zur zweckmäßigen Verwaltung der Angelegenheiten der Gemeinden, ihres Vermögens, sowie des Kassenwesens. Bearbeitet und z usa mmc n gcstel lt von I. G Paul, Rechtskonsulenten zu Leipzig- Erste Lieferung. Bogen 1 — 5. Subscr. Preis 6/. mit 25sj Nab. Die 3 noch erscheinenden Lieferungen werden schnell hin tereinander folgen, weshalb ich meine Herren College» ersuche, mir recht bald ihren festen Bedarf vom 2. Hefte anzu geben , und sich überhaupt für das Buch recht thätig zu ver- wenden. — Nach Erscheinen der letzten Lieferung tritt ein er höhter Ladenpreis ein. Leipzig, Juli 1839. A. 8. Böhme. sM2s.s Interessante Neuigkeit. Han 1> buch " preußischen Civilrechtspslege. Mit Benutzung der Materialien ausgearbeitet von Lr. A. von Daniels, Appellativnsgerichtsrath bei dem K. Rhein. A.-G. Ritter des rothen Adlerordcns IV. Kl. Erster Band, welcher die allgemeinen Lehren des Civilprocesses enthält, gr. 8. 39 Bogen. I» Umschlag br. 2»/< 16 g/. 4 fl. 48 kr. Das angekündigte Werk ist ein Handbuch in dem Sinne, in welchem dieser Titel für wissenschaftliche Bücher über einen umfassenderen Zweig der Rechtsliteratur gebraucht zu werden pflegt; also nicht (wie das bekannte Handbuch von Paalzow) eine Sammlung von Gesetzen und Verordnungen, son dern eine zusammenhängende eigene Darstellung, welche der Form nach die Milte zwischen compendiärischer Kürze und der Ausführlichkeit der großer» s. g. commentatorischcn Werke von Glück, Biclitz, Grävellu. s. w. hält. Gegenstand ist das gesammte preußische gerichtliche Verfahren in Civil- sachen, welches darin aus seinen Quellen (dem gemeinen deut schen Civilproceßrcchte, den älter» einheimischen Prozeßord nungen und den bis auf die neueste Zeit ergangenen Einzcl- gesetzen und Verordnungen unter Benutzung der dem Verfasser von Einem hohen Justiz-Ministerium für die Gesetzes-Revision communicirtcn handschriftlichen Materialien) abgeleitet, und demnächst dogmatisch, unter Erörterung der Controverse, fort- entwickelt wird. Die innere Einrichtung ist so getroffen, daß es einen doppelten Cursus bildet; indem der Text für den an gehenden Praktiker eine gedrängte Darstellung des jetzt gülti gen Proceßrechtes mit allgemeinen historischen Einleitungen liefert, während in sehr ausführlichen Roten und Excursen unter dem Texte die Bedürfnisse der Praxis und des tiefer eingehenden Studiums berücksichtigt, und die Beweise der in dem ersteren ausgestellten Sätze beigcbracht werden. Es wird jährlich bis zu der Vollendung ein Band dieses Werkes erscheinen, dessen Umfang dem des bekannten jetzt vollendeten, Borne man »'sehen Werkes über das ma terielle preußische Civilrecht gleichkommen wird, welchem e« sich zugleich passend und für diejenigen anschließt, die eine vollständige wissenschaftliche Entwickelung des gcsammten ge meinen preußischen Civilrcchtcs zu besitzen wünschen. Der Verfasser hat in vieljährigem Richteramte sowohl das dargestelltc preußische als das gemeine deutsche und das rheinische franzbsische Civilproceßverfahren praktisch zu ver gleichen Gelegenheit gefunden, und cs dürfte die daher ent springende Vielseitigkeit der Auffassung dem Buche auch für die Juristen des Auslandes Interesse geben, welche sich mir dem preußischen Proccßrcchte aus rein wissenschaftlichem oder aus legislativem Standpunkte näher bekannt machen wollen. An alle Buchhandlungen, welche Nova annchmen, habe ich pro nov. gesandt und bitte diejenigen College» , welche keine Exemplare oder nicht genug erhalten habe» sollten, ge fälligst » 6o»(l. zu verlangen. Ich bin so frei, für dieses ausgezeichnete Werk um Ihre besondere Verwendung zu bitten, die sich, obschon ich nur 25 Z geben kann, der bedeutenden Bändezahl wegen, die es bis zur Vollendung bilden wird, gewiß lohnt. Cbln, im August 1839. I- P- Bachem, Hof-Buchhändler und Buchdrucker. s3!)26.j So eben verläßt die Presse und wollen Handlungen, welche keine Nova annehmen, Ex. verlangen: Die Jesuiten und der I e s n i t i s m ii s von III-. Sylv. IlN'tMir, Professor der Rechte zu Marburg, broch. Preis 20/. (Besonderer Abdruck aus dem Staatslexikon.) Altona, 30. Juli 1839. I. 8. Hammcrich's Vcrlagsbuchh. s-E.j Pantheon, Sammlung vorzüglicher Novellen u. Erzählungen der Liebliugsdichter Europas in 24 Bänden. Dieses Werk ist bereits seit längerer Zeit nicht mehr voll ständig zu haben, es fehlen die Bände 1. 7. 12. 14. 22. 24. den Preis der übrigen Bände wollen wir jedoch auf den Samm lungspreis, pr. Bl>. 6/. netto herabsetzen, was vielen Hand lungen, die noch uncomplettc Exemplare auf dem Lager liegen haben, erwünscht sein dürfte. Dagegen sind wir erbötig, obige angeführte Bände, im Fall sie eine Handlung alle sechsc zurückgeben kann, den Band mit 8/. netto zu vergüten. Stuttgart, im Juli 1839. Ivcisc L Stopxmii. s3!)28.j Dem Unterzeichneten ist contractlich der alleinige Debit des, auf Kosten Eines hohen Ministeriums der Geistlichen-, Unterrichts- und Medicinalangelcgenheiten gedruckten Werkes: Lehrbuch der Geburtskunde für die Hebammen in den ! Königs. Preußischen Staaten, mit 32 Tafeln Abbildun- ^ gen. Berlin 1839. für den Buchhandel übertragen worden, und soll der contract- lichen Bestimmung gemäß das Exemplar für 1 20g/. Pr. Crt. baar durch mich abgegeben werden. Auf Rechnung oder gar s Oonck. kann also kein Exemplar geliefert werden. Berlin, 20. Juli 1839. Th. Thr. 8r. Lnolm.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder