Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.03.1835
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1835-03-27
- Erscheinungsdatum
- 27.03.1835
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18350327
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-183503270
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18350327
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1835
- Monat1835-03
- Tag1835-03-27
- Monat1835-03
- Jahr1835
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
323 324 »ach seiner Meinung die Acten über Nachdruck und dahin Ge höriges längst spruchreif sind, und es nur noch an der Ausfül lung des Urthcils mangelt, um endlich durch positive Gesetze bestimmt zu sehen, was (und zwar für ganz Deutschland) als Nachlaß verstorbener Schriftsteller für Eigenthum der Nation und was noch für Eigenthum von deren Erben zu hal ten sey,— denn das Eigenthum »och lebender Schriftstel ler an ihren Geisteserzcugnissen können nur Druckdiebe o) ihnen streitig machen. Die Unrcchtmaßigkcit des Debits dieser Bibliothek innerhalb der deutschen Bundesstaaten daher angenommen, und sogar die Möglichkeit zugegeben, daß dev Vertrieb durch Verbote gänzlich gehindert werden könnte, so bleibt ihr den noch, da der deutsche Büchermarkt Gottlob nicht auf die GräN- zcn der deutschen Bundesstaaten beschränkt ist, ein weites Feld übrig, auf dem sie ungehindert und unter dem Schutze der Gesetze mit den deutschen Originalausgaben zu deren Nachtheil concurriren kann und wird. Daher geht der Vorschlag des Verfassers dahin, daß die deutschen Verleger die dem pariser Unternehmen zu Grunde lie gende Idee auffassen und mit einem ähnlichen ihm gegenüber in die Schranken treten möchten. Niemand wird leugnen, daß der Gedanke, sämmtliche Werke der deutschen Elassiker in einer gleichförmigenAusgabe zu be sitzen , etwas sehr Anziehendes hat, und die würdige Ausfüh rung desselben, da die deutschen Pressen mit denen Englands und Frankreichs gegenwärtig jeden Vergleich aushalten, nicht nur eine Zierde der deutschen Nation, als ein ihren großen Gei stern errichtetes Ehrendenkmal, sondern zugleich ein Denkmal deutschen Kunstfleißcs und eine Zierde des deutschen Buchhan dels seyn würde. Ein so großartiges Unternehmen aber, das an den Kräf ten und dem guten Willen Einzelner scheitern würde, könnte nur durch vereinte Kraft, durch vereintes Streben begründet werden. Jedoch auch abgesehen von dem Nationalen und Ehrenhaften desselben, räth. schon die Berücksichtigung des ei genen Interesse dazu. Denn angenommen, die Gesetze, wie sie oben angedeutet wurden, treten ins Leben (und daß dies über kurz öder lang geschehen wird, geschehen muß, wer möchte daran zweifeln ?), so eröffnen sie einem jeden Spekulanten ei nen weiten Spielraum, um sich auf Kosten des allgemeinen Besten und zum Nachtheil der ursprünglichen Verleger am Ei genthum der Nation zu bereichern; kommt aber die Gesammt- heit der deutschen Buchhändler (nachdem sogleich zu entwickeln den Plane) einem solchen Treibjagen zuvor, so erhält das Pu blicum correcte,von kompetenter Hand veranstaltete, geschmack voll und ihres Inhalts würdig ausgestattete und dennoch wohl feile Ausgaben, welche die Eoncurrenz mit allen früheren oder späteren Ausgaben auszuhalten im Stande sind und die Aus übung von Monopolien von Seiten einzelner Verleger verhin dern. * * * P l a n e n t w u r s. H. 1. Sämmtliche Verleger deutscher Elassiker vereinigen sich in eine Gesellschaft zu Herausgabe einer vollständigen und kritischen Ausgabe Verdeutschen Elassiker auf gemeinschaft liche Rechnung. §. 2. Jedem Verleger wird sein Verlagsrecht an Gesammtaus- gaben von den in diese Kategorie gehörenden Schriftstellern, nach billiger und möglichst gleichmäßiger Schätzung, als Eapitalanthcil in Rechnung gebracht. §. 3. Um auch die übrigen Buchhändler des deutschen Buch händlervereins an diesem Unternehmen Theil nehmen zu las sen, werden Actien gebildet. tz. 4. Ucber dasVerhältniß dcrActionnairezu dcn ursprünglichen Verlegern, Größe und Dividende der Actien rc. entscheidet die Generalversammlung sämmtlicher Theilnehmer. §. 5. Zu Veranstaltung einer planmäßigen und kritisch gesich teten , aber möglichst vollständigen Ausgabe der deutschen Elassiker bestellt die Generalversammlung oder ein von ihr zu erwählender Ausschuß einen Verein sachkundiger Män ner (deutscher Gelehrter), der angemessen zu honoriren ist, und dessen Beschlüsse für die Gesellschaft maßgebend sind. §. 6. Zu Besorgung des Mercantilischen und Technischen des Unternehmens wird in Leipzig (dem Eentralpunct des deut schen Buchhandels) ein „Bureau der deutschen Elassiker" errichtet, welches unter der Aufsicht eines von der Verleger- gesellschast zu ernennenden Gcschäftscomite's und unter der speciellcn Leitung eines Buchhalters steht, dem das nö- thige Hülfspersonal beizuordnen ist. §.7. Um wo möglich allen Wünschen des Publikums in Ab sicht auf das Format zu entsprechen, werden drei verschie dene Ausgaben veranstaltet: 1) in Lexikonformat (resp. 4.) wie die Ausgaben von Schiller's, Körner's rc. Werken in'l Bande; 2) in Mitteloctavformat, etwa wie die neuangekündigte Ausgabe von Schiller's Werken in 8.; 3) in Taschenformat, ungefähr so, daß der gleiche Satz der 1. Ausg.zur 3. angewendet werden könnte, und 1 Vogen der 1. ä 8 Eolumnen einen Bogen der 3. Ausg. ü 24 Eolumnen (in 12. oblonZ) ausmachen, und der Preis beider Ausgaben der gleiche seyn würde. §. 8. Da geschmackvoller Druck eine Hauptbedingung ist, und an dem Nationalwerke alle deutsche Pressen sollen Antheil nehmen können, so wird der Druck unter diejenigen deut schen Ofsicinen möglichst gleichmäßig vertheilt werden, wel che die schönste und nach Verhältniß billigste Arbeit liefern. §. 9. Zur nähern Verabredung und Ausführung dieses Pla nes werden in der nächsten leipziger Ostermesse diejenigen Verleger, welche darauf einzugehen geneigt sind, zusam- mentrcten und nach gepflogener Vorberathung die Angele genheit vor die allgemein!! Buchhändlervcrsammlung brin gen. A. M. Gebrauche und Mißbrauche im Buchhandel. In Nr. 6. d. Dl. S. 117. sind zwei Fragen aufgewor fen, auf welche in Nr. 11. S. 262. 263. eine auf Natur- und positives Recht gegründete und deshalb die Sache voll ständig erschöpfende Antwort abgedruckt ist, so daß über diese beiden Fragen weiter etwas zu sagen völlig überflüssig ist, und es ist nur zu wünschen, daß die ausgesprochenen Grund- 6) Ein etwas höflicherer Ausdruck für Nachdruckcr.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder