Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.04.1835
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- 1835-04-10
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- 10.04.1835
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395 396 kräs. 23. Mürz 1835. Der Magistrat der königlichen Haupt- und Residenzstadt München hat sich über die Anzeige, dafi das Verhältnis!, in welchem der dem Buchhändler I. M. Duisenberg er als Geschäftsführer für dessen hiesige Filialhandlung bewilligte I. Gscll zu erwähn tem Buchhändler Dassen b er g e r stehe, nicht das eines Pro- cura-trageudcn Commis, sondern daö eines die fragliche Filialbuch- handlung i» eigenem Namen führenden Buchhändlers- sei, und die deshalb gepflogene» Verhandlungen Vortrag erstatte» lassen, und t) in Erwägung, daß nach einem Circulair des Buchhändlers Dar sende rger in RegcnSburg vom 6. October 1834 Len Buchhandlungen mit Wissen des Daisenbcrgcr, vom Gsell durch Circulair vom 1. Dcc. 1834 mitgethcilt, I. Gscll als Associö des Daisenbcrgcr augenommen wurde, und daß Letzterer Ersterem für seinen Societätsantheil die Führung der Münchner Buchhandlung für seine eigene Rechnung und Gefahr überlassen habe, und daß derselbe in diesem Circulair erklärt, daß nur jene Unterschrift der Münchner Filia lb u chh a n d l u » g für gültig zu bctrachten sei, w el che r G s e l l s ei nc n N a m c n beig c füg t hat. 2) In fernerer Erwägung, daß Gscll in dem Circulairc vom 1. Dec. v. I. unumwunden ausgesprochen, daß er die Daisen - bcrgcr'sche Buchhandlung in München auf seine Rechnung und Gefahr ausübc, daß er demzufolge erwähntem Circulair auf seinen Credit bezügliche Empfehlungen bcigcfügt, für das hiesige Daisen b erger' sche Geschäft eigene Commissionnaire ausgestellt, dafi ferner Gscll erklärt, er führe das Daisen de rg er'sche Geschäft auf eigne Rechnung und Gefahr, uni sein in die Daisen berg e r'sche Handlung gegebenes Capital zu decken. 3) In weiterer Erwägung, daß hiermit, und mit dem deutlichen Wortlaute des Da isenbergcr'schen Circulairs vom 6. Oct. v. I., dessen Protokollarcrklärung vom 25. Fcbr. v. I., cs sev Gscll lediglich Daiscnberg er's Werkführcr, und als sev der Ausdruck: daß er die Münchner Buchhandlung für eigene Rechnung und Gefahr ausübc, nur so zu verstehen, das Gscll für das Münchner Geschäft eine eigene Rechnung führe, und für die Richtigkeit desselben haften müsse. 4) In weiterer Erwägung, daß beiden Verhältnissen eines Schuld ners zu einem Gläubiger, in welchem Daisenbcrgcr zu Gscll steht, das in obigem Circulair bezcichnctc Verhältnis; be züglich auf die Münchner Filialbuchhandlung wenigstens im Geheimen fortdauern würde. 5) In Berücksichtigung, daß dem Buchhändler Daiscnbcrgcr durch königl. Regicrungsbeschluß vom 8. Juli 1834 die Aufstel lung eines Geschäftsführers nur als Mandatar oder Procura- träger gestattet wurde, und daß eine Geschäftsführung desselben in der Art, daß er die Concession des Mandanten für eigene Rechnung und Gefahr und als selbstständiges Geschäft ausübt, dem Grundsätze des Art. 3 des Gewerbsgeseßcs, daß jede Ge- wcrbsconcessiön persönlich und unveräußerlich sey, widerspricht, beschlossen: „die dem Buchhändler Da iscnbc rg er durch Beschluß vom „12. Sept. 1834 erthcilte Bewilligung, den I. Gscll als „Geschäftsführer für seine Filialbuchhandlung in München „aüfzustellcn, sev wegen Mißbrauchs desselben zu widerrufen, „dem Buchhändler Daisen b er g er der Auftragzu crtheilen, „denI.Gscll ausseinerMünchncrFilialhandlung zucntfer- „ncn, und ihm zu bedeuten, er habe, wenn er mit einem „ferncrn, jedoch nur nach vorgängigcr Genehmigung zu be reitenden Geschäftsführer wieder in ein ähnliches Verhält nis wie mit Gscll tritt, nach Art. 6 Nr. 4 des Gewcrbö- „gcsctzcs vom 11. Sept. 1825 zeitweise Einstellung, oder nach „Umständen gänzliche Einziehung der Bewilligung zur Hal- „tung cincrFilialbuchhandlung in München zu gewärtigen." München, am 6. März 1835. von Nittcrmayr, Bürgermeister. ^ s 804.) Die vcrchrl. Buchhandlungen werden ergebenst cingela- dcn , während der I. M. d. I. die bis dahin fertigen Bogen 1 bis 27 mit den Buchstaben 8. l). von vr. Hilpert's Deutsch - Englischem Wörterbuche in meinem Locale bei Frau Amtmann Prasse, alter Neumarkt, cinzusehen, um sich von der Gediegenheit des Werkes näher zu überzeugen. Bis Ende d. I. hoffe ich, wenigstens noch 0. bis Ende 6 fertig zu bringen. — Ein Auszug daraus wird gleichzeitig für mich bearbeitet, worauf ich zur Vermeidung von Collisionen nochmals aufmerksam mache. Karlsruhe, den 28. März 1835. D. Braun. G. Joseph Mauz— zeigt an, daß er vom 1. Mai d. I. an seinen Verlag von Ne- gensburg ausdcbitirt, und bittet namentlich die verehr!, süddeutschen Buchhandlungen, ihre Verschreibungen dahin zu richten. s806.j Wiederholt an uns gerichtete Wünsche veranlassen uns-, anzuzcigen, daß man auf das 5 Mal wöchentlich in uuserm Verlage erscheinende Journal: der Freirnüthige oder Berliner Eonversationsblatt redigirt von W. A l cr i s (vr. Häring), für das mit dem 1. April beginnende zweite Quartal mit 2 >/'. bei allen löbl. Postämtern und Buchhandlungen abonniren kann. Der Absatz dieses Journals vergrößert sich fortwährend und ist ein chrcnwerthes Zeugniß der großen Lhcilnahme, welche das Publikum an den Bestrebungen der Redaction nimmt. Den Liter.- musik.- artist. Anzeiger empfehlen wir zur Bekanntmachung neuer Werke, wir berechnen für die Pctit- zeilc nur 1^ Schicsingcr'sche Buch - u. Musikhaudlung in Berlin. s8U7.s In Beziehung auf unsere jedesmalige» Rechnungscircu- laire und Remittendcufacturen, namentlich vom gegenwärtigen Jahre, ersuchen wir unsere Herren Collegen auch noch auf diesem Wege angelegentlichst, uns in bevorstehender Jubilatemcsse nichts zur Disposition zu stellen, sondern alle nicht abgesetzten Novitäten oder ü uoucl. gelieferten Artikel ohne Ausnahme zu re- mittiren, indem uns, abgesehen von den vielen Weitläufigkeiten und man chen Mißbräuchen bei den Disponcndcn, durch das häufige Veral ten der Auflagen gerade bei unseren gangbarsten und wichtigsten Vcrlagswcrken, besonders den Schul - und Handbüchern, zu viele Verluste entstehen, auch solche allgemein bekannte und in den Lehr anstalten cingeführte Artikel jederzeit nach Maßgabe des wirklichen Bedarfs auf das prompteste von uuserm , deshalb stets sorgfältig complet gehaltenen Lager in Leipzig bezogen werden können. Nachdem wir daher diese billige Bitte hinreichend ausgespro chen haben, welche wir von jetzt an als feste Bedingung bei un seren Verlagsauslieferungcn aufrecht erhalten werden, dürfen wir uns auf deren durchgängige Beobachtung verlassen und werden i» nächster Ostermcsse um so weniger auf Disponcnda Rücksicht neh men, da von unserer Seite, wie bisher, nicht das mindeste über tragen wird. ^ahn'sche Hofbuchhandlung in Hannover. s 8V8.) Zur Beachtung! Manche meiner Herren Collegen bedienen sich noch Lei Zusen dungen, welche für mich bestimmt sind, der Firma Henkel und Natan ; diesen diene zur Nachricht, daß diese Firma gänzlich er loschen ist. Utrecht, im März 1835. Robert Jutan.
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