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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.05.1835
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- 1835-05-01
- Erscheinungsdatum
- 01.05.1835
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451 452 worden seien, und sie sich mit dem Debit der gedachten Bi bliothek überall nicht befassen würden. Berlin, d. 19. April 1835. Enslin. Eine Erklärung desselben Inhalts enthalt ein der Red. mitgetheilter Brief des Herrn E. Frantzen in Riga an Herrn Enslin vom 27. März e>. v. Literarische Piraterie in der Schweiz. In Nr. 26 der Bündner Zeitung vom 1. April 1835 wird unter dieser Rubrik Folgendes mitgctheilt: „Es ist wohl allgemein bekannt, daß in sämmtl. deutschen Staaten die öffentliche Meinung über das räuberische Unwesen des Büchcrnachdrucks den Stab gebrochen hat. Wenn gleich in einigen Schlupfwinkeln Würtembergs etliche litera rische Piraten noch ihr Korsarcnwerk fortsetzen, so dringen dermalen in Deutschland Schriftsteller, Buchhändler und alle Freunde rechtlichen Schutzes für Eigcnthum und literarische Verdienste mit allem Ernste und Gewicht darauf, daß auch über jene Raubnestcr, wie über Algier und Tunis, der Van» und die Reichsacht geworfen werde. Dagegen haben nun jene Piraten des Buchhandels in der Schweiz eine Zufluchtsstätte sich gesucht und sie in He risau gefunden, wo unter der Firma: „Lite ratur- Eomptoir von Fr. Egli" das die Ehre des schweizeri schen Namens vor dem Auslände verunglimpfende Gewerbe des Nachdrucks auf eine verwegene Art betrieben werden soll. Wir haben eine literarische Anzeige vor uns, welche mit einigen St. Galler Blättern ausgcscndct worden*); darin werden von genanntem Nachdruckcr Egli folgende Werke als bereits erschienen angekündigt und feil geboten: Christoph Schmidt's sämmtliche Volks-und Jugendschriftcn; Börne's Briefe aus Paris; Prof. Schönlein's allgemeine und speciellc Therapie und Pathologie; Göthe's sämmtliche Werkeln ei ner Prachtausgabe, und andere Werke für die Zunkunft ver heißen. Ja Prachtausgabe! Was das für eine Pracht ge ben werde, zeigen uns frühere Werke aus dieser Ofsicin. In der früher schon erschienenen Nachdrucksausgabe von Schmidt's Werken wimmelt cs von Druck-, Setz-und Gedankenfch- lern, daß cs dem aufmerksamen Leser Grau und Blau vor den Augen wird. Demnach ist schon deshalb das Publikum vor solchen Sudelarbeiten zu warnen. Wenn wir nicht irren, so haben sämmtliche Schwcizer- cantone für Göthe's Werke ein Privilegium anerkannt und den Nachdruck verboten. Zwar will sich jener Nachdrucker mit allerlei wurmstichigen und hohlen Phrasen vor dem ver dienten Brandzcichen des literarischen Diebstahls verwahren und, indem er an fremdes Eigenthum frevle Hand legt, sich noch den Dank der Mitwelt zueignen; aber solche durchsich tige Lumpen mögen die Blöße und Scham seines Gewerbes vor den Augen rechtlich gesinnter Leute nicht verhüllen, und es ist nicht blos für den Eanton, wo dieses Piratenwesen ge *) Ein Exemplar dieser „literarischen Anzeige" ist der Red. zugcsandt worden, doch ist darin der Name Egli nicht genannt, sondern nur: das Literatur-Comptoir in Herisau. duldet wird, sondern für die ganze Schweiz ein Schimpf, wenn auf ihrem Gebiet offenbar und schamlos das unredliche Gewerbe des Nachdrucks getrieben und vielleicht, wenn in Deutschland allgemeine Abwehrmaßregeln getroffen werden, unser Land zu solchem literarischen Naubwesen in größcrm Umfang mißbraucht werden will. Wir gönnen redlichen Er werb, haben persönlich mit Herrn Egli nichts Freundliches oder Feindliches, sind weder als Schriftsteller noch als Ver leger durch ihn bedroht; aber sein Nachdruckergeschäft in die sem offenen und breiten Geleise können wir nicht unangegrif fen lassen, weil wir cs für die Schweizerchre als schimpflich und schädlich halten. Daher erwarten wir auch, daß die öffentliche Stimme unser Wort durch ähnliche Erklärungen unterstütze, und daß dann sämmtliche schweizerische Buch handlungen bei der Tagsahung sich Gehör verschaffen werden, um nicht alle in den Verdacht hincingezogcn zu werden, als fühlten sie nicht die Beeinträchtigung, welche hierdurch ihrem Geschäfte wie den Schriftstellern gebracht werde, oder als duldeten sic jenes unrechtliche Treiben, um sich im Verborge nen einen Mitgcnuß zu erkaufen." Die geachtete Buchhandlung Süddeutschlands, der die Red. diese Mittheilung verdankt, hat derselben zugleich ge stattet, die folgende Stelle eines an sie gerichteten, densel ben Gegenstand betreffenden Pcivatschrcibens zu veröffent lichen : „Von glaubwürdigen Personen habe ich vernommen, daß noch mehrere andere Werke gegenwärtig von dem Freibeu ter in Herisau nachgedruckt werden. Die Erweiterung des Egli'schen Etablissements— Pressen und Lettern sind in großer Zahl neu angeschafft worden — läßt auf eine ausge breitete Association schließen; als Thcilnehmer werden zwei würtemberger Buchhandlungen und außer Egli noch eine schweizerische Firma genannt. Desgleichen soll der Nach druckcr Schmid in Glarus vollauf mit geraubtem Gut beschäftigt sein; Reisende durchstreifen in allen Richtungen die Eantone, um für jene Piratenncstcr Subscriptioncn auf zunehmen , und es läßt sich kaum bezweifeln, daß bei der gro ßen Wohlfeilheit der Nachdrucke eine Menge Subscribenten erworben werden. Leider ist cs nicht hinlänglich bekannt, mit welcher Masse von Druckfehlern alle herisaucr Fabricate vollgepfropft sind. Außer Schmidt's sämmtl. Schriften will ich das ncucrschienene Fremdwörterbuch von vr. Mayer (Verlag von Kellenberger 1834) bezeichnen, in dem sich eine Unzahl der gröbsten, sinnentstellenden Fehler auf jeder Seite findet. Auf solche Kunsterzeugnisse der hc- risauer Clique aufmerksam zu machen, dürfte einen günstigen Erfolg darbieten. Gegen Buchhandlungen, die notorisch die Verbreitung der Nachdrucke begünstigen und unterstützen, sollte eine Jnterdict ausgesprochen werden; zwei oder drei schweizer Buchhändler, die dem leipziger Börsenvcreine an gehören, schämen sich nicht, alle ihre Verlagsschciftcn bei Egli drucken zu lassen und seine Ankündigungen zu verbrei ten. — Bei dem Mangel eines durchgreifenden Gesetzes und in der sichern Voraussetzung, daß vor den appenzclli- schcn Behörden mit Klagen nichts auszurichten sein wird, ließe sich vielleicht nur dann mit Erfolg etwas gegen dieses Unwesen unternehmen, wenn die geachtetsten schweizerischen Buchhändler, die Herren Sauerländer, Schulthcß, Orell
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