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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.11.1879
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1879-11-24
- Erscheinungsdatum
- 24.11.1879
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18791124
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigk-tSum de» «örtendereia» der Deutsche» Buchhändler. ^7 271. Leipzig, Montag den 24. November. 1879. Amtlicher Theil. Ausforderung an die Kreisvereine zum Abschluß von bartell- verträgen mit dem Württembergischcn Buchhändlcrvcrein. Der tz. 1. unserer Statuten stellt dem Verein die Aufgabe: „der Schleuderei durch Feststellung von ,Normen' bezüglich der Ge währung von Kundenrabatt entgegenzutreten und zu diesem Zwecke mit Vereinen gleicher Tendenz in Cartellverhältnisse zu treten." Diese Normen lauten: Die Sortimentshandlungen des Vereins sind berechtigt, bei Baar- zahlung einen Rabatt von 5H,, — an Bibliotheken und solche Kunden, welche im Laufe eines halben Jahrs für 100 M. und mehr be ziehen und ihre halbjährige Rechnung spätestens drei Monate nach Em pfang bezahlen, einen Rabatt bis zu 7chg zu gewähren. Größere Rabattbewilligungen sind unter allen Umständen unstatthaft. — Die Verkaufspreise der gebundenen Schulbücher werden alljährlich vor Be ginn der Schulsemester von den dem Vereine angehörenden Sortimentern eines Ortes gemeinschaftlich festgestellt. Gegen Zuwiderhandlungen schreiben unsere Statuten folgendes Verfahren vor: tz. 9. Der Ausschluß eines Mitglieds kann erfolgen wegen wieder holter Verletzung der Statuten oder Vereinsbeschlüsse und steht jedem Mitglied das Beschwerderecht wegen statutenwidriger Handlungen anderer Vereinsmitglieder zu. Die Beschwerde ist beim Vorsteher einzureichen, welcher sie dem Ausschüsse zur Prüfung vorlegt. Im Falle dieser die Beschwerde für begründet erachtet, hat er zunächst eine Mahnung an den Betreffenden ergehen zu lassen. Bleibt diese erfolglos, so hat er den Fall zur Kenntniß einer, in möglichster Bälde, spätestens aber innerhalb 3 Monaten stattfindenden, eventuell außerordentlichen General versammlung des Vereins zu bringen, welche die Ausschließung mit ein facher Stimmenmehrheit votiren kann. Das ausgeschlossene Mitglied verliert alle Anrechte an das Vereinsvermögen. tz. 10. Die Mitglieder verpflichten sich, mit einem ausgeschlossenen VereinSmitgliede jeden geschäftlichen Verkehr sofort abzubrechen resp. demselben nichts mehr, weder in Rechnung noch gegen baar zu liefern. §. 11. Die gleiche Maßregel wie gegen ausgeschlossene Vereins mitglieder (§. 10.) kann von der Generalversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit auch gegen Nichtvereinsmitglieder angeordnet werden. Demgemäß laden wir Sie ein, über einen Cartellvertrag auf folgender Grundlage mit uns in Unterhandlung zu treten: „Die Mitglieder des einen Vereins halten sich beim Geschäfts verkehr in den Bezirk des anderen Vereines an die jenseitigen statutarischen Bestimmungen, welche den Rabatt für das Publicum betreffen, gebunden: „Bezüglich der Maßnahmen gegen Zuwiderhandelnde sind die jenigen der beiderseitigen Statuten maßgebend, welche die mildere Praxis vorschreiben." Motiv zu letzterem Passus: Den Verleger firmen kann eine Executive nicht wohl zugemuthet werden, welche weiter geht, als die jenige, zu welcher sie sich dem eigenen Verein gegenüber verpflichtet haben, oder als diejenige, welche von den Verlegern des anderen Vereins ebenfalls ausgeübt wird. Eme solche Uebereinkunft wird Angesichts der Thatsache, daß unse- Sechsundvierzigster Jahrgang. rem Verein außer sämmtlichen Stuttgarter und fast allen Württem bergs scheu Sortiments firmen, auch die überwiegende Mehrzahl der Verlagsfirmen Württembergs angehören, geeignet sein, einen be deutenden Einfluß zu Gunsten der jetzigen Neformbewegung auszuübcn. Wir bitten die Vereine, welche unserer Aufforderung Folge zu leisten geneigt sind, uns die den Kundenrabatt betreffenden Be stimmungen ihrer Statuten gleichfalls mitzutheilen und ein Vcr- zeichniß ihrer Mitglieder beizufügen. Wtirttembergischer Guchhändterverein. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgctheilt von der I. C. HinrichS'schen Buchhandlung.) (* vor dem Titel ----- Titelauflage, -f- ---- wird nur baar gegeben.) Schmidt, K., n. O. Bräunlich, Bilder aus Deutschland s. Len geograph. Unterricht in Volksschulen u. f. Schulbibliotheken. 8. Geb. * 1. -f- Reyher, I. G., Anleitung zur Gerichtsgebühren-Erhebung nach Maß gabe d. Gerichtskosten-Gesetzes f. das Deutsche Reich vom 18. Juni 1878. 4. In Comm. ** 4. — *'cü'i ^ ^ i i i . i L * 1. 60 Uit lerrain. Okroraolitd. k^ol. Dörpfeld, F. W., der didaktische Materialismus. Eine zeitgeschichtl. Betrachtg. u. e. Buchrecension. 8. * 1. 60 Strack, K., Geschichte der weiblichen Bildung in Deutschland. 8. * 2. 40 Zöcklcr, O.. die Lehre vom Urständ d. Menschen, geschichtlich u. dog matisch-apologetisch untersucht. 8. * 5. 40 Renan, E., das Leben Jesu. 4. Aufl. 8. ^ * 6. —; geb. * 7. — Liliput. Belletristische Miniatur-Bibliothek. Hrsg. v. M. Bern. II. 16. * 1. 50; geb. m. Goldschn. * 2. 40 c!ate.'8. ' ^ B^l ^ * -- 80 »iielilioltr, lies korkeotum u> iLtsmisoLer Insckokt, 8. Lölliker, 6ruuär>88 äer Lntwielcelun^Z^eeebiedte 6. u. der köderen ll'kiere. 8. * 10. —; Ssd. * 11. 50 1.e!11ailvn 5. clae ^guarium der rooIoAibeben Station ru Neapel. 1^. ^ 8'" *1-60 ». M.' VII. vLxliiimäsii. 662
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