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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.06.1835
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1835-06-19
- Erscheinungsdatum
- 19.06.1835
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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- Saxonica
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651 652 Gesetzgebung. Die königlich würtembergische Regierung des Neckar - Kreises an die königliche Stadtdircction in Stuttgart. Da der Criminal-Senat des königlichen Gerichtshofes für den Neckarkrcis, laut Mittheilung vom 26/30. vorigen Monats, nach sorgfältiger Prüfung und Berathung des!j Inhalts der von der königlichen Stadtdircction mit Beschlag belegten Druckschrift: Ucber die Entwicklung des öffentlichen Rechts in Deutsch-! land, durch die Verfassung des Bundes, von P. A. Pfizer, Stuttgart, 1835. den Beschluß gefaßt hat, daß die Einleitung eines gerichtli-> chen Verfahrens wegen dadurch verübter Uebertretung des Preßfreiheitgesetzes gegen den Verfasser, oder sonst Jemand, nicht rechtlich begründet, und daß eben so wenig auf der von der königlichen Stadtdirection vorläufig verfügten Beschlag nahme der noch Vorgefundenen Exemplare, so wie der einst weiligen Untersagung des Debits dieser Schrift zu beharren, vielmehr diese Verfügungen aufzuhcben seien; so wird hiermit die k. Stadtdirection beauftragt, wegen Vollziehung dieses Be schlusses, unverweilt die erforderliche Einleitung zu treffen*). Ludwigsburg, den 2. Juni 1835. Für die Abschrift; Stuttgart, den 5. ejd. König!. Stadtdirection. Alctt. *) Hiernach ist die fragliche Schrift sogleich wieder frcigcgcbcn worden , um den ungehinderten Verkauf derselben fortzusetzcn. Stuttgart, den 6. Juni 1835. S. D. Liesching. Das officiellc Wochenblatt für das Großherzogthum Meck lenburg-Schwerin (12. Stück d. I) enthält unterm 10. März 1835 eine großhcrzoglichc Verordnung, wodurch „in Folge eines von der hohen deutschen Bundesversammlung in ihrer ersten diesjährigen Sitzung genommenen Beschlusses," folgende Druckschriften und deren Debit in den großherzvglichen Landen verboten werden: 1) die in Stefa in der Schweiz bisher hecausgekommene Zeitschrift: „das Nordlicht," 2) die zu Burgdorf in der Schwei; bei Langlois erschienene Broschüre: „die sieben Todtsünden derLibe- raten," von Hundt-Radvwsky, — und 3) die ohne Angabe eines Druckorts edirte Schrift: „Gei sterstimme des Ermordeten," an Fränzel, Fritzel und Nickel. Im Laufe d. Monats April wurden in Baiern mit Be schlag belegt: Pfitz er, P., üb. d. Entwicklung d. öffentl. Rechts in Deutschland, drch. d. Verfassung d. dtsch. Bundes. 8. Stuttgart, Liesching. Forsch, H. Studcntenbilder, oder Deutschlands Armi nen und Germanen in d. Jahren 1830 bis 33. — 8. Hambg., Hoffmannu. Eampe. Eröffnungsfeier d. Hochschule. Bern gr. 8. Fischer u. Comp, in Bern. Zur Geschichte des Buchhandels. Wir haben im vorigen Jahrgange d. Bl. aus der „Hi st o r i e d e r e r B u ch h ä n d l c r," von E h r i st i a n S ch ö t t- gcn, Nürnberg 1722, einen Beitrag über den Buchhandel der alten Griechen mitgetheilt. Das Folgende ist demselben Wecke entlehnt. Ueber den Buchhandel der alten Römer, oder, wie es dort heißt: „von denen Buchhändlern derer alten Römer." Die Römer unterschieden Uiki-srii, Bücherabschrei ber, und Liblioxolss, Bücherverkäufer, „wiewohl nicht zu läugnen, daß manchmal eines von diesen Wörtern vor das andere genommen worden." Sie wurden aber auch >1utic>usi-ii genannt, „weil sie die altenBücherabzuschreiben hatten." „Sie waren aber mehrentheils Knechte, dergleichen auch die I>1s- clioi, Libliotlievsril, lulormatorss u. a. m. waren. Die jenigen aber, welche sich wohl verhielten, und sich ihren Herrn gefällig bezeugten, konnten auch die Freiheit erhalten." Sie blieben jedoch, bei besserer Behandlung, immer im Dienste der Herren, und mancher reiche, angesehene Mann hielt deren mehrere, und namentlich besondere Abschreiber für die griechi sche Sprache. „Man findet aber auch hier vielHexel mitunter; denn viele von diesen Purschen konnten mehr nichts, als zier liche Buchstaben malen, von der Sache selbst aber hatten sie keinen Verstand. Daher kommen so viele Klagen der Gelehrten, daß die Bücher sehr falsch geschrieben" rc. — „Man findet auch, daß Weibspersonen sich auf die Schreiberei gelegt und I-ibrsricu, abgegeben haben, — wie denn z. B. der Origenes, wel cher ein großer Bücherfreund war, nebst denen L.i1>rsi-HL auch etliche Mägdchcn bei sich gehabt, die sauber und zierlich schrei ben konnten." „Zu denen Zeiten derer Rom. Kaiser kamen hernach dierecl)- ten kibliapolsk; auf, welche mit Büchern handelten. Deren vor nehmste Sorge mußte wohl sein, daß sie sich gute Abschreiber hielten; weswegen auch yuintilisuus den berühmten Buch händler 1>)-p1iouen» ermahnet, er möchte doch bedacht sein, daß die Leute gute, correcte Bücher in die Hände bekä. men. Und weil manche nicht viel gutes schrieben, so wußte sich jener gar viel mit seiner Kunst, so daß er sich sogar vootorein I-ibrsrium tituliren ließ. — Diese Leute machten auch Register über die Bücher, welche sie L^llsbos nannten, von dem griechischen Worte ovllazt/Zce/w, weil selbige die ganze Materie des Buchs zufammenfassen. Dieseaber waren nicht, wie wir sie heutiges Tages machen, nach dem Alphabet verfertigt, sondern der Inhalt des ganzen Buches war vor dasselbe geschrieben. Sonst aber hat man sich auch in Acht zu nehmen, daß man sich mit dem Worte Index nicht betrü gen lasse, denn es heißt manchmal so viel als Ostslozus." — Manche Buchhändler ließen auch, zu größerer Sicherheit, vor dem Verkauf die abgeschriebenen Exemplare durch die Ver fasser selbst durchsetzen und corrigiren — „wie denn einer beim Kellio sich hoch verwetten wollte, wenn ihm jemand einen Schnitzer in einem gewissen Buche zeigen würde. Indessen, mochte dies geschehen sein oder nicht, so gaben doch die Buch- händler ihre Bücher vor correct aus, und betrogen dadurch die jenigen, die es nicht besser verstunden." „Daß aber in Rom mehr als ein dergleichen Buchladen ge wesen , ist nicht schwer zu beweisen. 6eU1us gedenkt an zween
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