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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.07.1835
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1835-07-17
- Erscheinungsdatum
- 17.07.1835
- Sprache
- Deutsch
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763 764 er sich aber vorgenommen hat, seine Feder dem Börsenblatt und somit dem Buchhandel im allgemeinen zu widmen, und sie nur im Dienste der Wahrheit verwenden wird, so fühlt er sich verpflichtet, gegen den Briefsteller in die Schranken zu treten und ihn aufzufordern, statt der Rolle des heimlichen Denun- cianten die eines öffentlichen Anklägers zu übernehmen. Weiterhin heißt cs in dem Schreiben: „Gegen Buch handlungen, die notorisch die Verbreitung der Nachdrücke begünstigen und unterstützen, sollte ein Jnterdict ausgespro chen werden; zwei oder drei schweiz. Buchhandl., die dem leipziger Börscnvereine angehören, schämen sich nicht, alle ihre Verlagsschriften bei Egli drucken zu lassen und seine An kündigungen zu verbreiten." — Dieser Satz scheint auf den ersten Anblick inhaltschwer und von Gewicht, ist aber bei Lichte besehen ganz hohl. Zergliedern wir denselben und san gen wir mit seiner letzten Halste an. Warum werden die zwei oder drei Mitglieder des Börsenvereins, welche bei Egli drucken lassen, abermals nicht mit Namen genannt, da doch diese Behauptung noch bestimmter lautet als die erste? Das hieße freilich das Unmögliche verlangen. Dem letz ten Buchh. Verzeichn, zufolge sind nur 5 (sage fünf) schweiz. Buchhandl. Mitglieder des Börsenvereins*), nämlich: Hu ber u. Ep. in St. Gallen, Hurter, Orell, F. u. Cp., Sauerländer und SchuItheß; davon besitzen drei eigene Druckereien, diese werden also schwerlich in Herisau drucken las sen, die vierte hat so viel als keinen Verlag, es bleibt daher eine einzige übrig, aufwelchedas Gesagte bezogen werden könnte! Ob nun der Briefsteller diese übrigbleibende gemeint hat, ob sie ihren Verlag bei Egli oder bei wem sonst drucken läßt, weiß Einsender nicht, geht ihn auch nichts an. Die beteiligte Handlung wird sich, wenn sie es sonst für nöthig findet, wohl zu verantworten wissen. Inzwischen ist nicht abzuschen: wie einem Verleger zum Vorwurf gereichen könne, daß er seinen Verlag in einer Ofsicin drucken läßt, in welcher nebenbei auch nachgcdruckt wird. Gesetzt den Fall, cinBuch- drucker oder irgend ein anderer Fabrikant sei ein moralisch grundschlechter Mensch, er liefere aber gute Arbeit, bediene seine Kunden billiger und besser als andere Fabrikanten, wird ^ nun wol Jemand Bedenken tragen, bei ihm arbeiten zu lassen, aus Vesorgniß, sich seiner Unmoralität theilhastig zu machen? Schwerlich! Aber Egli liefert schlechten Druck, und „die he- risauer Fabrikate sind vollgepfropft von Druckfehlern," wie der Briefsteller sagt. Wenn dies wahr ist, was Einsender dahin gestellt sein lassen muß, da ec mit den hcrisauer Nachdrücken nicht so genau bekannt ist, als der Briefsteller zu sein scheint, so ist das freilich schlimm, und um so schlimmer für den Ver leger, da es ihm allerdings zur Last fällt, wenn er nicht für flei ßige Correctuc sorgt. Die Sache scheint indessen nicht so schlimm, als sie dargcstellt wird, namentlich ist Meyer's Fremdwörterbuch **), welches bei dem Anlaß citirt *) Daß zcithcr drei hinzugckommcn sind ss. B. Bl. Nr. 19.), konnte der Briefsteller bei Abfassung seines Schreibens noch nicht wissen. **) Die Art der Zusammenstellung dieser Origina larbcit des Prof. Meyer in Chur mit dem Nachdruck von Schmidt's Schriften könnte, wenn nicht daneben stände: (Verlag von Kcllcnbcrger), den Unkundigen leicht veranlassen, dies Werk auch für eine Art Nachdruck zu halten. wird, und in dem sich „eineAnzahldergröbsten, sinnentstel lenden Fehler auf jeder Seite" finden sollen, zwar nicht son derlich corrcct, aber eben nicht inkorrekter, als es leider mit vielen Arbeiten der Fall ist, die aus hochbelobten Officinen hec- vorgehen. Ist cs ferner erlaubt, von einem Theil auf das Ganze zu schließen, so kann, nach einer vorliegenden Probe zu urtheilen , versichert werden, daß, statt einer gewöhnlichen Nachdrucker-Sudelei, vielmehr eine kritisch geordnete, kor rekt und sauber, ja elegant gedruckte Ausgabe derGoethe' - sehen Werke zu erwarten ist, was freilich die Sache für die betheiligte Verlagshandlung nur bedenklicher macht. Kommen wir nun zur ersten Hälfte des angeführten Sa tzes, der eine Forderung ausstcllt, deren Erfüllung auch bei dem besten Willen in Niemandes Macht liegt. Also gegen alle Sortimentsbuchhändler, welche Nachdrücke verkaufen, — denn das sind doch wohl die sogenannten „notorischen Begün stiger und Unterstützer des Nachdrucks," — sollte ein Jn- terdict ausgesprochen werden! Warum nicht gar Bann und Reichsacht? Und von wem sollte dieser Vannstrahl ge schleudert werden, etwa von der Tagsatzung? So scheint's, denn bald darauf heißt es: „die geachtetsten schweiz. Buch händler sollten bei der nächsten Tagsatzung ein Gesetz gegen den Nachdruck verlangen." Du lieber Himmel! weiß denn der Briefsteller (wenn ec nämlich, wie zu vermuthen, ein Schweizer ist) nicht, daß die Tagsahung zu Erlassung eines solchen Gesetzes gar keine Competenz hat? Mit eben so gu- ! tem Erfolg könnten die „geachtetsten schweiz. Buchhändler" sich mit ihrem Gesuch an den Kaiser von Marokko wenden. Dessenungeachtet wünscht Einsender eben so aufrichtig als der .Briefsteller, daß der Nachdruck überall verboten werden ! möchte durch Gesetze, welche nicht nur die Schriftsteller und Verleger des Inlandes, sondern auch die des Auslandes gleichmäßig schützen. Bis dahin aber lasse man die Sor timentshändler solcher Länder, in denen der Nachdruck von Büchern fremder Staaten geduldet wird, und die Bü cherkäufer sich kein Gewissen daraus machen, dergleichen Nachdrücke zu kaufen, in Ruhe und verdamme nicht an den einen, was man bei den andern nicht für unerlaubt hält. In die Rechtlichkeit der namhaftesten Buchhandlungen Wür- tembergs wird Niemand Zweifel setzen, dennoch wird schwer lich eine einzige von allen sich des Verkaufs von Nachdrücken gänzlich enthalten, was auch sehr thöricht sein würde, da sie damit nur sich selbst schaden, den rechtmäßigen Verlegern aber im geringsten nichts nützen würden. Denn angenom men, es würden sich alle Sortimentshandlungen ohne Aus nahme dahin vereinigen, keinen Nachdruck Mehr zu debitiren, glaubt man, daß deshalb auch nur ein einziges Blatt weni ger davon verkauft werden würde? Sicher nicht! im Gegen- theil ehernoch mehr, denn die Nachdruckcr würden dann nur die Zahl ihrer Reisenden und Eolporteurs, — die schon jetzt zu Stadt und Land von Haus zu Haus gehen, — vermehren und ihren Kunden außer den eigenen Fabrikaten auch Origi nalwerke, die sie sich schon zu verschaffen wüßten, liefern und die rechtlichgesinnten Buchhändler hätten mit ihrer edel- müthigen Verzichtleistung auf einen reellen Gewinn, der nun unbefugten und weniger rechtlich gesinnten Leuten zu gute käme, nichts weiter bezweckt als etwa den Ruin ihres eige nen Geschäfts. Dies gilt von Würtemberg, welches einen
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