n Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börfenvereins. ^i§86. Freitags, den 27.September 1839. Gesetzgebung. Nachstehenden in Polnischer Sprache im Auslande er schienenen Schriften wurde die Debitserlaubniß für die Preuß- Staaten ertheilt: (Mitgetheilt von Ernst Günther in Lissa,) IVlgfnlnvsre sposob^ stawisnia piecüvv i liuolini. 8 Xralmu. Abierncr um^stovv^ck roirr^vrelr 1. Xrslrs». 2sss<I^ pieleßnowsniL o>viec i rns^omosci weln^ prrer U. 1.öl»ieia. PtomncLenio pr. k'. K. xr. 8. I.emborx. pnstelnile im poölismieniu, c2)Ii üriesiecioro öorexo prr^- lisrsnis. 16. l-emberx. I^liesiiic i>1sj, poswivcon)' leucrci nssswiets^e) kann)- IVIsr^i. 12. Lbend. k'rnsrlii brnncisrlca liovvnlsliiego. 8. lebend. Hvrpravvs o Irofu suleien meskicli pudlux w)-rLchownnis mstemnt^crnexo. d1gj>issnL pr. liuler^clcieA». §r. 8. Ulkend. koo/^e I>1. dsriersiciexo. xr. 8. IVilns. 6al>c))s vvkrareck 1—12. Held. Lkend. 8ilvio pellico. Opvv»innvrcincb rrto>vieIiL, prretor)t r >vtosl<>eßo IV1. W. 8. liraksu. pov»iesci liorscleie pr. IVI. 6raflcowsleie)o. gr. 8. ksris. Ir^üion. ^1<»ve rorr^vvlci dla drieci. 2 H>Ie. Paris, poer^e k>kli)ne, piosülci sielsleie i viersre rürne p. 1V!t- vricleießo. Paris. pamiatiei 8evver^na 8oplica. Paris. Uricla d. 8niadeckiego. 6r 7r Land. VVarscliau. Orieta Posthorns dliemcevricra. 9s 10s üdcken. 1-eiprig. 2di»r psmietnilidw o darvnef polsrce pr. d. 11. dliemcsv^icrL. 3r 'pkeils ^Virerunki i rortrrasania naulcowe. 5s liest. IVilna. Okrar bibliogratierno - kistor)-crn^ k-iterstur^ i naulc vv polsrce. Ir. IVilno. Xbiür Icaraü vsrorow^ck. 4. >ViIno. prace literackis. Ir. Gaules cko>vu ovriec pr. l.vs2>io>vsltiego. Warsckau. 6r Jahrgang. Preßvcrhandlungen der Badischen zweiten Kammer über den Antrag des Abgeordneten Rotteck auf Wiederherstel lung einigen Rechtszustandes in Sachen der Presse. (Fortsetzung.) Die von der Commission vorgeschlagene Beschwerde enthält, was die Motion gewünscht und die Kammer bereits anerkannt hat; sie enthält und spricht cs aus auf eine würdige und der Erwägung unsers gerechte sten Fürsten sich empfehlende Weise. Sie wird sicher lich von Eindruck sein. Aber eine Beschwerde, so wird vielleicht der Eine oder der Andere von Ihnen sagen, ist jetzt, da wir soeben aus dem Munde des Hcn. Präsidenten des Ministeriums des Innern so milde und humane Aeuße- rungcn, wofür ich ihm auch allerdings meinen herzlichsten Dank zolle, vernommen haben, überflüssig geworden. Ich jedoch sage: cs bleibt auch nach Vernehmung dieser Acuße- rungen noch mancher Stoff der Beschwerde übrig. Aller dings zwar, wie ich cs bereits in meiner Motivnsbegrün- dung sagte, führe ich solche Beschwerde nicht gegen die Person des Hrn. Präsidenten des Ministeriums des In nern, denn diese Sache ist älter als sein Eintritt in die oberste Leitung dieses Ministeriums, und wenn er auch bis jetzt den alten Gang eingehalten hat, so muß dies von Verhältnissen herrühren, wozu er nichts kann. Ich be schwere mich aber über die Sache; ich beschwere mich gegen die moralische Person des Staats- oder Gesammtministe- riums, weil wir Grund haben, über dasselbe uns zu be schweren. Wir haben nämlich Grund uns zu beschweren, schon darum, weil das Staatsministcrium an den Bundes beschlüssen Theil genommen hat, welche das Badische und Deutsche urkundliche Verfassungscecht verletzt haben. Denn 154