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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.09.1839
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1839-09-27
- Erscheinungsdatum
- 27.09.1839
- Sprache
- Deutsch
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2067 86 2068 ich frage: wie sind diese Beschlüsse in das Leben getreten? Sie waren nicht in das Leben getreten, wenn die Badische Negierung ihnen nicht beigestimmt hätte. Aber noch mehr: die Badische Regierung hat sogar die Strenge der Bundes beschlüsse noch übecbolen, was ein noch näher liegender Grund der Beschwerde ist. Wer wird wohl sagen, die Bundesbeschlüsse seien zu liberal, sie gewährten zu viel? und gleichwol sind die Bundcsbeschlüsie an Strenge noch übcrbotcn worden, das heißt: insoweit ihre Rcchtsgültigkeit anerkannt werden kann. Denn schon der Bericht des Ab geordneten Mittcrmaier von 1833 hat die wohlbegründete Unterscheidung gemacht zwischen den competenzmäßig und den jenseit der Grenzen seiner Competenz erlassenen Be schlüssen. Die erstem, also die allein für rechtskräftig cm- zucrkennenden, verlangen keine Censur für die blos die innern Verhältnisse der einzelnen Staaten besprechenden Schriften; auch wird darin nicht solche Strenge geboten, wie sie bei uns ausgeübt wird. Zu diesen triftigen Grün den der Beschwerde kommt aber noch die Nichterfüllung der Verheißungen, welche die Regierung uns wiederholt gege ben, aber, leider! nicht gehalten hat. Schon im Jahre 1833, als die Klagen über die Zurücknahme des Pceßge- setzes zum ersten Male laut wurden, erklärte die Regie rung, sie werde alle Milde in der Censur eintreten lassen, die nach den Bundesbeschlüsse» möglich sei, und sie werde überhaupt den mangelhaft gewordenen Zustand der Presse thunlichst bald zu heilen sich bemühen. Aber es geschah bis heute davon nichts. Endlich hat die Kammer sich gegen die Negierung noch darüber zu beschweren, daß sie die oft wiederholte einstimmige Bitte der Kammer nicht beachtet, sondern trotz derselben die Censur fortdaucrn gelassen, ja noch härter gemacht hat. Letzteres gehl unter Anderem auch daraus hervor, daß man den Grundsatz aufstcllte, daß, wenn ein Blatt durch eine Reihe von mißfälligen Aufsätzen Verdruß erregt oder zu mehren Censurstcichen Anlaß gege ben, man alsdann die Strenge der Censur noch steigern, d. h> jetzt auch jenes streichen dürfe oder müsse, was sonst den Strich nicht verdient hätte, damit nämlich das in sei ner ganzen Richtung nicht gefallende Blatt nothwendig des Todes sterbe. Wohl! wenn das Blatt der Ruhe oder Würde des Deutschen Bundes Eintrag thut, dann mag man es aufheben und unterdrücken; eine solche Unterdrü ckung hat sich der Deutsche Bund auch schon selbst Vorbe halten; aber cs soll nicht so durch einen Censor lediglich aus Verdruß todtgeschlagen werden dürfen. Dies ist gewiß eine unverantwortliche, das Recht verhöhnende Handlung. Diese Beschwerde nun, welche ich vorgeschlagen habe, wird der Regierung Rücksichten nöthig machen, und ich glaube nicht, daß auf eine andere Weise Abhülfe zu erwarten ist. Noch muß ich etwas in Beziehung auf den Commissions- becicht bemerken, nicht eigentlich zur Berichtigung, sondern nur um einem Mißverständnisse vorzubeugen. Auf Seite 336 des Berichts nämlich scheint der Zusammenhang nicht richtig zu sein. Es scheint dort aus der Geschichtscrzäh- lung unserer Pceßsache hervorzugehen, als sei die Verschär fung der Censur namentlich durch das Verbot der Censur- lückcn, dann durch das fernere Verbot, über landständische Sachen der Bundesstaaten nichts Anderes zu drucken als was bereits in den censirten Blättern des betreffenden Lan des sich befindet, und endlich durch das scharfe Verbot für die Zeitungen, von politischen Verhaftungen nichts be kannt zu machen; es scheint, sage ich, nach dem Zusam menhänge dieser Darstellung, als sei alles dieses erst in neuester Zeit geschehen. Aber die Wahrheit ist, daß Alles schon vor dem Eintritte des jetzigen Präsidenten des Mini steriums des Innern in die Verwaltung geschah. Es sind Sachen, worüber ich in meiner Motion von 1835, welche freilich auch nicht gedruckt werden durfte, schon ausführlich und nachdrücklich gesprochen habe. Ich ende hier meinen Vortrag, um die Kammer nicht zu ermüden, und beschränke mich darauf, den Antrag der Commission wiederholt zu unterstützen und die Kammer zu bitten, ihn zu ihrem Be schlüsse zu erheben." (Fortsetzung folgt.) Verantwoltlicher Redakteur: I. C. Stadler. S e k a n n t m a ch u n g e ir. GericljNicl, e 6 ekanntina ch u n g c n. sülNll.j Nachdem sich bei der Verlassenschaftsberichtigung des allhier verstorbenen Buchhändlers Herrn Carl Neumann dicJnsufsicicnz dieses Nachlasses ergeben hat und solcher von den Ncumann'schen Erben refp. deren Lormunde den vorhan denen Gläubigern des Verstorbenen Behufs ihrer Befriedigung überlassen, Stadtgcrichtswegen aber unter diesen Umständen über den erwähnten Nachlaß der Concurs eröffnet und der 19. Oktober 1839, wird sein der Sonnabend nach dem 2l1. Trinitatis-Sonntage, zum Liquidationstermin bestimmt worden ist, so werden alle Diejenigen, welche an dein Ncumann'schen Nachlasse aus ir gend einem Grunde Ansprüche zu machen haben, hierdurch be schicken, an dem gedachten Lage Vormittags 1l Uhr entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte bei Strafe des Verlustes ihrer Forderungen und bei Verlust der Wvhlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand an hiesiger Stadt- gerichtsstclle zu erscheinen, ihre Forderungen gehörig anzumel- den und darauf der weitern Anordnung nach Vorschrift der Proceßordnung gewärtig zu sein. Es haben aber alle dieje nigen Gläubiger, welche in hiesiger Stadt nicht wohnhaft sind, spätestens im Liquidationstermine hiesige Bevollmächtigte zur Annahme fernerer gerichtlicher Anfertigungen bei gleichmäßi gem Verluste ihrer Forderungen zu bestellen. Gotha, den 12. Juli 1839. Das Stadtgericht, das. L. 8. w Drosch. Sucher, Musikalien u. s. w. unter der Presse. sSllllO.j Dlshnnsen'ö wohlgetroffenes Bildniß l Dasselbe wird im Laufe dieses Winters bei mir erscheinen und sorgfäl tig, auf Stein gezeichnet, ausgeführt werden. Da ich der be- sondern Güte der verwittweten Frau Geheimen Kirchenräthin Olshausen die trefflichsten Materialien dazu verdanke, so darf ich den zahlreichen Verehrern und Schülern des berühm ten Mannes etwas Gelungenes versprechen. Format wie
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