3176 X° 156, 8. Juli 1933. Fertige und Künftig erscheinende Bücher. Börsenblatt f. d.Dtschn.Buchhandel. Nie Kechispeechnng des Staatssevichtsbofs füv das Deutsche Reich und des Rekchssevkchts auf Grund Artikel 13 Absatz 2 dev RekchS- vevsassuns - Rand v herausgegeben von Staatssekretär in der Reichskanzlei vr. Hans Heinrich Lammers und Reichsgerichtspräsident i. R. Professor O.vr. Walter Simons 311 Seiten / Geheftet RM 17.— / Gebunden RM iS.— Oer soeben erschienene Land V dieser Sammlung enthält die in der Zeit vom 1. Oktober 1931 bis Z0. September 1932 ergangenen Entscheidungen des Staatsgerichtshofs und darüber hinaus die bekannte Entscheidung vom 25. Oktober 1932 in der Streit sache zwischen Preußen und dem Reich wegen Einsetzung des Reichskommissars in Preußen im Fahre 1932. Wenn auch als Folge der in der Zwischenzeit eingetretenen Staatsumwälzung die überwiegend politischen Entscheidungen heute lediglich noch historisches Interesse haben und sich im Augenblick nicht übersehen läßt, ob und welche Aufgaben dem Staatsgerichtshof belassen bleiben oder in Zukunft neu zufallen werden, so hat diese Sammlung doch auch heute noch aktuellste Bedeutung. Oer Staats gerichtshof hatte ja nicht nur die in die äußere Form eines Rechtsstreits gepreßten politischen Fragen der letzten Iahre zu entscheiden, wobei er notwendig versagen mußte, weil die Weimarer Verfassung ihn vor unlösbare Aufgaben gestellt hatte, sondern auch zahlreiche andere Streitfragen öffentlichrechtlicher Ratur, bei denen die politischen Gesichtspunkte mehr im Hintergründe standen. Hierbei hatte er, wie auch früher, reichliche Gelegenheit zur Aufstellung allgemein gültiger Rechtsgrundsä'tze, die auch nach dem Siege der nationalen Revolution ihre maßgebende Bedeutung nicht verloren haben. Oie Herren Verfasser beabsichtigen, in einem demnächst erscheinenden Ergänzungsband die in der Zeit vom Oktober 1932 bis Januar 1933 ergangenen Entscheidungen in ihrem Wortlaut zu veröffentlichen. Ob sich an diesen Ergänzungsband noch weitere Bände anschließen werden, wird davon abhängen, welche Aufgaben der Staatsgerichtshof in Zukunft, besonders im Rahmen einer zu schaffenden neuen Verfassung, zugewiesen erhalten wird. Devlas vo« Ge»«s Stillte / Vevlk« NW L kin neuer 2 -4srk-iromsn errcheint am 20-luIi: 2«»eken I-iebe unci pklickt koman von 6. Lroühancl. klolrsrei. V/irkungrvoller Lchuhumrchlag in rvreifarkigem Kupkertiekciruck Kartoniert 214 1.80 Kaibieinen 214 2 — Oer elrenro ferrelncle nie intersrrante Koman führt unr an einen kleinen ^eutrcken pürrtenhok uncl rcliilclert ciie rcliv/eren reelirchen Konflikte, in clie cler junge krhheriog unci ein von ihm gelielrter armer lstoffrSulein im Kampf ivrirchen l-ieire uncl Pflicht geraten. Dar ergreifende 6u^>, «lar jeclen l-erer unvriclerrtehlich gefangen nimmt, irt clar hohe l,iecl cier l-iet>e, clie enig herteht, «lie istot unci loci mit clem Seliehten teilt uncl «lie niemalr aushört. >Ver er geleren, nircl er nie verzerren können, vrircl er immer vriecier rur istanci nehmen uncl hegeirtert neiterempsehlen. irotkbsrtkr beliebte 2 ^arb-komane geben trotL Krire unci /^brstrnot! v^irk.^c; pki^virici-! koii-!6/<ir7!-i/i^ipnQ