für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. HerauLgegeben von den Deputieren des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börfenvereins. 88. Freitags, den 4. October 1839. Preßverhandlungen der Badischen zweiten Kammer über den Antrag des Abgeordneten Rotteck auf Wiederherstel lung einigen Rechtszustandcs in Sachen der Presse. (Fortsetzung.) Staatsminister v. Blitt ersd or ff. „Ich glaube, der Redner hat auf das vollständigste bewiesen, daß eine Verständigung mit ihm und mit der Kammer über die Er lassung eines Preßgesetzes nickt möglich sein wird. Die Regierung hat allerdings im Jahr 1833 die Nolhwendig- keit erkannt, den durch Aufhebung des Preßgesetzes herbei geführten Zustand zu revidiren; sie hat deshalb auch die Erlassung eines neuen provisorischen Preßgesetzes zugesichert; sie mußte aber bald zu der Ucberzeugung gelangen, daß es unmöglich sein werde, unter Beachtung der Bundesgesetze ein solches neues Pceßgesetz zu erlassen, welches die Billi gung der Kammer erlangen würde. Aus seiner soeben ver nommenen Rede geht die Absicht des Motionsbegründers deutlich hervor. Er hat seine Motion nicht gegen Perso nen, auch nicht gegen die Regierung, sondern offenbar nur gegen den Deutschen Bund gerichtet. Wenn Sie seine Rede analysiren, so werden Sie finden, daß alle die Klagen, die er vorgebracht hat, sich auf die Bundesgc- setze zurückführen lassen. Meine Herren! ich habe Ih nen schon oft erklärt, und muß diese Erklärung auch heute wiederholen, daß uns nicht gestattet ist, über Bundesgc- setze mit Ihnen in Verhandlung zu treten. Sie mögen diese Gesetze für noch so beklagcnswerth halten, sie mögen darin lediglich einen faktischen Zustand erkennen; diese Ge setze bestehen nun einmal für das Gcoßherzogthum, und die Regierung ist zu deren genauem Vollzüge verpflichtet. 6r Jahrgang. Wenn Sie den Bundesgesetzen die von dem geehrten Red ner unterstellte Deutung beilegen wollen, der Bund aber eben diesen Gesetzen eine hiervon völlig abweichende Deu tung gibt, so begreifen Sie wohl, daß im Deutschen Bunde ein Zustand nicht möglich ist, wie Sie ihn durch das Pceßgesetz herbeiführen wollen. Darum halte ich jeden Versuch, ein Pceßgesetz zu erlangen, für ein vergebliches Bemühen, für eine wahre Zeitverschwendung. Ich glaube, Sie sollten auf den praktischen Weg zurückkommen, wie ihn der Herr Präsident des Ministeriums des Innern be zeichnet hat. Sie sagen, der gegenwärtige Zustand sei eine Schmach. Sie mögen dies sagen; ich behaupte das Gegentheil. Die Ansichten darüber sind verschieden. Meine Herren! ein jeder Staat hat gewisse Bedingungen seiner politischen Existenz, die er ungestraft nicht verletzen darf. Wechselseitige Beachtung der innern und äußern Verhält nisse der einzelnen Bundesstaaten, Entfernung jedes Stof fes zur Unruhe und Unordnung ist die Grundbedingung der Existenz des Deutschen Bundes und jedes in demselben be griffenen Staates. Mit diesem Zwecke, der auch Ihnen heilig sein muß, ist die ungezügelte Entfesselung der Preß freiheit, einer Preßfreiheit, wie der Abgeordnete v. Rot teck sie verlangt, unverträglich. Keinem Denkenden kann es entgehen, daß eine solche Preßfreiheit in Deutschland zur Umgestaltung aller Verhältnisse, zur Revolution füh ren müsse (große Aufregung und Widerspruch von vielen Seiten; namentlich fällt der Abgeordnete von Jtzstein ein: „Sie sind irrig und beschuldigen die Deutsche Nation eines Unrechts"). Meine Herren! cs sind dies die Ansichten der Eabincte und zwar sämmtli- 159