für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 89. Dienstags, den 8. October 1839. Gesetzgebung. Von dem Königl. Preuß. Ober-Eensur-Eollegium ist für nachstehende, außerhalb der Deutschen Bundesstaaten in Deutscher Sprache erschienene Schriften die Debitserlaub- niß ertheilt worden: Fischer, Fr., der Somnambulismus. 2r Band, der thieri- sche Magnetismus. 8. Basel, Schweighauser. Schalch, I. I., praktische Auslegung der Apostelgeschichte, in Predigten. Schaffhausen, Hurtcr. Jugendblätter. Monatsschrift zur Förderung wahrer Bil dung. Lcrausg. von vr. C- G. Barth u. L. Hänel. 7s Halbjahr. 2s Heft. Aug. 1839. Stuttgart, Steinkopf. Heer, I-H-, Predigten über freie Texte- 3r Band. Auch mit dem Titel: Predigten über freie Texte. Aus dem Nachlasse I. H. Heer's- 2r Band. 8. Zürich, Geyser u. Hdßli. Stutz, I., Briefe und Lieder aus dem Volksleben. 1. Heft. 12. St. Gallen, Scheitlin. Schweizerische Volkslieder für eine Männerstimme. St. Gallen, Scheitlin. Hohl, M., 8tu8. tkaol., Bruchstücke aus dem Leben und den Schriften Ed. Jrving's. 8. St. Gallen. (Scheitlin in Commission.) Scheitlin, P., Prof-, biblische Vorträge. 8. St. Gallen, Scheitlin. Schadbey, vr. I., Florenz's Befreiung. Trauerspiel in 5 Aufzügen. 8. Paris, Saint-Jorri. Schadbey, l)r. I., Sophonisbc. Trauerspiel in 5 Aufzügen. 8. Paris, Gebr. Girard. Schadbey, vr. I., Hannibal's Tod. Trauerspiel in 5 Auf zügen. 8. Paris, Gustav Rcmmelmann u. Gebr. Girard. Björnstierna, M., das Brittische Reich in Ostindien. Aus dem Schweb, übers. Mit 2 Karlen. 8. Stockholm, Fritze u. Bagge. Der Nachdruck ausländischer Bücher. Es ist vor einiger Zeit die ablehnende Entscheidung des Polizeipräsidiums in Berlin auf die Requisition des hiesigen Magistrats wegen provisorischer Beschlagnahme des von Schlesinger veranstalteten Nachdrucks des LIss in die sem Blatte ihrem allgemeinen Inhalte nach mitgetheilt worden. Die Angelegenheit ist inzwischen für den Deutschen Buchhandel und für seine Verbindungen mit dem Auslande ! zu wichtig, als daß wir nicht darauf zurückkommen dürften, indem wir die Entscheidungen und die Gründe dagegen mit theilen, und dieß um so lieber, als in der sehr ähnlichen Sache wegen der poxulsrit« von velsviA»« das Polizei präsidium den diesseitigen Anträgen gefügt und namentlich den Schlesinger'schen Nachdruck als einen solchen anerkannt hat. Die Beilage unter I. enthalt die erste ablehnende Ant wort des Polizeipräsidiums; ll. eine Gegenvorstellung der Kläger; Hl s. die erneuerte Ablehnung in Betreff des ku)- »Iss und Hl b. die Benachrichtigung von der Verurlheilung und Beschlagnahme der poxulsrite. Anerkannt ist und bleibt der Grundsatz, daß wenn der Verlagschein für die Deutsche Auflage eines Französischen oder Englischen Werkes so zeitig genommen wird, daß von der Französischen oder Englischen Ausgabe kein Nachdruck vorher veranstaltet und in Handel gebracht werden kann, ein späte rer Nachdruck selbst nach Ansicht der Preußischen Behörde unzulässig ist, wogegen der hiesige Magistrat bereits früher dem natürlichem und billigem Grundsätze gemäß gehandelt hat, daß, sobald eine rechtmäßige Deutsche Ausgabe existier, alle übrigen als Nachdruck angesehen und behandelt werden müssen. 6r Jahrgang. 161