Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.10.1839
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- 1839-10-25
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- 25.10.1839
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2315 94 2316 Sort.-B., nur mit dem einzigen Unterschiede, den das Publicum wohl kennt, daß sie dann nicht die Ladenpreise fordern, sondern gleich Rabatt abziehen, und also billiger verkaufen. Wer stiftet aber solches Unheil? Begünstigt wird es, wie cs mir scheint, von denen, deren Einer vor nicht gar lange den Sortiments-Buchhandel ein „gefahrloses Com missionsgeschäft" nannte- Würde er wohl die Gefahr über nehmen, wenn ihm eine Sort.-B- für einige Tausend Tha- ler unbezahlte Rechnungen Übermächte ? Nicht blos eine Handlung, sondern gar viele bin ich sehr gern bereit ihm dazu nachzuweisen. Es wird in dieser Zeit ungeheuer viel verlegt, und da sucht denn ein Theil der Verleger auf jede mögliche Weise die meist nutzlose Waare loszuwerden. Schullehrer, Buch binder, Antiquare, Jeder, der nur ein paar Exemplare auf einmal nimmt, erhalt den vollen Buchhändlerrabatt, und bei Baarzahlung oft weit mehr. Was helfen da dem Sort.-B. seine in öffentlichen Katalogen angezcigten Bü cherpreise? Dem Publikum gegenüber ist der Winkelver käufer der rechtliche, der Sort.-B. aber der unrcchtliche Verkäufer, der mehr fordert, als recht ist. Dieser Gedanke sängt jetzt an sich allgemeiner im Publikum zu verbreiten, wehe dem Buchhandel, wenn das Nebel feig verschwie gen wird. Nach dem Plane des Hrn. Wigand soll der Sort.-B. mehr auf gleiche Stufe mit dem Antiquare treten, dessen Eoncurrenz ihn jetzt vor dem Publikum benachthciligte und überholte. Wird nur auf feste Rechnung gesandt, so ist es der berechnenden Klugheit des Sort.-V. anheimgcgebcn, ob er viele Sachen hat und billig verkaufen kann oder nicht. Darauf scheint mir vor Allem hinzuarbeiten, daß der Sort.-B- mit dem Antiquare concurricen könne; denn wie cs jetzt steht, hat die kranke Praxis das Verhältniß um gekehrt. k. ÜI. Preßverhandlungcn der Badischen zweiten Kammer über den Antrag des Abgeordneten Nottcck auf Wiederherstel lung einigen Rechtszustandes in Sachen der Presse. «Schluß.) Staatsministcr v. B li t ters d orff: „Ich habe zweier lei zu erwidern. Ich habe schon früher und oft genug ge sagt, daß, wenn ich von der Preßfreiheit und deren Folgen sprach, ich eine solche im Auge hatte, die auf den Deutschen Bund, die Bundesgesetze und die Verhältnisse des Gcoßher- zogthums als Bundesstaat keine hinreichende Rücksicht nimmt, nicht aber von einer Prcßgesetzgebung, bei der das Gegcnlhcil hiervon Statt findet. Ich wiederhole es, daß ich der wärmste Freund einer solchen Preßfreiheit bin, und nichts sehnlicher wünsche, als daß es möglich wäre, sie zu geben. Ich habe somit von dem Mißbrauche der Presse ge sprochen, den ich von der Preßfreiheit, wie sie hier ver langt worden ist, für unzertrennlich halte. Sie haben ge sagt, es sei die Verfassung verletzt worden, weil die Regie rung auf dreimal wiederholt ausgesprochene Wünsche der Kammer nicht geachtet habe. Meine Herren! hier kann ich keine Vcrfassungsverletzung erkennen. Es gehören drei Factoren dazu, wenn ein Gesetz zu Stande kommen soll. Ihre Ansicht kann die Ansicht der Regierung nicht beherr- ; schen, und dazu kommt noch, daß nur Eine Kammer diese > Ansicht ausgesprochen hat; also kann von einer Verfassungs- ^ Verletzung keine Rede sein. Ucbrigens habe ich meiner Er klärung nichts mehr hinzuzufügcn. Ich zweifle, daß wir uns leicht verstehen werden, sollte eine solche Verständigung gleichwohl möglich sein, sollte ich mich in meiner Unterstel lung geirrt haben, so wird es mir sehr lieb sein. Niemand wäre mehr darüber erfreut als ich, wenn die Ansicht der Negierung über die Verpflichtungen gegen den Bund und über die bundesgesetzmäßigen Vorschriften in der Kammer so verbreitet würde und so viele Anhänger zählte, daß sich eine Verständigung mit Grund hoffen ließe." v. Itzstein: „Der Herr Minister des Auswärtigen hat bei seiner Recht fertigung oder bei seiner Erklärung: warum die Negierung auf das mehrmalige Bitten der Kammer kein Gesetz gegeben habe und daß dadurch die Verfassung nicht verletzt sei, den wichtigen Umstand übergangen, daß die Regierung die Pflicht, ihr Wort zu erfüllen, vergessen habe, welches zu lösen ihr abgelegen; die Pflicht, einen ungesetzlichen Zustand zu beseitigen; die Pflicht endlich, die der Kammer und dem Lande gegebenen heiligen Versprechungen zu vcrwirklicben." Aschbach: „Nachdem von der Eommission und der Kam mer der Werth der Preßfreiheit als etwas längst Anerkann tes vorausgesetzt worden ist, mußte cS auffallcn, daß der Herr Minister des Auswärtigen dennoch die Schattenseite der Preßfreiheit ausgesucht und von der zügellosen Preß freiheit, von der Prcßfrcchheit gesprochen hat- Diese haben wir ja nie gewollt; und das Preßgesetz von 1831 ist voll kommen darauf berechnet, um solche Ungebühr nicht auf- kommen zu lasten. Ich halte daher Alles, was darüber gesprochen worden ist, für überflüssig und hier nicht an sei nem Platze. Blicken wir noch einmal auf die Vorschläge der Commission zurück! Die Eommission will nichts Un mögliches. Sie verlangt eine Preßfreiheit verträglich mit den Bundcspflichten und nach den Landesgesctzen. Sie verlangt die Erfüllung eines von der Negierung gegebenen Versprechens; sie verlangt endlich, daß dem jetzigen trauri gen Zustande, worin das zertrümmerte Preßgesetz keinen Rechtsschutz mehr gewährt und die Eensur mit beispielloser Willkür waltet, schleunigst ein Ende gemacht werde. Die Fvdecungcn sind billig und gerecht, und daß sic erfüllt wer den können, ist einleuchtend, und in dieser Kammer auf das Unwidersprcchlichste bewiesen worden. Die Regierung hat selbst anerkannt, daß bei uns der Zustand einer Rechts- zerlrümmerung bestehe in Beziehung auf das Preßgesetz. Sie hat die Nothwendigkeit zugegeben, daß diesem Miß stande durch einen neuen Bau des Gesetzes abgeholfen wer den müsse. Die Oeffcntlichkeit der Gerichtsverhandlungen bei Preßvergehen kann uns wieder gegeben werden, ohne gegen ein Bundesgesctz zu verstoßen- Auch ist es für un sere Negierung eine Ehrenpflicht, ihr gegebenes Versprechen zu erfüllen: Versprechen müssen gehalten werden, das fodert die Ehre! Endlich mahnt hierzu auch die Klugheit; denn bei der Fortdauer dieses rechtlosen Zustandes muß das Ver trauen des Volkes zur Regierung sich immer mehr schwä chen, und an der Stärkung dieses Vertrauens muß einer weisen Negierung Alles liegen, weil davon allein ihre wahre
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