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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.09.1835
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1835-09-18
- Erscheinungsdatum
- 18.09.1835
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18350918
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1043 1044 selbstständigen Manne zusteht. Allein wenn nun gedachtes !! Individuum geraume Zeit in dem Geschäfte gearbeitet haben soll, so möchte man wohl fragen, welchen Zeitmesser der Circular-Aussteller für diesen Ausdruck anwendel? Und endlich soll die löbl. Buchhändlerschaft von des Herrn Pcocu- ^ risten Unterschrift Vormerkung nehmen —aber da^ Circular ist ja nicht unterschrieben, sondern die Unterschrift! likhographirt wie der übrige Text des Circulars — das ist! jedenfalls eine große Sünde gegen alle kaufmännische Ordnung' und Gebrauche. — Wollen nun die Herrn Buchhändler, was ^ gar nichts schaden kann, sich solcher Ordnung gern befleißigen, so sollten sie sich aber doch wenigstens vorher unterrichten, was dazu erforderlich ist. Ein Schcrflcin zum Usancen-Codcx. Da die Bruchrechnungen bei Rabatlirungcn und Netto- Ansätzen seit einiger Zeit hin und wieder starke Wurzel fassen, durch Pfennigrechnerei und Pfennigstreite aber, nach meiner festen Ucberzeugung, noch Niemand reich geworden ist, für den die Zeit nur einigen Werth hat, so ersuche ich meine sämmtlichcn Geschäftsfreunde und namentlich alle respect. Pfennigliebhabcr, mich in Zukunft gütigst mit solchen Brüchen zu verschonen. Dagegen bin ich es vollkommen zufrieden, wenn, wie früher, z. V. 16 Gr. o,<1. zu 11 Gr. netto reducirt werden und gebe meinerseits, falls ich zufällig einmal! 11 Gr. orck. guthaben sollte, davon gern 4 Gr. Rabatt.— Sonst war das allgemein Sitte, und ich schlage vor, daß sie! in den Codex buchhändlerischcr Usancen verpflanzt werde Lübeck, 10. Scpt. 1835. Hnedr. Asschenfcldt. Anfrage, das Börsenblatt betreffend. Das Börsenblatt sowohl, wie das Organ des deutschen Buchhandels und das Wochen blatt für Buchhändler sind Blätter, welche den Zweck haben, die deutschen Buchhändler mit den neuesten Erscheinungen der Literatur bekannt zu machen, den Mängeln und Gebrechen einzelner Einrichtungen abzuhclfen, Vorschläge zu Verbes serungen zu veröffentlichen u. s. w. Sie enthalten aber auch Anzeigen neuer Werke, die Bedingungen, unter welchen diese bezogen werden können, Anerbietungen zum Kauf älte rer Werke, welche der Sortimentshändler auf sein Risiko mit erhöhtem Rabatt beziehen kann, —kurz, sie fassen mehr oder weniger die Verhältnisse deS inne rn Verbandes des deutschen Buchhandels in sich und besprechen gegenseitig die zu nehmen den Maßregeln, um unser Geschäft auf den Standpunkt zu erheben und festzustellcn, welchen cs seiner Würde nach zu behaupten berechtigt ist. Alles dies (und es könnte noch viel mehr dafür angegeben werden) zeigt doch wohl deutlich genug, daß diese Blätter ein zig und allein für Buchhändle r bestimmt sind, wenn sie auch, besonders das Börsenblatt, wegen Bekanntmachung der, den deutschen Buchhandel betreffenden Gesetze und Ver ordnungen aller deutschen Länder, hin und wieder Interessan tes für Nichtbuchhändler enthalten. Der Zweck dieser Blätter ist und bleibt nun aber einmal den Interessen des Buchhan dels gewidmet, und ich frag« darum bei einer Wohllöbl. Expedition des Börsenblattes an, ob der Verein, wel cher das Börsenblatt herausgiebt, sie ermäch tigt hat, a u ch an Nich t b,lchh cindlcr Exem plare desselben zu verkaufenund zu expedircn, und wenn dies der Fall wirklich wäre, ob auch zu dem selben Preise, den jeder Buchhändler dafür bezahlen muß? Ein Artikel, welcher kürzlich im Börsenblatts stand und allerdings Sensation unter den Buchhändlern gemacht haben mag, ist mir bald darauf durch einen Handlungsfreund, der denselben bei einem Buchdrucker im Börsenblatte selbst gelesen hatte, ziemlich ausführlich erzählt worden. Ich äußerte mein Befremden darüber, wogegen er mir aber versicherte, daß er nicht der Einzige sei, der dieses Blatt gelesen habe, sondern daß es von mehreren seiner Bekannten bei demselben Buch drucker gelesen worden sei. Hätte er mir den erwäbnten Ar tikel nicht so ausführlich erzählt, ich würde es ihm nicht geglaubt haben. Ist es nun aber zu verwundern, wenn die Käufer der Bücher wissen, unter welchen Bedingungen dies und jenes Buch vom Verleger debitirt wird? Was helfen bei solchem wie cs scheint, gewissenlosen und schadenfrohen Betragen eines Buchdruckers alle Bemühungen des ehrenwerthen Bör senvereins, den Buchhandel in seinen Grundprincipien festzu stellen? Was hilft der Bau einer Börse, wenn die bestehende Ordnung nicht gehandhabl wird ? Wenn der Käufer irgend einer Waare die Quelle kennt, woher diese bezogen wird und noch dazu den Preis, welchen der Kaufmann dafür zahlen muß, dann berechnet er schnell den Nutzen desselben, und sein Herz strebt, auch diesen zu genie ßen. Ebenso mit dem Bücherverkauf; der Einkaufspreis muß unter jeder Bedingung für den Käufer ein Geheimniß bleiben. Wer aber die 33 z st verrathen hat, der hat auch die 16H-st Rabatt auf seinem Gewissen! Eine ausführliche Beantwortung der in Rede stehenden Frage wird mir und gewiß den meisten College» willkommen sein. vcritas. Buchhändler-Aristokratie. Ein schweizer Buchhändler fragt: „Wie wird man in Zeiten der cinzubrechen drohenden Buchhändler-Aristokratie (vergl. Börsenblatt Nr. 22 über Buchhändlervereine) begegnen?" Durch Opposition, — könnte ich antworten — wie jeder andren Aristokratie, falls diese nämlich Bevorzugungen in Anspruch nimmt, die ihr nach Recht und Billigkeit nicht zu kommen. Aber ich will lieber die Frage selbst etwas näher beleuchten, wodurch sich vielleicht eine andere, bestimmtere Ant wort von selbst ergeben wird. Wenn die Aristokratien selbst so gemißhandelt würden und werden könnten, wie es das arme Wort sich gefallen las sen muß, — sie wären längst davongelausem Der ursprüng liche Begriff — nach welchem das Wort eine Verfassung be zeichnet, der zufolge das Gemeinwesen von den Vesten regiert wird — ist zwar längst schon in Vergessenheit gerathen. An die Stelle der Besten traten diejenigen, welche sich für die Besten hielten, und das waren zunächst die Adligen, die auf den Lorbeern ihrer Ahnherrn ruhten. — Demnach dachte man
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