für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegcben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. M 41. Freitags, den S. Oktober 1835 Bekanntmachung des Börsenvorstandes. -V^m Monat September sind in den Börsenverein ausgenommen worden: 1) Herr Robert Natan in Utrecht; 2) Herr Aug. Em. Glücksberg in Warschau. Berlin, den 30. September 1835. Der Vorsteher des Börsenvereins E n s l i n. Bekanntmachung. -v^n den Monaten August und September d. I. sind in den Verein der Buchhändler zu Leipzig ausgenommen und in dessen Rolle eingetragen worden: Herr vr. Hermann Härtel, Stadtrath, Herr G. B. E. Polz; welches der bestehenden Ordnung gemäß hiermit amtlich bekannt gemacht wird. Leipzig, den 2. Oktober 1836. Die Deputirten des Buchhandels zu Leipzig. Gesetzgebung. Nachfolgende hier erschienene Verordnung: Um theils rücksichtlich der Befolgung der Eensur-Verord- nungen eine bessere Eontrole des Druckers, als die vorge schriebene Ablieferung eines vollständigen Exemplars an den Eensor gewahrt, theils eine genaue Uebersicht der Wirksam keit des Censors zu gewinnen, haben die dem Eensucwesen Lr Jahrgang. Vorgesetzten königl. Ministerien auf Antrag des königl. Ober- Eensurcollegiums unterm 31. v. M. Nachstehendes bestimmt: 1) Es sollen, wie dies zum Thcil schon hier zu Berlin und in einigen Provinzen geschieht, künftig überall die nicht im Manuskripte zur Eensur gebrachten Schriften, namentlich periodische und Zeit-Schriften, in doppelten Probeabdrücken, von denen der eine nach geschehener 82