für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Getehät'tsjweige. H e r a u s g e g e b e n von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 46. Freitags, den 13. November 1835. Bekanntmachung des Börsenvorstandes. «vHm Monat October sind in den Börsenvcrein ausgenommen worden: 1) Herr I. B. Bäuerle in Rottcnburg a. N.; 2) Herr I. M. Ocberg in Rostock; 3) Herr C. ,G. Schcrbarth in Gera. Berlin, den 3 t. October 1835. Der Vorsteher des Börsenvereins E ii s l i n. G esetzgebung. Nachfolgende in der Gesetzsammlung für die k. preuß. Staaten «u6 Nr. 1650 erschienene „Allerhöchste Cabinets- ordre vom 29. August 1835, wegen der Censur gedruckter Anzeigen von Büchern und andern einzelnen gedruckten Blattern": Ich bin auf Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom 28. v. M. mit Ihrer Ansicht einverstanden, daß auch gedruckte Anzeigen von Büchern, gleich andern einzelnen gedruckten Blattern, den Vorschriften des Ccnsurgesetzes vom 18. October 1819 unterworfen, und daß namentlich dergleichen im Auslande gedruckte Anzeigen und Blätter ohne Ausnahme de» irnJnlandc gedruckten gleich zu achten sind, mithin, wenn sie außerhalb der Staaten des deut schen Bundes in deutscher Sprache gedruckt worden, nach Art. XI. des Censurgesetzes ohne ausdrückliche Erlaubniß der Ober-Eensurbchörde nicht verbreitet werden dürfen, wogegen die innerhalb der deutschen Bundesstaaten gcdruck- 2r Jahrgang. ten Anzeigen der Local-Eensur-Vehörde vorzulegen sind. Sie haben diesen Erlaß durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Erdmannsdorf, den 29. August 1835. LricLrich Ivilhelin. An die Staatsmiuistcr Frhr. v. Altenstcin, Antillen und v. Rochow. bringe ich hierdurch zur Kenntniß der Herren Buchhändler des preußischen Staates. Berlin, den 30.October 1835. Der Vorsteher des Börsenvereins Kaolin. Folgendes Verbot erging vom Rathe der Stadt Leipzig an die hiesigen Buchhandlungen und Leihbibliotheken. Es ist zur Kenntniß des königlichen hohen Ministeriums des Innern gekommen, daß dem Generale vom 26. October 1790 zuwider, Buchhändler und BücherverleiherBücher zum 92