für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. § Herausgegeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börfenvereins. 51. Freitags, den 18. December 1835. Bekanntmachung des Börsenvorstandes. «xHn Nr. 50 dieses Blattes vom 12. December 1834 habe ich bereits darauf aufmerksam gemacht, daß Schriften, welche in deutscher Sprache außerhalb der Staaten des deutschen Bundes erscheinen, nur nach vorgängiger Dcbitscrlaubniß des Königl. Ober-Censur-Collegiums zu Berlin in den Preußischen Staaten verkauft und angezeigt werden dürfen, und gleichzeitig versprochen, diejenigen Werke, welche mit dieser Erlaubniß versehen werden würden, von Zeit zu Zeit im Börsenblatt bekannt zu machen, welches seitdem auch pünktlich geschehen ist. Es hat sich nun dabei gezeigt, daß das Verfahren bei Einreichung derartiger Werke, so wie es bis jetzt ausgeübt wurde, ungenügend und lückenhaft ist, weil bei dem Mangel an Einheit in der Besorgung manche Werke mehrfach, andere aber gar nicht eingereicht werden, und so weder dem Gesetz noch dem In teresse der Verleger Genüge geleistet wird. Es muß aber nicht nur den betheiligten Verlegern, wozu vor zugsweise die Schweizer Handlungen gehören, wesentlich daran gelegen sein, über das Schicksal ihrer Verlags- Werke in einem für den Absatz so wichtigen Staate, als der Preußische ist, vollständig unterrichtet zu werden, sondern auch den Buchhändlern in den Preußischen Provinzialstädten die möglichst schleunige Kenntniß mit der Debitscrlaubniß versehener Bücher wichtig sein. Zu diesem Resultat ist jedoch nur dann zu gelangen, wenn eine einzige Berliner Buchhand lung sich der Einreichung der Bücher bei der hohen Behörde unterzieht. Eine Mühe, die allerdings nicht unerheblich ist, der sich aber unser wackerer College, Herr Tr autwein, und zwar auch für solche Hand lungen, mit denen er nicht in Geschäftsverkehr steht, zu unterziehen bereit erklärt hat. Hiernach ersucheich also alle diejenigen Verleger außerhalb der Deutschen Bundesstaa ten, welche Werke in Deutscher Sprache verlegen, von jetzt an von allen ihren neuen Verlagswcrken in Deutscher Sprache ein Exemplar, broschirt und beschnitten, an Herrn Trautwein einzusenden, und, wenn Herr Trautwcin veranlaßt sein sollte, 2r Jahrgang. 103