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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.12.1835
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1835-12-11
- Erscheinungsdatum
- 11.12.1835
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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1411 1412 und seine Ausgabe hier zu verbreiten sucht. Und daß der Erwiederer diesen wesentlichen Punct, der einen himmelweiten Unterschied sestsetzt zwischen dem Brüsseler Buchhänd ler, der dem Pariser, dem Deutschen, der dem Londoner, um seine Ausgaben in Belgien, in Deutschland rc. rc. zu verbreiten — und Egli, der dem Deutschen nachdruckt, um seine Nachdrücke nach Deutschland einzuschmuggcln, — daß er diesen Punct so völlig umgangen hat, wird auf der andern Seite jedem Unbefangenen die Bemerkung aufgcdrängt haben, daß, so sehr er sich auch bemüht, durch einen ruhigen Ton den Schein der Unparteilichkeit zu bewahren, diese treffliche Eigenschaft ihm dennoch fehlt. Und umgangen hat er ihn, nicht „übersehen"; wenigstens halte ich letztens nicht für möglich, da er ganz.atrdere Gründe zur Vertheidi- gung des Egli'schen Verfahrens ausstcllt als Egli selbst, und sich doch natürlich dabei fragen mußte, weshalb nicht schon dieser die seinigen, die jedenfalls naher lagen und haltbarer sind, gebraucht habe? Die Antwort aber- auf diese Frage konnte keine andere sein als die, daß Egli sich darum dieser Gründe nicht bediente, weil sie nur eine vom Staat erlaubte Sache vertheidigcn, er aber auf eine unerlaubte ausging. Des halb behalf er sich mit den erbärmlichsten Scheingründen, von denen ich untenstehend für diejenigen Eollegcn, denen keine Egli'sche Anzeige (es sollen dieselben sämmtlich von dem be kannten Demagogen vr. Große herrühren) zu Gesicht gekom men ist, wenigstens eine Probe will abdrucken lassen *). Und ich kann mehr anführen, was für die Parteilichkeit des Er- wiederccs zeugt. Wäre er wirklich ganz unparteiisch gewesen, *) Auf einer gewissen Höhe über dem Meere hören die Feldmarken, welche die Lawinen um,werfen, auf einer gewissen Höhe der Cultur und des menschlichen Geistes hört jedes gei stige Privatcigenthum auf. Im Gefühle der Anerkennung des ersten und ursprünglichsten menschlichen Rechtes öffnet der Mil- lionnair seinen Park, der reiche Besitzer seine Gemäldesammlung, der Staat seine Kunst-Galerie und öffentlichen Bibliotheken '), Wir wollen mehr, wir wollen einen Schritt vorwärts thun, praktisch und im Großen die Erziehung des Menschengeschlechts in Schillcr's göttlichem Sinne befördern helfen. Wir wollen unbemittelten Familien für weniger als dasselbe Geld, das sic für schlechte Romane Jahr aus Jahr ein in die Leihbibliothe ken tragen, eine Prachtbibliothek von Göthc's Schriften in die Hände geben. Wer einen frischen, duftenden Blumenstrauß kauft, wird das Blumenmädchen nicht erst nach dem Stempel der Blumcnfabrik (?) fragen °). — Die bündner Zeitung, der Erzähler u. A. dürfen unbekümmert sein; der gewissenhafte (?) Wanderer wird die Rechte eines Dritten ohne Zaun und Gra ben achten, auch wen» Hr. v. Cotta seine bezahlten Rccenscntcn rc. nicht dancbenstellt^). — Wir werden mit unscrm Unternehmen den Göthe'schcn Erben keinen Eintrag thun (??), weil die Mit tellosen und Unbcgütcrten, welche dem Genius des Dichters (? oder Herrn Egli ?) einen Opfcrpfennig von 15 fl. bringen, nicht die Möglichkeit besitzen, sich die stuttgarter Ausgabe für ein Capital von 60 und 100 Fr. (aus welcher schlauen Absicht hier nicht Gulden angegeben sind, leuchtet ein) anzuschaffen ^). I) Luch dazu. dass, wer da denkt mit den Schätzen auf andere Weise als der Besitzer allgemeiner nützen zu können, sic wegnchnie? Und treiben Staat und reicher Privatmann Handel, indem sie Kunstschätzc gemeinnützig machen? oder stehlen sie dieselben den Künstlern oder denen, welche sic von Hirsen ge kauft, um sic gemeinnützig zu machen. 2> Er wird ihn aber nicht kaufest; idenn er weiss, dass das Blumest- mädchcn ihn gestohlen hat, sobald er ein rechtlicher Mann ist. Z) Besteht dieses „Lchten" ist Nachdrucken? ' 4) Luf welche Weise bewirkt denn Egli, daß seine Ausgabe nicht von De nen gekauft wird, welche die Drig.-Lusg. bezahlen kijnnen? Nur bei solcher Möglichkeit wäre doch Sinn im obigen Satze. ' i so hatte er kein Lob der — in der That sehr schlechten — Probe des Herisauer Nachdrucks ausgesprochen, nicht behaup tet, „daß nach dieser eine sauber, ja elegant gedruckte Ausgabe zu erwarten sei", nicht gesucht, die Aussage des Briefschrei bers, daß zwei oder drei Schweizer Buchhändler, die dem Leipziger Börsenvercin angehören, sich nicht schämen, ihre Verlagsschriften bei Egli drucken zu lassen und seine Ankün digungen zu verbreiten, durch Gründe verdächtig zu machen, von deren Unhaltbarkcit er gewiß selbst überzeugt war. „Warum werden", sagt er nämlich, „die zwei oder drei Mit glieder des Börsenvereins nicht mit Namen genannt?" und fährt dann fort: „Das hieße freilich das Unmögliche verlangen. Dem letzten Buchhändler-Verzeichnisse zufolge sind nur 5 (sage fünf) Schweiz. Buchhändler Mitglieder des Börsenvereins; davon besitzen drei eigene Druckereien; diese werden also schwerlich (—) in Herisau drucken lassen; die vierte hat so viel als keinen (—) Verlag; es bleibt daher eine einzige (?) übrig, auf welche das Gesagte bezogen werden könnte!" und setzt dann in einer Anmerkung hinzu: „daß zeither drei hinzugekommen sind (s. B.-Bl. Nr. 19), konnte der Briefsteller bei Abfassung seines Schreibens noch nicht wissen." Außerdem daß ich nun, wie der Leser schon aus meinen Gedankenstrichen und Fragezeichen crrathen haben wird, sehr leicht nach des Erwiederers Darstellung mindestens zwei nur aus den angeführten Z Handlungen angeben wollte, die möglicher Weise ihre Verlagsartikel in Herisau könnten drucken lassen, so begreife ich auch nicht, weshalb es so unmöglich sein sollte, daß der Briefsteller bei Abfassung seines Schreibens etwas von der Aufnahme von noch drei Schweiz. Handlungen in den Börsenverein gewußt habe. Sie sind, wie das Börsenblatt berichtet, im Monat April ausge nommen, und in der Nummer vom 1. Mai ist der Brief ab gedruckt; — wo liegt da die Unmöglichkeit? Durch das Börsenblatt freilich konnte er es nicht wissen, aber ist denn das der alleinige Weg, cs zu erfahren? Und da der Erwie- derer selbst eines in Herisau gedruckten Verlagsartikels eines dieser neuen Mitglieder des Börsenvcreins erwähnt, so mußte er doch um so eher denken, daß der Briefsteller dieses bereits mitgezählt habe. Es ließen sich noch andere Stellen zu gleichem Beweise anführen, aber es wäre bereits an der obenstehenden zu viel, berührte nicht eben diese einen sehr wichtigen Punct, der ei gentlich die Veranlassung ist, weshalb ich die Sache hier noch einmal zur Sprache bringe. Können wir auch nämlich, nach meiner Ucberzeugung, Egli's Unternehmen nicht unbedingt als ein unrechtmäßiges betrachten (sobald wenigstens nicht die Cotta'sche Buchhandlg. im Eanton Appenzell ein Privilegium auf Göthe's Werke erhalten hat, was ich nicht weiß,) und wird cs nur dadurch zu einem solchen, daß Egli versucht, seiner Ausgabe Eingang in Deutschland zu verschaffen, so müßten wir doch, sobald ein Schweizer Buchhändler, der Mitglied des Deutschen Bö rsenvereins ist, sich dazu hergeben söllte, gemeinschaftliche Sache mit Egli zu machen, diesen unter allen Umständen der höchsten Unrechtlichkeit anklagen. Denn indem er Börsenmitglied wurde, hat er das Versprechen abgelegt, nicht nachzudrucken, worunter hier natürlich nichts Anderes verstanden werden konnte, als was in Deutschland, V
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