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02-Ausgabe Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.01.1836
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- Titel
- 02-Ausgabe
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- 1836-01-01
- Erscheinungsdatum
- 01.01.1836
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- Deutsch
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5 1 6 kaufen, sondern ein Paar Jahre warten müsse, dis sie herabgesetzt werden, andrer Rücksichten ganz" zu ge schweige». (Fortsetzung folgt.) Ueber die Preisherabsetzungen. (Aus SüdLeutsthland cingcsandt.) Bekanntlich hat kürzlich die Cotta'sche Buchhandlung in Stuttgart Göthe's Werke um mehr als die Hälfte des Preises herabgesetzt, wodurch die Sortimentshandlungcn in bedeuten den Schaden kommen, da man von jedem nur einigermaßen eingerichteten Geschäft erwarten kann, daß cs den Göthe vor- räthlg hat. — Nun weigert sich aber die Cotta'sche Buch handlung, den Verlust zu vergüten, oder die Lagerexemplare retour zu nehmen. Schon früher chaben sich einmal die Ber liner Handlungen vereinigt, vor solchem Krebsschaden durch eine Erklärung sich zu verwahren, was man nur billigen kann, und es wäre zu wünschen, daß diesmal die sämmtlichen Buch handlungen an diesem Grundsatz festhielten, da der Sorti menter wahrlich an den neuen Ausgaben von Göthe durch Verkürzung des üblichen Rabattes schon Verlust genug hat. Auf jeden Fall muß in den Usancen dieser Umstand der Preisherabsetzungen zum Vortheil der soliden Sort.-Hand- lungen entschieden werden, da der Sortimenter bei allen Arten von ungebührlichen Anmuthungen (wozu auch bei der Eotta'- schen Buchhandlung die Unhöflichkeit kommt, ihre neueren Briefe ohne einen Gruß oder sonstige Empfehlung zu schließen) wenigstens in Festhaltung solcher Gebräuche, welche selbst der Verleger für solid erklären muß, geschützt zu werden ver dient. Nachdruck. Bern, 10. Dec. Dem Vernehmen nach wurde kürzlich der hiesigen juristischen Facultät von höherer Behörde die Frage: ob und welche Maßregeln gegen den Nachdruck vorzukehrcn sein möchten? zur gutachtlichen Beantwortung vor gelegt. Dieses Gutachten soll sich im Wesentlichen dahin ausgesprochen haben: die Verhältnisse des Schweizerischen Buchhandels durch Maßregeln der angedeutcten Act zu be stimmen und zu modificircn, sei eine Sache der concordaks- mäßigen Vereinbarung der Schweizerischen Eantvne. Ein solches Concordat gegen den Nachdruck aber sei bis jetzt noch nirgends als Bcdürfniß zur Sprache gebracht worden. Die Verhältnisse des geistigen Verkehrs zwischen der Schweiz und Deutschland betreffend, seien die Ansichten dec beiderseitigen Regierungen über das, was im Gebrauch der Presse erlaubt und nicht erlaubt sei, und über die Maßregeln, wodurch man dem Nichterlaubten zu begegnen habe, von Grund aus und so sehr verschieden, daß eine ersprießliche Verständigung nicht erwartet werden könne. Herr L. Pabst in Darmstadt schreibt uns: „Während man glaubt, sich endlich der Hoffnung über lassen zu dürfen, den Nachdruck aus Deutschland bald ganz verbannt zu sichen, nimmt die Frechheit einzelner Nachdrucke! Würtembergs mit jedem Tage zu. So empfing ich heute von I. I. Mäcken in Reutlingen ohne vorherige An frage, und ohne daß ich jemals zur Verbreitung des Nach drucks die Hände geboten hätte, 3000 Ankündigungen mir Firma zum Beilegen für die Hessische Zeitung. Diese An kündigung enthält nicht weniger als 55 Nachdrücke, an deren Spitze mit großen Lettern und ausführlicher Empfehlung Nelkc nb rech er's Handbuch steht. — Ich bin so frei, ein Exemplar des Verzeichnisses beizulegcn und die Re daktion zu ersuchen, sämmtliche angeführte Nachdrucke, im Interesse der rechtmäßigen Verleger, in Ihrem geschätzten Blatte zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. Wir würde» gern diesem Verlangen entsprechen, wenn nicht alle Artikel, außer Nclkcnbrecher, schon alt und deshalb gewiß den rechtmäßigen Verlegern bereits bekannt wären, wie: Bauer'S deutsch-lat. Wörterbuch, Berzelius Sehrbuch der Che mie, BreLow'S umstaudl. Erzähl., ConversationS-Serikon, Eich- horn'S Weltgeschichte, Nebe'S Schullehrcrberuf, Niemever'S Grundsätze, Schleicrmachcr'S chr. Glaube, Wildcnow'S Anlei tung re. D. Red. M i s c e l l e n. Paris, v. 14. Dec. Bei einem Brande in der Gasse rin ?ot cke l'Vr haben eine Menge Buchhändler, insbesondere Gosselin, Dabo, Le Normant, Eharpenticr >c., am meisten aber die geistliche Buchhandlung der Gebr. Gaume, außer ordentliche Verluste erlitten. Unter andern sind die prächtigen Ausgaben des heil. Ehrysvstomus und Augustin, die Ucbersetz- ungen der Werke von W. Scott und Eooper, das geogr. Wörterbuch von Maltc-Brun, die Pandeclen von Jsambert, die parlamentarische Geschichte der Revolution von Paulin, verbrannt. Man schätzt den Schaden in dieser Beziehung allein auf mehr als 3,000,000 Frcs. Es ist hier eine Subscription zur Unterstützung der Buchhändler, deren Lager bei dem Brande in der Uns <1u Uot äs ker ein Raub der Flammen wurden, eröffnet worden. Die Königl. Bibliothek in Paris besitzt gegenwärtig 800,000 gedruckte Werke, 100,000 Manuscripte und nahe an eine Million historischer Piecrn und Blätter. Im Durch schnitte gerechnet wird dieselbe jährlich um 15,000 Nummern bereichert. — 18. Dec. Die Regierung scheint auf den Unfug, welcher mit den mit dem Verkauf von Büchern verbundenen Lotterien getrieben wird, aufmerksam geworden zu sein, und es soll, wie es heißt, in der bevorstehenden Kammcrsitzung ein Gesetzvorschlag dagegen vorgelegt werden. 24 hiesige Buchhandlungen zeigen an, daß sie mit Be stellungen aus solche Bücher, mit denen Lotterien verbun den sind, nichts zu thun haben wollen. DieKönigl. Bibliothek in Madrid enthält jetzt ungefähr 150,000 Bände und wird durch die Thätiqkeit und Umsicht ihres neuen, im August 1835 zu diesem Posten er nannten, Bibliothekars Patino weit mehr als früher dem
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