Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.02.1836
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- 1836-02-12
- Erscheinungsdatum
- 12.02.1836
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149 7 15,0 beruhigen und (aus Mangel an vollständiger Verlagsbe rechtigung) keine Exemplare an Andere verkaufen. Hrn. Wigand's gutgemeinte und nothgedrungenc Pro position hat, außer dem Vorerwähnten, noch eine andere Schattenseite, weshalb sie schwerlich freundliche Aufnahme finden wird. Bis jetzt ist nämlich der größere Theil der Abnehmer des Brügg. Lexikons mit der Hoffnung auf bes seres Worthalten und mit dem Schicksale a ller Abneh mer getröstet worden; nun erscheint aber eine Fortsetzung dazu (unter welcher Firma ist dem Publikum gleichgültig, wofern es nicht vielleicht die neue wohl gar in den schlim men Verdacht heimlicher Gemeinschaft mit der vorigen zieht) und alle Geduld der Pränumeranten erstirbt; sie verlangen Entscheidung über Nachlieferung der Rest - Hefte, oder Zurückzahlung der Pränumeration. Der Sortimen tist, welcher vom Käufer zum Ersätze gezwungen werden kann, bezahlt dann entweder die Prän.-Exemplare noch einmal und liefert sie umsonst ab, oder er legt sich die sen kolossalen Defect auss Lager, wo nicht ins Macula- tur. Für alle College», welche bei Brügg. vorausbezahlt haben, ist also diese Intervention schlimmer als gar keine; denn was sie auch thun mögen, sie können einem empfindlichen Verluste nicht entgehen! An diesem erhebli chen Nachtheilc Aller wird aber Hr. Wigand, wie Res. ihn kennt, sich nicht entschädigen, resp. auf Kosten der Col- legenschaft und der Meinung des Publikums bereichern mögen, zumal wenn die Berechtigung dazu nicht deutli cher vorliegt. Sollte der Fall eintreten, daß keiner der Hauptbethei- ligten die vorgcschlagene Ausgleichung übernehmen möchte, so bliebe der Gegenstand noch immer eine Spekulation für diejenigen größer» Buchdruckcreien in Leipzigs Nähe, welche sich mit dem Arbeitslöhne begnügen und dafür den Debit besorgen wollten. — Laut Brügg. Circular v. 27. Nov. 1834 liegen die Contin. - Listen in Leipzig und werden dort eben so leicht einzusehen sein , als die Bestä tigung derselben durch eine Anfrage in diesen Blättern zu erlangen ist. A-z Oeffentliche Blätter theilen die Nachricht mit, daß am 9. Jan. der Rcgierungsrath in Zürich bei Gelegen heit eines nachgesuchten und verweigerten Privilegiums sich unter anderm dahin geäußert habe: Dem moralischen (?) Unfug der Nachdruckec könne allein durch größere Mo ral der Buchhändler gesteuert werden, die durch übertrie bene Preise eine solche Speculation veranlaßten.—- Man glaubt kaum seinen Augen trauen zu dürfen, daß einer verwaltenden Behörde so wenig Kenntnis eines Zweigs der Gewerbe beiwohnen könne, um solchen Ausspruch dar über abzugeben. Zuvörderst und im Allgemeinen kann man annehmen, daß jeder den Preis für die Erzeugnisse seiner Thatigkeit so stellen werde, um seine Waare dem Bedürfnis zugäng lich zu machen, und daß jeder Gewerbtreibende sehr wohl zu berechnen weiß, daß drei Stücke einer Waare, woran er erübrigt, beim Verkauf mehr Vortheil bringen, als eins, woran er 1^. gewinnt. Daß dies auch in der That sich bewährt, sieht man in unser» Tagen an den billigen Preisen von Originalausgaben deutscher Classiker zur Genüge. Sodann ist zu erwägen, daß, mit Hinsicht auf Verlagsrecht, offenbar die Bcsugniß der Vervielfäl tigung nur dem Verfasser zustehen könne, der solche sei nem Verleger zur Benutzung überläßt und dafür in der Regel eine Entschädigung erhält, die meisthin den übri gen Erzeugnißkostcn bei Büchern gleich kommt, häufig solche aber übersteigt. Ferner ist zu beachten, daß sicher lich von zehn literarischen Unternehmungen kaum eine auch dem umsichtigsten Verleger einen nennenswerthen Vortkeil verschafft, und daß dieser den an den neun übrigen erlit tenen Verlust mit übertragen muß. Weder jenes Honorar noch dieses Risiko hat der Nachdrucker zu betragen oder zu besorgen, sondern wartet ruhig ab, bis ein glücklicher Er folg des berechtigten Verlegers eine günstige Ausbeute für ihn außer Zweifel setzt. Ucbrigens macht es ein solcher nicht einmal wie Crispin, der die Schuhe, die er aus gestohlenem Leder verfertigte, umsonst hergab, sondern er nimmt recht wohl seines zeitlichen Vortheils wahr. Und ein solches unbilliges und unerlaubtes Verfahren kann noch irgend wo Vertreter finden! Zum Glück denken an dere aufgeklärte Behörden anders hierüber. Wohin möchte es auch sonst mit der Literatur kommen! Jeder Verleger würde dann lieber das sichere und einträglichere Gewerbe des Nachdruckcrs wählen. Dann würde es aber bald kei nem Schriftsteller mehr möglich werden, seine Geistespro- ducte an den Mann zu bringen, und mit dem Original- Verleger würden dann die Nachdrucker, und mit beiden zu gleich alle literarischen Erzeugnisse zu Grunde gehen, we nigstens hinsichtlich ihrer künftigen Vervielfältigung. Rede des Herrn Ambr. Firmin Didot über die Prämien im Buchhandel gehalten in der General-Versammlung der „6o»se',!s llu klam meres lls l'^riculture et lies IVIanulactures" am 13. Jan. 1836. Meine Herren! Die neue Art der Herausgabe und des Verkaufs von Büchern mit Prämien, als ein Versuch, das Publikum anzuregen, Bücher zu kaufen und den Absatz der Erzeug nisse des Buchhandels zu erleichtern , hat lebhaft die öffent liche Aufmerksamkeit erregt. Viele haben darin eine wich tige Entdeckung gesehen, welche dem Buchhandel, und selbst den übrigen Handelszweigen, neues Leben geben könne und wesentlich von der Lotterie darin verschieden sei, daß diese nur entweder einen außerordentlich großen Gewinn, oder einen fast gewissen Verlust bietet, während das Sy stem der Prämien dem Publikum Gegenstände fast um den Preis, den sie werth sind, liefert, und nur der Ueber- schuß des Preises zu einer oder mehreren Prämien, über die das Loos verfügt, verwendet wird. Eine weit größere Zahl Anderer dagegen haben in dieser Neuerung nur die, unter einem andern Namen verkleidete, Lotterie gesehen, die in der bürgerlichen Gesellschaft eine für die Moral traurige Störung herbeiführt, indem sie den Volksgeist durch den Reiz eines schnell und ohne die Anwendung der beiden ein zigen Mittel, die ewig vor dem Richterstuhle der Mora
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