Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.02.1836
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- 1836-02-12
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- 12.02.1836
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151 7 152 bestehen können, der Arbeitsamkeit und Sparsamkeit, zu erlangenden Glückes verblendet. Die Maßregel scheint mir aber auch eine Störung in dem gegenwärtigen Zustande des Handels herbeiführen zu müssen. In der That, eine solche Neuerung könnte eine Art von Monopol hervorbringcn, sei es zum Vortheil Derer, die sie zuerst nnwenden, während die Gewissenhaftigkeit An derer sie verwirft, oder Derer, welche die höchsten Ge winne, besonders bei nothwendigen Gegenständen, bieten. Nehmen wir an, daß Jemand den Verkauf von Schuhen oder ähnlicher Waare mit 500,000 oder einer Million Fr. Prämien anzeigle, so könnte er durch dieses Reizmittel die Menge verleiten, ein Monopol des Verkaufs dieser Gegen stände an sich reißen und eine traurige Störung im Handel verursachen, indem er bewirkte, daß viele Magazine ge schloffen werden müßten, Viele, die mit gleicher Waare handeln, zu Grunde richtete und den Staat so der Ein künfte für Patente beraubte. Viele Buchhandlungen haben schon ihre Geschäfts freunde verloren, weil sie sich weigerten, ihnen Bücher mit Prämien zu senden. Aber, wird man sagen, darf der Buchhändler nicht seinen Subscribentcn einen Theil an dem Eigenthum eines Buches, das er herausgiebt, abtreten? ist nicht die Prä mie, die er anbietet, ein mächtiges Mittel, die Zahl der Abnehmer eines Werkes, das auf dem gewöhnlichen Wege des Handels entweder gar nicht, oder nur mit Verlust hätte herausgegcbcn werden können, zu vermehren? Unter diesem Gesichtspunkte hat sich das erste Unter nehmen dieser Art, die Prachtausgabe der Werke Chateau- briand's, dargestellt. Man hat vorgegeben, daß man bei der Spekulation dem Publikum für den vollen Werth des Geldes liefere und daß außerdem die Verleger den Sub skribenten einen Antheil an dem Besitze des Werkes zn- sichcrtcn. Aber dieses vom Verleger abgetretene Eigen thumsrecht ist nicht jedem Subskribenten gegeben, wie es in der Ordnung wäre, es fällt, in Geld oder in verschiedene Loose umgewandelt, nur einem Subskribenten auf Ko sten tausend anderer zu, denen Nichts als das erkaufte Exemplar des Werkes bleibt, das sie schon dadurch, daß sie die Fonds zu den Prämien hergegeben, zu deren Genuß die kleine Zahl vom Zufall Begünstigter gelangt, zu lheuer bezahlt haben. Das ist, was diese Operation Unsolides darbietet, denn man kann bei einem Handelsunternehmen nicht das Einwirkcn des Glücksrades gestatten, das Einen glücklich machen und tausend Andere täuschen wird. Aus solche Weise ist es in der That eine Operation, die das Gesetz verwirft, indem es sich folgendermaßen ausdrückt: Gesetz vom 3. d. Rcifmonats im I. VI. Artikel 1. Alle Agentschaften, die errichtet sind, um in der Form von Lotterien, sei es mit oder ohne Beimischung von Loosen oder Prämien in Gelbe, bewegliche oder unbe wegliche Effecten, welcher Natur sie auch seien, zu verkaufen, gehören unter den Fall, welcher durch den Artikel 91 des Ge setzes vom 9. des verflossenen Wcinmonats verboten ist. Man hat zu Gunsten der Buchhändler-Prämien die Autorität des vietionnslr« <1s l'^vsrlemls, Artikel „Prä mie" citirt. „Das Wort bedeutet auch", sagt dieses „eine Summe, die in der Form eines Gewinnes bewilligt wird, um bei einer Finanz - oder Handelsoperation aufzumun tern, z. B. Prämie zur Aufmunterung, Ausfuhrprä mie, Einfuhrprämie, Lotterie-Prämie." Man hat ge sucht, das Publikum dadurch zu täuschen, daß man nach diesen Beispielen die Prämien im Buchhandel als Prämien zur Aufmunterung zur Lektüre dargestellt hat. Aber man sicht an den Beispielen des vlotionnalrs cke I'^enckomis selbst, daß es Prämien von verschiedener Natur giebt, und die Prämien im Buchhandel werden dadurch, daß sie durch das Loos vertheilt werden, reine Lotterieprämien. Bei den übrigen Prämien, wie die zur Aufmunterung, für Ausfuhr, für Einfuhr, findet keine Vertheilung durch das Loos Statt; dies ist allein bei den Lottcrieprämien der Fall, die sich so, vor der öffentlichen Meinung wie vor dem Gesetze, den Lotterien gleich zeigen, von denen die Akade mie sagt: sie sind Fallen, die der Habsucht gestellt wer den und höchst unmoralische Einrichtungen. Man hat auch diese Prämien als denen der Assecuranz- gesellschasten gleich darstellen wollen, oberes ist, wie einer unsrer würdigsten Deputirtcn, der Präsident der Sparkas sen, sehr überzeugend dargethan hat, eine völlige Verschie denheit zwischen diesen zwei Arten von Prämien. In der That ist bei den Versicherungen gegen Schiffbrüche, gegen Feuersbrünste, bei Lebensversicherungen das Unglück der Zufall, und das, was man sehr uneigentlich Prämie, oder besser Entschädigung, nennt, ist das Mittel, durch welches die menschliche Vorsicht den durch Unglücksfälle herbeige- führtcn Schaden ausgleicht. Bei allen diesen Prämien spielt das Glücksrad keine Rolle. Nie können sie, die auf vorher durch Arbeit oder Sparsamkeit erworbenes oder er haltenes Besitzthum beruhen, wie die übrigen die Hab sucht reizen. Institute, die sie vertheilen, so wie die Sparkassen, haben zum Ziele, traurige Unglücksfälle aus zugleichen und unschädlich zu machen. Was die Prämien betrifft, die mit der Anleihe der Stadt Paris verbunden sind, und die, wie die Lotteriepcä- mien, durch das Loos gezogen werden, so bestehen sie in Folge eines besonder» Gesetzes, das vor der Abschaffung der Lotterie gegeben wurde. Ich habe vor allen andern von der Herausgabe der Werke Ehateaubriand's mit Prämien gesprochen, erstens, weil sie die erste Operation dieser Art ist und zweitens, weil der hohe Preis (256 Fr. für das Exemplar) sie für die är mere Elasse unzugänglich macht und folglich die Verleger glauben konnten, daß sie nur wenig oder keine Gefahr ver breiteten, weil der Zufall und die Täuschung nur die hö heren Kreise erreichen konnte. Bei dieser Operation ist wenigstens die Zahl der Loose öffentlich angegeben worden; aber sobald das Beispiel gegeben war, folgten andere Spe kulanten und gaben für einen Ankauf von 5 Franken Prä- mienschcine aus; bald wurden selbst Loose zu 5 Sous, ge trennt von den Werken, zu denen sie speciell gehören soll ten, verkauft. Noch andere Mißbräuche gingen noth- wendig daraus hervor, denn im Allgemeinen giebt man die Zahl der Loose, die man austheilt, nicht an.
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