für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgcgcbcn von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. * Amtliches Blatt des Börsenvereins. ^ 21. Freitags, den 20. Mai 1836. G esetzgebung. Von der Büchercommission in Leipzig wurde am 2. Mai als Nachdruck verboten und consiscirt: die bei Reitmayr in Regensburg erschienene Samm lung von Tanzen unter dem Titel: „Deutschlands Ballfreuden." In Baiern wurde verboten: Der Keuschheitswächter, Zweibrücken 1832. Aufruf an die Deutschen zur Bildung eines National- Vereins. Ebend. Schwerin, 17. April. Unterm 5. d. M. ist aus Großherzogl. Regierung Folgendes ergangen: „Es wird hier durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in den hiesi gen Landen von den Französischen in Frankreich erscheinen den politischen Blattern und Zeitungen künftig nur folgende durch die Post unter s. g. Kreuzband bezogen werden dür fen : 1) der IVIouUeur, 2) das 1. äes Debüts, 3) Ks?. cle krsuce, 4) die l)uotickmniie, 5) der 6cmrrisr krsucsis, 6) das 1. cks ksrrs. Auf die eigentlich wissenschaftlichen Französischen Blatter findet obige Bestimmung keine An wendung, von den belletristischen Pariser Blättern sind je doch die Lsrrlvsture und das Lbsrivsri zu denjenigen zu zählen, deren Beziehung unter Kreuzband nicht gestattet ist. Von den Englischen Zeitungen sollen fortan nur noch unter Kreuzband zugelassen werden: 1) tbs 6ourt Icmrnal, 2) tbs 6cmrier, 3) tim Umes, 4) tim IVIornmx-Uost, 5) tim ^Ibiou. Hinsichtlich der in der Schweiz in Franzö sischer Sprache erscheinenden Blätter ist ein Gleiches einzig und allein nur für den Lonstitutionel lVeuk'vbsteloix ge- 3r Jahrgang. ' stattet. Von den Belgischen Blättern dürfen unter Kreuz band bezogen werden: 1) der lUonUeur Leige, 2) der L)-ux, 3) das 1. 4) die Inckustrle. Alle Fran zösische, Englische, Belgische und Schweizerische politische Zeitungen, welche in Gemäßheit des Vorstehenden nicht unter Kreuzband bezogen werden können, dürfen auch we der in Wirthshäuseru, Lesecabinettcn und ähnlichen, dem Publicum zugänglichen Orten ausgelcgt, noch auch von Lesecirkeln oder geschlossenen Gesellschaften gehalten werden." Buchhandel. Aufruf zur Unterstützung eines guten Werkes. Wir glauben den Buchhändlern, die so oft zeigen, wie gern sie edle Zwecke fördern, hier eine Anzeige zur Beach tung empfehlen zu dürfen, die vor Kurzem an alle Handlun gen versandt wurde, aber, wie cs gewöhnlich mit Büchcran zeigen geht, von Vielen übersehen werden möchte, wenn sie nicht besonders darauf aufmerksam gemacht werden, daß hier nicht von einer buchhändlerischen Speculation, son dern von einem Unternehmen die Rede ist, das christlichem Wohlthätigkeitssinn sein Entstehen verdankt. In den Gebirgen Ober-Kärnthens, die sich gegen Salz burg hin aufthürmen, wohnt ein kleines Häuflein Prote stanten, — Ucbcrreste einer einst alldort blühenden Ge meinde. Gänzlich verarmt, und dabei doch ganz auf ihre eigenen erschöpften Kräfte beschränkt, ohne Mittel, ohne Unterstützung stehen sie in Gefahr, der Auflösung ihres kirchlichen Verbandes entgegen zu gehen, wenn ihnen nicht Hülse zu Theil wird. Die Kirche der Muttergemeinde Tre- besing droht den Einsturz, und steht — nicht einmal auf 4V