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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.07.1836
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1836-07-22
- Erscheinungsdatum
- 22.07.1836
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- Deutsch
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843 30 844 ihrer eigenen Verlagsartikel, letztere aber nicht mit Verle gen sich befassen. Jene heißen deshalb publisliei-s, diese booksellers, und jene stehen auf der Leiter der bürgerli chen Geltung eine oder zwei Sprossen über diesen. Die be- ^ deutenderen der Londoner Verleger pflegen nun jährlich ein gedrucktes Vcrzeichniß ihres Vüchervvrralhs, mit Angabe! der Zahl der Exemplare und des Preises jedes einzelnen Werkes, an die Londoner Buchhändler zu vcctheilcn und dabei zu bemerken, wo und an welchen Tagen die somit zum Verkauf gestellten Werke versteigert werden sollen. Eine solche Versteigerung unterscheidet sich von einer ge wöhnlichen Bücherauckion schon dadurch, daß nur Diejeni gen Zutritt haben, denen der Versteigerer einen Katalog zugcsendct hat; doch sind der Unterscheidungszeichen noch mehrere. Es hangt zwar vom Verkäufer ab, welchen Lon-, doner Buchhändlern er seinen Katalog zuschicken will, doch muß er sich statutenmäßig blos auf Londoner Buchhändler beschränken, und wollte er einen, entweder gar nicht zur Zunft, oder wenigstens nicht zur Londoner Zunft gehören-^ den Freund einladen, so würden die Zünftigen zwar nicht gegen das Erscheinen, wohl aber gegen das Bicken des Fremdlings feierlichst prvtestiren. Sodann sind die zu ver kaufenden Werke nicht in ihrer ganzen Masse, sondern nur, wegen des Vorzeigens, in einzelnen Abdrücken vor handen; die Ablieferung geschieht in den nächstfolgenden Tagen. Weiter kommt cs eines Theils auf die Kauflust an, ob ein Werk im Ganzen oder in Portionen versteigert wird, andern Theils auf den Verleger, ob ec das betref fende Werk um den zuletzt gebotenen Preis zuschlagen las-i scn will, oder nicht. Ferner erfolgt der Verkauf unterj statutenmäßig feststehenden Zahlungsbedingungen, welche mithin der Verkäufer wohl zu Gunsten, keineswegs aber zum Nachtheil eines Erstehcrs andern darf. Wer unter fünf Pfund Werth kauft, zahlt baar, wer über fünf, je doch nicht über zehn Pfund Werth kauft, zahlt einen Theil baar, einen andern innerhalb der nächsten vier Wochen. Mit der Höhe der Kaufsummc steigt die Zeit des Credits, und wenn cs auf der einen Seite wahr ist, daß die Zahlungs bedingungen ausnehmend liberal sind, so ist es auf der an dern auch nicht zu leugnen, daß gerade durch die Lange des Credits viele Buchhändler sich zu Käufen verlocken lassen, j deren Betrag ihre pccuniären Kräfte übersteigt und die beim Eintritte der Frist nicht selten ihren Ruin, und damit herbe Verluste ihrer Gläubiger, zur Folge haben. Ein letzter, je doch nicht unbedeutender Unterschied besteht darin, daß cs bei gewöhnlichen Bücherauckioncn in der Regel nur Staub, bei einem Londoner Drscks - solo hingegen viel schmackhaf tere Dinge zu verschlucken giebt. Die Zusendung eines Katalogs heißt nämlich so viel als eine Einladung zu ei nem splendiden Gastmahle, und schon daraus geht hervor, daß Unberufene sich der Gefahr augenblicklicher Entdeckung aussctzen würden." (Fortsetzung folgt.) Nachdruck. Stuttgart 12. Juli. In der gestrigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten legte Geh. Rath v. Schlager ei-! nen Gesetzentwurf gegen den Nachdruck vor. Die Regie rung hätte schon bei Eröffnung des Landtags eine diesfall- sige Maßregel eingebracht, wenn sich nicht der durchlauch tige Deutsche Bund mit der Sache beschäftigte. Um aber einstweilen dem literarischen Eigenthum Schutz zu verleihen und dem Wunsche der Kammer entgegen zu kommen, bean tragt die Regierung mit diesem provisorischen Gesetze allen in irgend einem deutschen Staate erschienenen oder noch erscheinenden Werken alle Rechte unentgeltlich einzuräumen, welche bisher die mit königlichem Privilegium versehenen Werke genossen. Die vorhandenen Exemplare der bereits nachgedrucktcn Werke sind einem polizeilichen Stempel zu unterwerfen und Eontravcntioncn gegen die neuen Bestim mungen nach dem Gesetze vom 15. Februar 1815 zu be strafen. Literatur. Die Vuchdruckereien der Schweiz. Mit erläuternden und ergänzenden Anmerkungen. Eine Gelegenheits schrift, zur Feier des vierten Jubelfestes der Erfin dung der Buchdruckerkunst, herausgeg. v. P. W. gr 12. (12 B.) St. Gallen 1836 (Wartmann und Schcitlin.) 20 Unter den Schriften, welche durch die bevorstehende Feier des vierten Jubiläums der Erfindung der Buchdru- ckeckunst veranlaßt wurden, verdient die genannte einer be- sondern Beachtung und zwar schon deshalb, weil sie einen Gegenstand behandelt, der, obgleich für die Literargcschichte und Eultur überhaupt von Wichtigkeit, dennoch von Nie mandem ausführlicher bis jetzt bearbeitet worden ist. Außer über die Baseler und Züricher Officinen, die schon zu An fang des 16. Jahrhunderts eine hohe Blüthe erreicht hal ten, war uns seither im Allgemeinen nur wenig über die Geschichte der Typographie in der übrigen Schweiz bekannt; es muß daher um so erfreulicher sein, hier ein Wcrkchcn zu erhallen, das, aus den besten vorhandenen Quellen ge schöpft, nur durch wahre Liebe zur Sache erzeugt, viele neue Resultate mitthcilt, so wie überhaupt tiefere Blicke in das literarische Treiben der Schweiz älterer und neuester Zeit thun läßt. So kannte man z. B. über die Geschichte der Buchdruckeckunst in St. Gallen, der Heimath des ge achteten Vers-, womit die Schrift beginnt, bisher nur höchst Ungenügendes, und emsig wurde daher Alles von ihm zusammcngetragen, was sich darüber in bestäubten Acten, handschriftlichen Chroniken und vorhandenen Druck schriften nur ausfinden ließ, von Leonh. Straub (1578), dem jetzt bekannten ersten Buchdrucker, bis herab zur neuesten Zeit. Hieran schließen sich Mittheilungen über die frühe sten und die gegenwärtig bestehenden Buchdruckercien der übrigen Cantone und anderweitige Nachrichten, die vieles Interessante enthalten. Nicht minder anziehend sind die biographischen Skizzen einiger ausgezeichneten Typogra phen der Schweiz, namentlich Froben, Operin, Fcoschauer, Wilh. Haas, Joh. Jak. Thurneiscn und Will,. Haas, Sohn, ebenso die literarischen Anmerkungen, welche das Ganze beenden. Vorzugsweise dienten die Pressen der Schweiz von jeher der Religion und dem Volksleben, woraus sich auch nur das Ansiedeln und Fortbestehen vie ler Buchdruckercien in oft ganz unbedeutenden Flecken,
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