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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.10.1836
- Strukturtyp
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- Band
- 1836-10-28
- Erscheinungsdatum
- 28.10.1836
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- Deutsch
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1339 44 1340 selbe war blos im Interesse der zahlcnden, nicht der empfangenden Buchhandlungen abgefaßt. Da nun die Beträge, welche von hiesigen und aus wärtigen Buchhandlungen empfangen werden, genau' den Beträgen gleichkommen, welche zu zahlen sind, so lag dar in kein Grund vor, auf die eine oder die andere Scite^zu treten, wohl aber war zu erwägen, daß dje Zahlungen sich aus eine sveit größere Zghl von Buchhandlungen ver theilen, für welche der von der DeputationMif höchstens H Procent berechnete Ausfall sich in sehr kleine Raten ver theilt, während für einzelne empfangende Handlungen die Differenz höchst bedeutend hätte werden können. Noch überdies liegt aber eine Jnconsequenz darin, daß die Verbindlichkeit zu Annahme von Sorten nach Cours auf Zahlungen unter einem Louisd'oc sich nicht erstrecken sollte, und endlich verdient cs wohl auch bemerkt zu werdest, daß der Cours aller Sorten gegenwärtig so gesteigert ist, daß die Wechselzahlung, einschließlich des oberwähnten halben Procentes, noch immer niedriger zu stehen kommt, als vor einigen Jahren, wo Preußisch Courant und Louisd'oc durch schnittlich mehr verloren, als dies jetzt der Fall ist. Der Vorschlag greift aber 2) tief in die Rechte der Einzelnen ein und konnte daher auch gar nicht der Gegenstand einer Abstimmung sein, denn weder war ein Commissionair befugt, über das Eigcnthum seiner Comittcnten eigenmächtig zu schal ten, noch konnte irgend ein Widersprechender gezwun gen werden, sich dem Beschlüsse irgend einer Majori tät zu fügen. Wenn der Vorschlag beabsichtigte, daß die Committen- tcn die nothwcndig entstehende Differenz tragen sollten, so konnte eine nähere Erwägung der Verhältnisse, in welchen der hiesige Commissionair zu seinem Comittcnten steht, die Unausführbarkcit des angegebenen Beschlusses nicht überse hen lassen. Denn wenn wir auch alle eingewilligt hätten, so würde doch kein Comittent an unsere Einwilligung ge bunden gewesen sein, und es ist keine Berechtigung des Commissionairs denkbar, über die Forderungen des Comit- tenten zu verfügen und solche ohne seine ausdrückliche Zu stimmung hecabzusctzcn oder auch nur zu verändern. War es dagegen die Meinung, daß der Commissionair diese Dif ferenzen über sich ergehen lassen sollte, so liegt für diese un billige Zumuthung kein genügender Grund vor und würde dieselbe höchst wahrscheinlich zu besondern Agiocassen und Zwistigkeiten ohne Ende geführt haben. 3) Würde durch Annahme des Vorschlags der große Vor zug eines festen Zahlungsfußcs, das Resultat unsäg licher Bemühungen und der trostlosesten Erfahrungen, auf das Acußerste gefährdet worden sein. Alle diejenigen, welche sich noch der Zeit erinnern, wo mit allen Ländern in verschiedenen Münzsorten gerechnet wurde, wissen es ohne Zweifel zu würdigen, daß sitzt alle Sorten, die durch die Casse gehen, auf eine feste Währung reducirt und die Bücher in dieser Währung geführt werden können. Nach Annahme des Vorschlags würde sich in kurzer Zeit die Nothwendigkeit herausgestcllt haben, entwe der Rechnungen in allen Münzsorten, die im Courszettel Vorkommen, zu eröffnen, oder die Conti in Wechselzahlung fortzuführen und für die doppelte Reduction auch doppelte Provision zu berechnen, in jenem Falle würde der jetzige festbestimmte Maaßstab verloren gegangen, in diesem den Comittcnten sehr bedeutender Aufwand erwachsen sein. Mit der Einfachheit und Uebersichtlichkeit der jetzigen Geschäftsführung würde aber, bei Annahme des Vorschlags 4) auch die Controle verloren gegangen sein, welche ge genwärtig der auswärtige Comittent über seinen hiesi gen Commissionair zu führen im Stande ist. Jetzt weiß der Committcnt genau, was er bei seinem Commissionair zu gut hat und worüber ec zu verfügen be rechtigt ist. Alle Zahlungen reduciren sich auf Buchhändlerwährung, und versieht sich der Commissionaic, so geschieht es für seine Rechnung und Gefahr. Ein ganz anderes Verhältniß würde durch Annahme des Deputations-Vorschlags herbeigeführt worden seyn. Die Sortencourse wechseln von Woche zu Woche, oft von Tagen zu Tagen, und es giebt, sobald sie unter Briefen stehen, nicht den mindesten Anhalt für deren Reellität; die Differenz zwischen Angebot und Verlangen steigt nicht selten bis zu einem Procent und darüber. Während daher auf der einen Seite der gewissenhafte Commissionair oft in unver meidliche Verluste oder gehässige Differenzen mit seinem Committenten gerathcn sein würde, hätte derjenige, welcher minder gewissenhaft zu Werke ging, allerdings eine sehr gün stige Gelegenheit, sich aufunerlaubte Wciseeinen Gewinn zu verschaffen. Nun ruht aber das Gebäude des Leipziger Commissions- Buchhandels auf einem Grundstein, welcher seit mehr als einem Jahrhundert als treu und fest bewährt, doch von einer Seite her auch nicht den leisesten Anstoß verträgt, ohne aus seinen Fugen zu weichen. Dieser Grundstein ist das gegenseitige Vertrauen, uner hört in allen andern Geschäftszweigen und darum mit heili ger Scheu zu behüten. So lange zwischen demCommittenten und seinem Commis- sionair einfache und offene Verhältnisse walten^ so lange wird auch das bewährte Vertrauen unvermindert bleiben, sobald dagegen in diese Verhältnisse Dunkelheit und sodann Mißtrauen sich cinschleicht, so stehen wir mit einem Schritte an der Lösung eines Bundes, durch welchen der Deutsche Buchhandel die Größe erreicht hat, die jetzt so oft bewundert und so selten verstanden wird. Endlich wollen wir auch 5) den Grund nicht unerwähnt lassen, welchen die Herren Deputaten vorangestellt haben, welcher jedoch für uns nur von untergeordneter Rücksicht gewesen ist, daß die Ucbcrträge und Verbindlichkeiten für die Michaelis messe aus einer frühecn Zeit hecrühren und ihrem Be trage nach übereinkünftlich fcststehen. Jeder Nachlaß an einer solchen Forderung würde aber um so mehr als ein Geschenk betrachtet werden müssen, als die Uebertcäge auf die Michaelismesse ohnehin nur als eine außergewöhnliche Begünstigung der Zahlenden zu betrachten sind, und wir bezweifeln, daß die hiesige Deputation von den
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