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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.11.1836
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- 1836-11-11
- Erscheinungsdatum
- 11.11.1836
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- Deutsch
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1435 46 1436 vorhergegangener klarer Darstellung dürste von den billig > denkenden keine Opposition zu erwarten sein, denn ein Je-j der derselben erhält dem Sinne nach, was er früher be-1 kam. Wo sie jedoch möglicherweise Statt finden könnte, da hatjederCommissionairdas ihn treffendeObligo stillschweigend übernommen und wenn sonst dessen Solvenz in dieser ge ringfügigen Sache nicht bezweifelt wird, so gehört die Auf stellung in §. 2 zu den überflüssigen Dingen Die Reduction der WZ. in die beiden Sorten!! gehört im Bereich des Calcus zu einer solchen Kleinigkeit, ! daß sie, wenn das Interesse der College» es erheischt, nicht l! gescheut werden darf. Der Cours von 8 zu 8 Tagen steht H fest, danach ist leicht und bald reducirt; daß diese Reduk tion auf beiden Seiten in W. Z. Statt finden muß, ist " klar; unverständlich und eigenthümlich aber ist die Bemer kung, daß es nöthig sein dürfte, die Rechnung in allen Münzen des Courszcltels zu führen; warum soll hier et was geschehen, was in der ganzen Welt nicht Statt findet? Noä) dunkler ist ferner der Satz, daß wegen dieser Arbeit doppelte Provision zu berechnen sei! Ferner wird bemerkt, daß wegen dieser Reduktion und der kleinen Coucsdifferenzen den auswärtigen College» die Controle der hiesigen Casse verloren gehe. Hierin sicht man gerade kein Compliment für das Rechnungsialent der letz tem, — denn wäre der Vorschlag durchgegangen, so würde begreiflicherweise allwöchentlich im Börsenblatte der Courszettel abgedruckt sein, — ohne also hier die-Principe der Ethik bei den Commissionären in Anschlag bringen zu wollen, liegt schon im Courszettel und in der Handhabung der vier Rechenspecies die geschäftliche Basis. Ferner min destens allmonatlich erhalten die auswärtigen Herren ihren Cassa - Auszug. Die Course balanciren zwar zuweilen hin und her, will jedoch Jemand das Resultat eines Jahres verfolgen, so wird er finden, daß der summarische Ausfall nicht der Rede wecthsci, bei weitem nicht ein pro millo differiren wird. — Angenommen auch, die monatliche Ab weichung sei ab und zu H oder t-A, so wird um solchen Belang kein auswärtiger College die Uebersicht seiner Casse verlieren. Die opponirenden Herren haben ein eigenthüm- lichcs Verhältniß angenommen, ein solches, wo 3 oder 6 Gr. ab und zu (bei 100 Thlrn.) störend einwirken und wo dadurch die Total-Uebersicht verloren geht. Was also den Grundstein des gegenseitigen Vertrauens, die heilige Scheu und die andern Observanzen anlangt, so sind das allerdings Wendungen, welche Gefühl und tiefe Ergreifung beurkunden, aber weniger dieser Angelegenheit als den Empfindungen im Allgemeinen angchören. Die andern Punkte, als nicht wesentlich zur Sache gehörend, übergeht Res., so wie er sich auch der weitern An führung überhcbt — daß die Billigkeit, die Rücksicht für die verehrten Herren Sortimentshändler, wohl ein anderes allgemeines Uebercinkommen hätten erwarten lassen. Leipzig, den 31. Oct. 1836. Erklärung auf Herrn B. F. Voigts Anfrage in Nr. 40 des Börsenblatts. Mit Beseitigung alles Weitern, was sonst auf die Vernachlässigung der Zahlungsverbindlichkcitcn sich bezieht, kann es meines Erachtens bei Rechtlichdenkenden keinem Zweifel unterliegen, daß derjenige, welcher seinen Oblie genheiten nicht gehörig nachkommt, alle und jede daraus entspringenden Lasten und Kosten, welchen der Berech tigte unterliegt, diesem zu erstatten verbunden ist. In dem berührten Verhältniß aber um so mehr, als die Gestat tung eines Uebcrtrags schon als eine Begünstigung, kei- ncswcges aber als ein Rechtsanspruch zu betrachten ist. Berlin im Oktober 1836. G. Reimer. M i s c e l l e n. Paris, 23. Oktober. Der Minister des Innern, Herr Gasparin, hat an den Grafen Philipp von Segur das nachstehende Schreiben erlassen: „Schon lange reclamiren die Künstler, Gelehrten und Schriftsteller gegen diejenigen Bestimmungen unserer Ge setzgebung, wodurch die Dauer des Eigenkhums ihrer Werke beschränkt wird, und verlangen durch ein neues Ge setz die Verlängerung des Eigenthumsrechtes zum Besten ihrer Familien. Ich bin der Meinung, daß es der aus der Juli - Revolution hervorgegangenen Regierung zieme, einen so rechtmäßigen Wunsch zu erfüllen. Dieser Act der Gerechtigkeit wird eine neue Aufmunterung für dieje nigen sein, die sich bemühen, in der Kunst, in der Wis senschaft und in der Literatur dauerhafte Denkmäler zu gründen. Demzufolge habe ich beschlossen, daß eine aus den ausgezeichnetsten Künstlern, Gelehrten und Literaten zusammengesetzte Commission sich mit der Aufsuchung und Bezeichnung derjenigen Verbesserungen beschäftigen solle, die in der jetzigen Gesetzgebung anzubcingen sein dürsten. Ich habe Sie zum Präsidenten dieser Commission ernannt, und ersuche Sie, letztere so schnell als möglich zusammen- tccten zu lassen, um die Elemente zu einem Gesetz - Ent würfe zu sammeln, der den Kammern im Laufe der näch sten Session vorgelegt werden kann. Empfangen Sie rc. (gez.) Gasparin." Außer dem Grafen von Segur sind zu Mitgliedern dieser Commission ernannt worden: Die Herren Villemain, Etienne, Jap, von Kcratry, von Lamartine, von Sal- vandy, St. Marc Girardi», Vatout, Liadiörcs, Vien net, von Girardi», Renouard, Chaix-d'Estanges, Bais sen, Victor Hugo, Casimir Delavigne, Scribe, Ander, Paul Delaroche, Cortot, Dcsnoyers, Gattcaux, Firmin Didot, Würtz und Etienne der Jüngere. Herr Hippolyt Royer - Collacd, Direktor der Abthcilung für Wissenschaf ten und Literatur im Ministerium des öffentlichen Unter richts, und Herr Cave, Direktor der Abthcilung für schöne Künste im Ministerium des Innern, werden ebenfalls an der besagten Commission Theil nehmen. Paris, 30. Oct. In den hiesigen Kreisen hat ein Schreiben des Hrn. Ancillon an den Grafen Mole, wel ches die besten Versicherungen giebt, daß Preußen den Be mühungen der hiesigen Minister gegen den Nachdruck die Hand bieten wolle, einen höchst angenehmen Eindruck durch seine würdige Sprache, so wie durch die darin aus gesprochenen edlen Grundsätze und Gesinnungen gemacht.
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