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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1836-11-18
- Erscheinungsdatum
- 18.11.1836
- Sprache
- Deutsch
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1467 47 1468 4) Jede Überschreitung der vorstehenden Gebote und Verbote soll mit einer Geldbuße von zwanzig Tha- ^ lern bestraft werden, von welcher dem Denuncian- ten ein Drittheil zukommt. Diese Vorschriften werden auch durch §.7 der anderwei- ten Bekanntmachung Herzoglicher Landesregierung vom 6. November 1834 (Ges. Samml>,vom Jahre 1834, S. 235,) altz bis auf Weiteres in Kraft bleibend ausdrücklich be stätigt. Dessenungeachtet und, obgleich schon die Circulär- verordnung vom 10. Juli 1802 das Hausiren betr. (Dritte Beifugen-Sammlung zur Landesordnung S. 357 ff.) Bü cher und andere Druckschriften nicht unter den Waaren mit auffühct, mit welchen das Hausiren, insonderheit auf dem Lande, unter gewissen Bedingungen gestattet sein soll, ist neuerdings mehrfach die Erfahrung gemacht worden, daß Buchhändler, Buchhandlungsrcisende, Eommissionaire, Col-. porteurs oder andere, dazu in keiner Weise befugte, in- oder ausländische Privatpersonen, ja selbst Autoren, nicht allein in den Städten, sondern sogar in den Dvrfschaften mit fertigen Büchern und Drucksachen hausiren gegangen sind, oder, j was dem ganz gleich zu achten ist, Subscriptionsbogen von Haus zu Haus getragen oder sonst Bestellungen auf derglei chen gesucht und ihre eigenen oder fremde derartige verkäuf liche Geistesproducte als Hausir-Waaren im Einzelnen zu vertreiben sich bestrebt haben, was auch, abgesehen von der damitnothwendig verknüpften Belästigung der um Abkaufj oder Bestellung meist mit ungeziemender Zudringlichkeit an gegangen werdenden Personen, sowie von andern nicht ^ minder wichtigen landespolizeilichen Rücksichten, namentlich! dem Mangel jeder Controls, auch um deswillen schlechter dings nicht geduldet werden kan», weil dadurch die Rechte der zum Sortiments- und Commissionsbuchhandel ordent lich concessionirten Individuen wesentlich beeinträchtigt j werden, und Hcrzogl. Landesregierung sieht Sich daher ver-! anlaßt, die Eingangs gedachten Vorschriften sowohl im All-! gemeinen, als insonderheit auch in Bezug auf den Hau-j sirhandcl mit, und das ebenfalls auf dem Wege des Hau-I siccns versucht werdende Subscriptions- und Bestcllungs- sammcln auf Bücher und Druckschriften aller Art, geschehe cs auch durch wen es immer wolle, unter wiederholter! Strafandrohung, nach Befinden der Unvermögenheit mit An wendung vcrhällnißmäßiger Gefängniß- statt der Geldstrafe, hierdurch gemessenst wieder einzuschärscn und sämmtliche Polizeibehörden zur strengsten Handhabung derselben noch mals dringend anzuhalten. Allcnbucg, den 24. Octobcr 1836. Herzoglich Sächsische Landesregierung. Hermann. Bücherwescn, Buchdruckcrci und Buch handel in China. (Schluß aus Nr. 46.) Die neuen chinesischen Wecke sind im Lande selbst und für den Einheimischen verhältmßmäßig sehr wohlfeil; einige sehr kostbar gedruckte Sammelwerke, die allgemeine, mit vielen Charten versehene, geographisch-statistische Beschreibung, sowie die gesammelten Satzungen des Rei ches, mit einer großen Anzahl von Abbildungen aller Art, machen hiervon freilich eine Ausnahme. Werke dieser Gattung werden im Lande selbst für mehrere tau send Gulden verkauft. Sonst sind die gewöhnlichen Bü cher, wie so eben bemerkt wurde, da das Papier und die 'Stereotypenplatten wenig kosten und der Arbeitslohn, vermöge der Ucberfülle und Mäßigkeit der Bevölkerung geringeist, sehr wohlfeil; manche Werke von sechs bis acht Bänden kann der Einheimische für zwei bis drei Gul den kaufen. Dies gilt aber freilich blos für den Einhei mischen. Es ist im Lande der Mitte streng verboten, dem Fremden chinesische Bücher zu verkaufen und ihn in der Sprache des Reiches zu unterrichten, aus Furcht, wie die Regierungsbeamten ausdrücklich erklären, die Fremden möchten dadurch in den Stand gesetzt werden, die Ver hältnisse des Landes auszukundschaften und mit verrätheci- sehen Einheimischen geheime Verbindungen anzuknüpfen. Der Fremde, welcher in China eine Büchersammlung an kaufen will, bedarf deshalb eines chinesischen Commissio- närs, der für ihn die Einkäufe besorgt, oder er muß die Buchhändler, was möglich ist, dahin zu bewegen suchen, daß sie ihm bei Nacht und Nebel die Bücher in verschlos senen Kisten zur Ansicht und Auswahl zuschickcn; denn die Buchhändler, so wild und trotzig sie, aus Furcht vor der Polizei und dem neidischen Nachbar, zur Tageszeit erscheinen, so freundlich und herablassend sind sie, wenn sie unbeobachtet etwas verkaufen können. Der Buchhänd ler, der mir bei Sonnenschein grimmig die Worte: kan icnei mo mal Hau 8vim alr! das heißt zu deutsch: ei nem fremden Teufel verkaufe ich keine chi nesischen Bücher, entgegenrief, sendete mir während der Abenddämmerung alle Bücher, die ich verlangte, ins Haus. Es bedarf aber wenigstens einiger Kenntniß der chinesischen Sprache, eines scharfen Blickes, großen Flei ßes und manmchfacher Umsicht, wenn man von den schlauen Chinesen nicht betrogen sein will; denn so sehr die mora lischen Schriften der Chinesen gegen Lug und Trug ei sern, so allgemein sind diese Eigenschaften im gewöhnli chen praktischen Leben. Wie bei uns der Name des Verlegers und des Verlagertes auf dem Titel des Buches angegeben sind, so ist auf dem Umschlag eines jeden chinesischen Werkes der Ort und die Halle zu lesen, wo die Platten aufbewahrt werden. Hier kann man, da Al les stereotyp ist und der gebrochene Charakter, die gebro chene Platte alsbald durch neue Charaktere und Platten ersetzt werden, jeden Band, jedes Buch und jede Seite eines Werkes einzeln zu kaufen bekommen. Die chinesi schen Buchhändler, trügerisch wie alle Kauflcute der Blu me der Mitte, versuchen es deshalb, wenn sie glauben einen Unkundigen oder Unvorsichtigen vor sich zu haben, von jedem Buche mehrere Blätter und von einem bände reichen Werke mehrere Bücher oder Abschnitte zurückzuhal ten, und so, indem sie von diesem bald jene und von je nem bald diese Bände unterschlagen, aus drei Exemplaren vier zu machen. Man muß deshalb, wenn man sicher sein will, daß das Werk vollständig ist, jedes Exemplar genau collationiren, was bei der vortrefflichen praktischen Einrichtung der chinesischen Bücher für einen der chinesi-
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