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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.12.1836
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1836-12-02
- Erscheinungsdatum
- 02.12.1836
- Sprache
- Deutsch
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1565 49 1566 Erfolg) aufruft. Die Herren Eommissionaire befinden sich freilich sehr wohl bei hoher Portoberechnung und Jncas- sogebühren, wovon man auch im norddeutschen Buchhandel nichts weiß. Vor einigen Tagen (Anfangs October) wur den dem Referenden dieses mehrere in Nürnberg eingegan gene Zahlungen angezeigt, worauf 1K Spesen lasten; rech net man nun noch den Verlust der Verzugszinsen, so er wächst dem Verleger ein nicht unbedeutender Nachtheil, nebst dem Umstande, daß die Bücher süddeutschen Verlags im Durchschnitt billiger gestellt sind, als norddeutsche. Wie viel Zeit, Mühe und Unkosten würden erspart, wenn die ganze Geschichte in Leipzig zur Ostermesse gegenseitig abgemacht würde! Es ist dabei nicht nothwendig, daß wir alle selbst dahin reisen, lassen wir nur dort rechnen oder senden wir solide Repräsentanten, Goldfüchse u. Zahlungslisten, das ist das beste Mittel, um uns dann fürs ganze Jahr Ruhe vor unangenehmen Anmahnungen und Zeit zum thätigen Vertriebe unseres Geschäfts zu verschaffen. Zieht aber Je mand vor, seine Obliegenheit auf einem der süddeutschen Eommissionsplätze zu erfüllen, so wird sich wohl kein Col lege weigern, auch dort sein Geld, aberM. zur gleichen Zeit und ohne Spesen, zu übernehmen. Der Verfasser hält ferner die Idee gegenseitiger Frankatur bis zu den Hauptcommis- sionsplähen Frankfurt, Nürnberg, Stuttgart für unprak tisch und begreift nicht, wie dabei die Eommissionaire bestehen können; hierauf ist nun zu entgegnen: die Herren Commis- sionaire erhalten für ihre Mühewaltung eine Commissions gebühr, wie es in Leipzig auch üblich ist, sie genießen Porto befreiung für ihren Bedarf, wie jene, und verrechnen ihren Commiltentcn Spesen und Gebühren nach Collis oder jähr lichem Umschlag, wie sie mit einander Übereinkommen. Dem Sortimentshändler wie dem Verleger kommt nun zu, sich so viel wie möglich gleichförmig in die Frachten zu theilen, und es möchte zu Beseitigungen aller Streitigkeiten stets der der Mitte zunächst gelegene Commissionsplatz ange nommen werden. Es wird dadurch für beide Theilc ein gerin gerer Frachtaufwand entstehen als jetzt, was sich wohl aus den bisherigen Poctoansätzen ergiebt, wenn man sich bemühen will nachzurechnen und das Resultat mit den doch keines wegs billigen Frachten von Leipzig zu vergleichen. Nun noch einige Worte über die Buchhändler-Rech nungen und verschiedenartigen Zahlungsvorschriften der Verleger. Nach alter Regel laufen die Rechnungen vom 1. Ja nuar bis letzten Dccembcr. Es ist unbillig, mehr dar aufzu setzen, denn der Sortimentshändler ist heut zu Tage gezwungen (wenn er nämlich Geschäfte machen will), alle Journale, Subscriptions- und Pränumerarions-Artikel auf laufende Jahresrechnung zu stellen und kann sei nen Kunden im März oder April, nach Schluß der Rech nung , keine Zumuthungcn machen, wie er sic von Neu jahr bis zur Messe täglich von Seite der Verleger er fährt. Der Unfug mit Baar- oder halbjäh rigen Contis, sächsischer Währung, alter Rechnung bis zur Messe, Versendungen und Restschreibungen im März mitFacturen vom December und dergl. mehr nimmt stets zu, und man kann freilich unter solchen Plackereien sich kaum anders hel fen, als durch Uebertrage auf Michaelis, und tausend Streitigkeiten entspringen aus diesen modernen Manipu lationen. Es ist möglich, daß solche durch schlechte oder langsame Zahler ins Leben gerufen, aber auch leicht denk bar, daß solche die Ursache langsamer Befriedigung sind. Jedenfalls sind cs traurige Mißbräuche, die wie Krebsscha den am gesunden Körper zehren und deren Abstellung ge wiß der Wunsch jedes ordnungsliebenden Geschäftsmannes ist. Würden sich alle Verleger vereinigen, künftig Alles vvml. Januar an bis ult. December in lau fende Rechnung zu stellen, so könnten sie auf volle Befriedigung zur Ostermesse Anspruch machen; die ContiS würden leichter geordnet und keine reelle Handlung würde dann zurück bleiben, denn es blieben uns 4 volle Monate zum Ordnen der Conti, der Remittenden, zur Eincassi- rung der Particulier-Rechnungen und ähnlicher finanzieller Vorbereitungen bis zur Messe, während jetzt eins mit dem andern unerledigt bleibt. Würden ferner die Verleger im Reiche von der noch theilwcise Statt findenden Gewohnheit der verschiedenartigen Preisstellung (Ist. 30 kr. 1 fl. 36 kr. 1 fl. 40 kr. 1 fl. 45 kr. — 1 ,/s.) abstehcn u. gleich dem Vorbilde Norddeutschlands alle Rechnungen in Buchhändler-Währung führen, so würden nach und nach die störenden Differenzen, welche namentlich den den sächs. Rayons nahe gelegenen Hand lungen durch Auslieferungen in Leipzig Vorkommen, aufhö ren, und die großen Leipziger Kataloge, welche nur die norddeutschen Preise haben, an Brauchbarkeit gewinnen. Man gönne dem süddeutschen Sortimentshändler den Agio-Vortheil des Rheinischen Münzfußes gegen Buch händler-Zahlung (Rheinpreußen ist ja ohnedies davon aus genommen) und überlasse es Jeglichem, die Preise nach seiner Landeswährung zu reduciren. Mögen die in dieser langen Epistel ausgesprochenen Wünsche von den Einsichtsvollen unseres Standes gewür digt werden und die Absicht zu einer besseren Gestaltung unseres Geschäftsganges recht viele Unterstützer finden, namentlich von solchen Sortimentshandlungen, die sich Pünktlichkeit zur Ehre rechnen und keiner der eben angefüh rtcn Bequemlichkeiten huldigen. L s. Zur Kunde der literarischen Eigenthumsrechte. Mit Bezug auf unser Circular vom 4. d. M., be treffend Goethe's Briefe in den Jahren 1768 bis 1832. Hcr- ausgegeben von vr Heinrich Döring. Ein Sup- plementband zu des Dichters sämmtlichen Werken. Leipzig, Julius Wunder's Veclagsmagazin. 1837. bringen wir die auf Grund unserer Anträge bei der König lich Sächsischen Bücher-Commission zu Leipzig ergangene Entscheidung dieser Behörde nachstehend zur Kenntniß. „Bescheid. Auf die von Dunckcr und Humblot in Berlin und der Wcidmann'schcn Buchhandlung in Leipzig angebrachten Denunciationen erkennt die Büchercommission für Recht: daß die unter dem Titel: Gocthe's Briefe in den Jah ren 1768 bis 1832. Herausgegeben von Vr. Heinrich
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