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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.09.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-09-29
- Erscheinungsdatum
- 29.09.1934
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19340929
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1934
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X: 228, 29. September 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn Buchhandel. aus alle sich um die baldige Lösung bemühen. Gerade um dieses Aufsatzes willen empfiehlt sich die Anschaffung dieses Heftes auch für alle selbständigen Buchhändler und die Verleger. Es kann unter Ein sendung von NM —.50 (Postscheckkonto Berlin 25167) von der Neichsfachschaft der Angestellten in Buchhandel und Verlag, Berlin- Wilmersdorf, Kaiserallee 25, bezogen werben. Zum Schluß weisen wir noch auf die »Kleinen Beiträge« dieses Heftes hin, von denen vor allem ein Brief des Präsidenten der Ncichsschrifttumskammer, Hans Friedrich Blunck, jeden Buchhändler interessieren wird. S-n. Löns-Werbiuig des Amtes für öffentliche Buchwerbung Im Aufruf des Amtes für öffentliche Buchwerbung an den deut schen Buchhandel ss. Börsenblatt Nr. 224, S. 3881) wurde mitgeteilt, daß die Verleger Sponholtz, Dieöerichs, Gersbach und Hesse L Becker bereit sind, die Bestrebungen des Buchhandels weitestgehend zu unter stützen. Wir werden darauf aufmerksam gemacht, daß auch sämtliche übrigen Verleger ss. Löns-Liste im Börsenblatt Nr. 222 vom 22. Sep tember 1034) bereit sind, dasselbe zu tun. — Wir bitten also den deutschen Buchhandel, sich bei Sonderwerbungen für Löns-Werke un mittelbar mit den betreffenden Verlegern in Verbindung zu setzen. Amt für öffentliche Buchwerbung. H ö y n ck. Zuschuß zum Besuch des Sortimenterkursus Der Vorstand des Sächsisch-Thüringischen Buchhändler-Verban des gewahrt auch in diesem Jahr zum Besuch des Sortimenterkursus in Leipzig (14. bis 20. Oktober) einer Anzahl Gehilfen und Ge hilfinnen, die bei Mitgliedern des Verbandes beschäftigt sind, eine Beihilfe von je RM 25.—. Bewerbungen für diese sind an den Vor sitzenden Friedrich Retnecke, Magdeburg, unter Beifügung eines kurzen beruflichen Werdeganges und der Empfehlung des jetzigen Chefs so fort zu richten. Lehrlingen wird diese Beihilfe beschlußgemäß nicht gewährt. Die Durchführung des Führerprinzips im Vereinsrecht Die früher in der Rechtswissenschaft und Praxis vorwiegend vertretene Ansicht, daß ein Verein nur dann vorliege, wenn ein den Verein führender Vorstand und außerdem eine durch Mehrheitsbe schlüsse handelnde Mitgliederversammlung vorhanden sei, läßt sich ^ dem Führerprinzip gegenüber nicht mehr aufrechterhalten. Allerdings ^ brauchte auch nach dem noch bestehenden Wortlaute des Bürgerlichen Gesetzbuches die Mitgliederversammlung nicht das oberste Organ des Vereins zu sein. Neuerdings hat das Landgericht Berlin — Urteil vom A3. Juli 1834 — 278 S. 4532/34 — ausgeführt, daß auch der bloße Bestand einer Mitgliederversammlung nicht mehr erforderlich X sei, um einen Verein als gegeben annehmen zu können. In der Be- X griindung dieses Urteils heißt es: »Das Erfordernis der Mitglieder versammlung muß heute, da das Empfinden des ganzen Volkes und > auch seiner gesetzgebenden Führung Mehrheitsbeschlüsse ablehnt, fallen gelassen werden. Ein Verein kann also auch dann angenommen werden, wenn er ohne Mitgliederversammlung geleitet wird.« Gr. Verufsausübung der Gebrauchsgraphiker In einer zweiten Anordnung des Präsidenten der Reichskammcr der bildenden Künste betreffend Schutz des Berufes und die Berufs- ausübung der Gebranchsgraphikcr vom 21. September 1934 wird be stimmt: 1. Wer aus dem Bereich der bildenden Künste an der Gestal tung des geistigen Inhaltes deutscher Zeitungen und Zeitschriften hauptberuflich mitzuarbeiten beabsichtigt, muß als Schriftleiter im Sinne des Schriftleitergesetzes vom 4. Oktober 1933 in die Berufs liste der Schriftleiter eingetragen sein. Er gehört damit dem Reichs- verbanü der Deutschen Presse an. 2. Die in Ziffer 1 genannten Mitglieder des Neichsverbandes der Deutschen Presse melden sich gleichzeitig beim Bund Deutscher Ge brauchsgraphiker, e. V. an, zwecks Eintragung in eine besondere Liste. Eine weitere Beitragspflicht entsteht damit nicht. 3. Gebrauchsgraphiker, die nicht hauptberuflich an Zeitungen und Zeitschriften im Bereich der bildenden Künste Mitarbeiten, können ge legentliche Beiträge liefern. In diesem Falle hat der Schriftleiter der entsprechenden Zeitung oder Zeitschrift im Nahmen des Schrift leitergesetzes die Verantwortung für die Veröffentlichung. „Märkische Buchhandlung Theodor Fontane". Äbungs- firma in der Deutschen Angestelltenschaft Junge Kameraden aus dem Berliner Sortiment! Wie Ihr schon aus der Presse ersehen haben werdet, ist der Donnerstag als Tag des Berufes Wirklichkeit geworben. Ab Oktober ist auch jeder Hitler junge im Gebiet Berlin Donnerstags vom Formationsdienst befreit, um sich der zusätzlichen Bernfsschnlung zu widmen. Wir werden unter diesen Umständen, mit vielen Mitarbeitern, unsere Arbeit ganz anders anpacken können. Ich erwarte Euch also am Donnerstag, dem 4. Oktober im Ubnngsheim, SW 19, Oberwasserstraße 11/12, 20 Uhr. Dietrich. Neueintragungen ins Handelsregister Edition Standard Musikverlag, G. m. b. H., Berlin. Geschäftsführer: Verleger Erich Plessow, Falkensee. Georg Hartmann Verlag, Berlin. Juristische Verlagsbuchhandlung G. m. b. H., Berlin. Geschäfts führer: Frau Lieselotte von Ehrenwall, geb. Jansen. Der Märkische Adler, Verlagsges. m. b. H., Berlin. Geschäftsführer: Oberpräsident Wilh. Kube. Nibelungen Verlag G. m. b. H., Berlin. Geschäftsführer: Verlags- bnchhändler Erwin Bartels. C. F. Post'sche Buchdruckerei und Vlg. (Inh. Or. Paul Jancke), Kolbcrg. Verlag Deutsche Volkskirche, Leipzig, Querstraße 5. Verlag Volksgesundung G. m. b. H., Stuttgart, Werastr. 3. Ge schäftsführer: Otto Schwab, München. Verlags- und Betriebsgesellschaft des Reichsverbandes der Deutschen Artistik e. V. G. m. b. H., Berlin, Schiffbaucrdamm 15. Geschäfts führer: Richard Pohlmann. Wiking Verlag G. m. b. H., Berlin. Geschäftsführer: Verlagsbuch händler Franz Ludwig Habbel, Lichterfelde. Einheitliche deutsche Schrift in den Schulen Berufsjubiläen Am 1. Oktober kann Herr Oswald Schröbter auf eine vierzigjährige Tätigkeit in der Firma A. Twietmeper, Buchhandlung für in- und ausländische Literatur in Leipzig, zurückblicken. Seit mehreren Jahren als Geschäftsführer tätig, setzte er seine Arbeits kraft stets unermüdlich ein, um die Schwierigkeiten zu überwinden, die Krieg und Inflation mit sich brachten. Auch jetzt ist er in rastloser Tätigkeit bemüht, die Probleme zu lösen, die sich für die Firma aus der heutigen Lage ergeben. * Am 1. Oktober begeht Herr Prokurist Karl Sch röpel das 25jährige Jubiläum seiner Zugehörigkeit zur C. H. Beckschen Ver lagsbuchhandlung in München. Er hat, ein geborener Nördlinger, schon seine Lehrzeit nnd seine ersten Gehilfenjahre in der Beckschen Buchhandlung zu Nörölingen verbracht, aus welcher der C. H. Becksche Verlag seiner Zeit hervorging. So ist er, nur zur Erweiterung seiner beruflichen Bildung anderwärts tätig, mit dem Hause Beck, in dessen Diensten auch sein Vater schon gestanden war, zeitlebens verbunden gewesen. Am 1. Oktober 1909 trat er in das Münchener Stammhaus des Verlages ein, wo er seit Juli 1922 die Prokuristenstelle bekleidet. Um die seitherige Entwickelung der Firma hat Herr Karl Schröpel große Verdienste. Ein zielsicherer Blick, rascher Entschluß, tatkräftige Durchführung des für notwendig Erkannten zeichnen ihn vor allem ans. > Ein Erlaß des Preußischen Kultusministers vom 7. September 1934 (s. Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen 1934, H. 18) befaßt sich mit dein Schreibunterricht in den Schulen. In allen deutschen Schulen soll eine einheitliche deutsche Schrift als wertvoller Bestandteil deutscher Volksknltur gepflegt wer den. Das Ziel des Schrcibunterrichts soll die Erreichung einer natür lichen, deutlichen, geläufigen und gefälligen deutschen Verkehrsschrist sein, mit der zugleich eine persönlich ausgeprägte Handschrift ange bahnt wird. Nach mehr als zwei Versuchsjahrzehnten hat die Mehr zahl deutscher Länder in Anlehnung an Sütterlin Schriftformen nnd Schreibweisen gefunden, die diesem Ziel dienen können. In allen deutschen Schulen hat sich daher, wie der Minister gleichzeitig in seiner Eigenschaft als Neichsunterrichtsminister erklärt, die Schrift an diese Schriftformen und Schreibweisen eng anzulehnen. Im dritten Schul jahr soll allmählich die Verkehrsschrift entwickelt werden. Vom vierten Schuljahr ab soll außer deutsch auch lateinisch an Sütterlin angelehnt werden. Der Erlaß trifft weiter Bestimmungen über die Schreibhefte und die Schiefertafel. Letztere ist im ersten und zweiten Schülerjahr gang zugelassen, sie kann auch im dritten und vierten noch gebraucht werden. Die Durchführung der Neuerungen in Schreib- und Druck schrift soll spätestens am Schluß des Schuljahres 1935/36 beendet sein. Neue Fibeln mit Schriftformen, die von der Slltterlin-Schrift abweichen, sind vor Genehmigung der Einführung dem Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vorzulegen. 855
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