228, 29. September 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn Buchhandel. Der kKauer Von Jakob Kneip mterm Pflug, in gleichem Schritt, Hoch am Himmel schreitest du Von Jahrhundert zu Jahrhundert. Und der dunkle Zug der Ahnen Schreitet in der Furche mit: Von Jahrhundert zu Jahrhundert. Alle Erd- und Himmclsgeister Fühlst du deinem Geist verwandt; Aller Geister Gott und Meister Spendet Wachstum deinem Land. Unter Sonne, Mond und Stern Schreitest du durch diese Zeit, Beugst das Haupt nur einem Herrn: Gott, dem Herrn der Ewigkeit. * Mit freundlicher Erlaubnis des Verlages Paul List aus dem neuen Gedichtband „Bauernbrot" abgedruckt. Saar-Abstimmungskalender An die Obleute des Deutschen Buchhandels Richtlinien sür die Verteilung von Gewinnen aus der Gemein schaftsarbeit für den Saar-Abstimmungskalender. 1. An der Gewinnverteilung sollte nur teilnehmen, wer für die Gemeinschaft tatsächlich und mit Einsatz gearbeitet hat. Ich empfehle deshalb, auf Grund der Erfahrungen mit dem Vertrieb des Saarkalenders die Liste der an der Gemeinschafts arbeit beteiligten Firmen aufzustellen und sie dann zunächst einmal zu schließen. 2. Vorschriften über die Gewinnverteilung werden vom Vor stand nicht gemacht; die Frage soll von den Ortsvereinen ent sprechend den örtlichen Verhältnissen geregelt, diese Regelung den Kreisvereinen mitgeteilt werden. 3. In Orten, wo der Obmann der einzige Buchhändler ist, empfiehlt es sich, ihm das Ergebnis der Arbeit zu belassen. 4. In Orten mit mehreren Buchhändlern ist die grundsätzliche Entscheidung zu treffen: Wird der Gesamtüberschuß ausgeschüttet oder wird ein Teilbetrag, etwa die Hälfte, für weitere Gemein schaftsarbeit unter der Verwaltung des Obmanns einbehalten. 5. Für die Ausschüttung ist wesentlich die Gewinnung eines Verteilungsschlüssels. Empfehlenswert scheint ein Punktsystem, bei dem für die Firma etwa drei Punkte, für jeden an der Arbeit be teiligten Gehilfen ein Punkt und eine weitere Zahl von Punkten für den besonders beanspruchten Obmann gerechnet wird. Das gleiche Punktsystem kann angewandt werden, wenn man bei der Verteilung nicht von der Zahl der Beteiligten, sondern von dem erzielten Erfolg ausgehen will. 6. Die jetzt vereinbarte Regelung braucht keinen Ewigkeitswert zu haben; wir müssen erst Erfahrungen sammeln. Jedenfalls aber sind alle Abänderungen in den Vereinbarungen den Kreisvereinen zu melden, die auch in — hoffentlich nicht eintretenden — Streit fällen entscheiden. * Filmpropaganda sür den Saar-Abstimmungskalcnder. Der Reichsverband Deutscher Film-Theater e. V. hat seine Mitglieder auf den Aufruf des Landesleiters der Deutschen Front im Saargebiet, Pirro, hingewiesen und ihnen folgendes zur Kenntnis gegeben: Der Reichsverbanb hat im Einvernehmen mit dem Reichs ministerium für Volksaufklärung und Propaganda die Genehmi gung erteilt, in den deutschen Film-Theatern vom 28. September bis 5. Oktober 1884 ein Diapositiv als Werbung für den Saar- Kalender unentgeltlich zu zeigen. Sobald den deutschen Film-Theatern das Diapositiv zugeht, möge es in der vorgenannten Woche gezeigt werden. Der Reichsverband erwartet, daß jedes Mitglied dieser selbst verständlichen Pflicht im Interesse des Saargebiets und der im Saargebiet wohnenden Volksgenossen nachkommt. Neichsvcrband deutscher Film-Theater e. V. gez. Fritz Bertram. Ich bitte die Obleute, in den einzelnen Kino-Theatern am Orte zu kontrollieren, ob dem Aufruf des Reichsverbandes Folge geleistet worden ist und das Diapositiv gezeigt wird. Es laufen 1 200 Diapositive im Reich! Arbeitsausschuß »Woche des Deutschen Buches«. R e i n h a r t. 851