Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Getchäkts^weige. Hcrausgcgeben von den Deputieren des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börfenvereins. 19. Dienstags, den 7. März 1831. Bekanntmachung. «x^n Bezug auf unsere Bekanntmachung in Nr. 27 des Börsenblattes von 1836 fühlen wir uns auch ohne eine besondere Erinnerung verbunden, unfern geehrten auswärtigen Collegen alle Mittheilungcn über den Erfolg, der bei dem hiesigen Criminal-Amtc anhängigen Untersuchung mehrerer im hiesigen Buchhandel Statt gefun denen Veruntreuungen zu machen, welche denselben zu wissen nützlich sein dürften. Allein auch jetzt, wo diese Untersuchung noch keineswegs gänzlich beendigt ist, sind wir nur im Stande, einige wenige Notizen geben zu können und müssen eine weitere Mittheilung uns seiner Zeit noch Vorbehalten. Die Untersuchung dauert nun bereits 9 Monate. Zwölf Personen sind bis jetzt als darin verwickelt än- zusehcn, welche theilweis, nachdem sie einen kürzern oder länger» Untersuchungsarrest auszustchen hatten, auf Handgelöbniß wieder der Haft enlassen worden sind. Welche ungeheure Arbeit die Inventur und Taxation des Büchcrvorrathes, die Abhörung der Eigenthümcr und Commissionaire, deren Zahl auf 70 anlauft, die Ver höre der Jnculpaten und Zeugen ic. dem Gerichte verursachen mußte, wird Jedem, der gerichtliches Verfahren nur einigermaßen kennt, leicht einleuchten. Es ist aber dieser Angelegenheit von einem wohllöbl. Criminal-Amte fortwährend die ungctheilteste Aufmerksamkeit gewidmet, und gewiß kein gesetzliches Mittel, keine Mühe und Ar beit gescheuet worden, um den Gegenstand in das klarste Licht zu bringen. Die Sache ist übrigens bis zur Defen siv» beendigt, was schon aus oben angeführter Entlassung auf Handgelöbniß mehrerer der Eingezogenen hcrvor- gcht, und wir haben gegründete Hoffnung, daß der Zeitpunkt nicht so fern mehr ist, wo das entwendete Eigen thum den rechtmäßigen Eigcnthümern wieder zurückgestellt werden kann. Es scheint der Hauptvorrath des auf- gefundencn Lagers indessen nur einer kleinen Anzahl von Verlegern zu gehören, und das übrige sich zwar in eine sehr große Anzahl, jedoch nur geringfügiger Posten zu vertheilen. Leipzig, den 3. März 1837. Die Deputirten des Buchhandels zu Leipzig. 4r Jahrgang. 29