für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. H c r a u s g c g e b e n von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 29. Dienstags, den 11. April 183?. Protestation gegen einen Beschluß des Börscnvereins. Als in der letzten Cantateversammlung der Buchhändler in Leipzig neben manchem Andern ein weder der Form noch dem Inhalte nach gerechtfertigter Antrag auf Er höhung der Eintrittsgelder künftiger Börsenmitgliedek und des fernem jährlichen Beitrags Aller gestellt wurde, erhob sich eine nicht geringe Zahl der Anwesenden dage gen, und da dennoch, auf eine eben so statutenwidrige Art ein dem Anträge entsprechender Beschluß, doch in jedem Fall unter dem Beitritt einer nur geringen Majorität zu Stande kam, so schien es mir nothwendig und pflichtmä- ssig, dagegen unter Entwickelung der Gründe aufzutreten. Den Aufsatz, welcher diese enthielt, hatte ich dem Herrn Kollmann in Leipzig, der sich in der Sache vollkommen einverstanden erklärt hatte, übergeben, damit dieser, als stets im Börsenlocale anwesend, weitere Unterschriften Gleichgesinnter sammeln und zu diesem Behuf die Schrift bei sich niedcrlegen könne, welche auch bald eine nahmhafte Anzahl von Unterschriften erhielt. Gegen Ausgang der Messe erklärte indcß Herr Kollmann, die Schrift sei ab handen gekommen, und Niemand wisse wohin. Daß dergleichen unter rechtlichen Männern statt ha ben konnte, bleibt immer ein eben so befremdendes als be dauerliches Ereignifi. Inzwischen konnte dadurch nur die Absicht jener Abfassung verzögert, aber nicht vernichtet werden, da der Gegenstand derselben, zu wichtig für Zeit und Folgezeit, nothwendig in Erwägung treten mußte. Dieser Einleitung und Rcchenschaftsgebung gegen die Mituntcrzeichner jenes Aufsatzes, die von einer solchen Un- 4r Jahrgang. gebühr keine Kenntnis erlangen konnten, möge nun das Sachverhältniß selbst folgen. Als, nach Beseitigung anderer Gegenstände, die finan zielle Lage des Vereins zur Sprache kam, wurde diese als sehr günstig und im zunehmenden Flor befindlich geschil- d^ Was war daher natürlicher, als daß man hiernach eine Ermäßigung der bestehenden Abgaben erwarten mußte; aber ganz im Gegentheil ging der Antrag des Vorstandes dahin, die jährliche Abgabe um ein Drittel, und die Ein trittsgelder um das Doppelte zu erhöhen, ja die Leipziger Deputaten hatten sogar, nach der Aeußcrung des Vor standes, eine Verdreifachung in Antrag gebracht. Wodurch nun eine solche völlig willkürliche und durch das Bedürf nis keineswegs hervorgecufene Abgabenerhöhung Rechtfer tigung finden möchte, ist schwer zu begreifen, und es ist nicht zu verkennen, daß es dabei nur auf eine, meiner Meinung nach, unbefugte Plusmacherey abgesehen sein konnte, wodurch zugleich der entworfene Amortisationsplan eine wesentliche Veränderung erlitt. Die diesem Antrag folgende Aufforderung der Ge nehmigung gab scheinbar eine Majorität zu erkennen; da aber die Abstimmung selbst auf eine statutenwidrige Art Statt fand, so war schon diescrhalb allein, der Beschluß als ungültig zu betrachten. Die Einstimmigkeit, in Be ziehung auf die Erhöhung des jährlichen Beitrags, welche in der Darstellung der Vorgänge angegeben wird, beruht aber wol auf einem Jrrthum; ich wenigstens habe sehr viele auch dagegen sprechen hören. Wenn ich zuerst die Gültigkeit der also gefaßten Beschlüsse bestreite, so beruht dies in dem gänzlichen Mangel an Form und in der Statutenwidrigkeit des An- 4?