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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.04.1837
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1837-04-11
- Erscheinungsdatum
- 11.04.1837
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- Deutsch
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603 29 604 dieser Herren, z»m Theil selbst zum Theil durch ihre Stell-! Vertreter, im vorigen Jahre nothwendig mit der Majorität gestimmt haben muffen, weil sonst über den einen Punkt eine Einhelligkeit nicht möglich gewesen wäre, weshalb deren Beitritt zur Protestation als nicht gerechtfertigt erscheint. Berlin, den 29. März 1837. Lilsliil. Entgegnung ans Herrn Enslin's Erwiederung. Zuvörderst bestreite ich die am Eingänge hingcstclltc Entschuldigung der Redaction des Börsenblattes: daß nämlich dieser irgend ein Recht zustehen könne, eingc- sandte Artikel zurückzuhalten, aus welchem Grunde cs auch sepn möge. lieber diesen Hauptpunkt abweichender Ansichten habe ich mich bereits anderweitig öffentlich ausgesprochen und be schränke mich daher wesentlich aus den vorliegenden Fall. Glaubte sich nämlich der Vorstand durch die cingesandte Erklärung verletzt, so stand ihm die Rechtfertigung dagegen frei, und diese kam, unbeschadet ihrer Gründlichkeit und Gültigkeit, stets zur gelegenen Zeit. Die Abwesenheit des Vorstehers kam daher in gar keinen Betracht. Zm allgemeinen aber gebe ich noch Folgendes näherer Erwägung anheim. Wir finden die von der Staatsobergc- walt aus ihrer Machtvollkommenheit geübte Ecnsur lästig, und dennoch wollten wir gestatten, daß einzelne unter uns in vollkommener Verkennung ihrer Stellung sich herausneh men, eine Eensurbchördc zu bilden, wie sie wol nirgends in gleicher Strenge besteht, und die gewissermaßen die erste In stanz (gegen welche sogar kein weiteres Rechtsmittel statt finden soll) zu bilden sich berufen glaubt. „Hiemit begründe ich zugleich den An trag, diesen Gegenstand zur öffentlichen „Diskussion zu bringen, um durch Beschluß- Prahme die gegenseitigen Rechte und Ver pflichtungen scharf und bestimmt zu be kränzen." Der vorliegende Fall betraf überdies nicht die Aeuße- rung eines Einzelnen, sondern die einer Mehrzahl von Män nern , deren Namen guten Klang in unserer Gemeinschaft haben- Zudem überging die Redaction die ganze Sache eine Zeit lang mit Stillschweigen, ohne einmal, nach allge meinen Gesetzen der Höflichkeit und des Anstands, einen Grund für die Nichterfüllung ihrer Pflicht anzugeben. Meine Mitzeichnung des Protokolls vom 9., welche Hr. E. besonders hcrvorhebt, scheint mir von gar keiner Bedeu tung. Erinnere ich mich der Umstände recht, so gab ich auch damals meine Mißbilligung über den in Rede stehen den Punkt zu erkennen, wogegen man mir sagte: der Weg der Protestation bliebe mir ja immer offen. Allein ich hätte ja auch wohl meine Meinung ändern können, ohne deshalb irgend jemand verantwortlich zu werden, was jedoch nicht geschah, und Hr. E. weiß so gut, wie jeder andere in der Eantate-Versammlung Anwesende, daß ich mich entschie den gegen jede Steigerung der Abgaben erklärt und eine hierauf gerichtete Protestation gegen den Beschluß zur öffent- ! lichen Kenntniß ausgelegt und zur Mitzeichnung derselben Glcichmeincnde eingcladcn hatte. Hinsichtlich der Finanzvcrhältnisse unserer Gesellschaft bin ich allerdings der Meinung, daß eine Mittheilung, welche die jährlichen Einkünfte als stets wachsend darstellt, für eine günstige Schilderung zu halten sei, und daß momen tane und nie wicderkehrcndc Ausgaben allenfalls durch au ßerordentliche Zuschüsse zu decken wären, wenn die vorhan dene Kaffenbestände nicht dazu ausreichtcn, nie aberberechti gen konnten, die stehenden und laufenden Beiträge stetig zu erhöhen. Zudem ist unser Verband gar nicht von der Art, um die Befugniß, Steuern auszuschreibcn, in sich zu schließen, beson ders aber, wenn diese dahin zielen, Eapitalien für künftig denkbare Zwecke und Bedürfnisse zusammcnzu- bringen, und der Buchhandel hat viele Jahre bestanden, ohne solcher Leistungen und Sichcrheitsmaßccgeln zu bedürfen. Da nun überdies unsere Gemeinschaft und deren Sta tuten ohne oberhercliche Sanction bestehen, so sind die in deren Mitte gefaßten Beschlüsse, gleich denen jeder freiwillig ^ zusammengetretencn Societät, nur für die damit Ucbercinstim- mcndcn verbindlich, und selbst die überwiegendste Majorität kann nicht die entgegenstimmenden Mitglieder zwangsweise . ihren Beschlüssen unterwerfen. Die Berechtigung, Steuern ohne Maaß auszuschreiben, dürfte auch wol niemand mit Grund behaupten wollen. Endlich stellt sich auch noch ein anderer Gesichtspunkt für die Sache durch die Frage dar: welche Voctheile erge ben sich als Acquivalcnt für die Leistungen? Nach der letzten Berechnung ergiebt die reine Einnahme (den Ertrag vom Börsenblatt eingcschlossen) mehr als 1500 Thlr. Für diese bedeutende Summe hat Jedermann das Recht (welches aber nicht einmal von der Hälfte der Beitragenden benutzt wird), während der Dauer von 10—12 Tagen seine Ab rechnung in der Börse zu pflegen. Dies stellt einen Mieths- ertrag heraus, der wohl nirgends seines Gleichen finden möchte, und den der übertrieben kostbare Hausbau erzeugt hat. Außerdem sehe ich aber auch nicht, daß die wirklichen Mitglieder des Vereins irgend eines besonder» Vortheils sich zu erfreuen haben. Denn wenn Hr. E. den Mitbesitz des Hauses und der Geräthschaftcn mit anführt, so kommt mir das ungefähr vor, als wenn die Bürger einer Stadt den Mitbesitz städtischer Grundstücke, oder die Mitglieder ei ner kirchlichen Gemeinde ihre Kirche als Gegenstände ihres besonder» Vermögens betrachten wollten. Was nächstdcm j die angedeutete Verwendung aufgesammelter Capitalien zu einem gemeinschaftlichen großen, mit Gewinn verbundenen Unternehmen anlangt, so erscheint dies als ein schöner Traum, auf dessen Verwirklichung niemand Aufsammlung von Summen beantragen sollte. Der Ausdruck unbefugte Plusmacherey, den Hr. E. verletzend nennt, ist es in der That nicht, da er gegen nie mand persönlich gerichtet war, auch die Erhebung des Mehr betrags nicht zu persönlichen, sondern zu gemeinschaftlichen Zwecken bestimmt werden sollte. Stellen sich aber, wie eS hier der Fall ist, keine solche dar, so erscheint der Ausdruck vollkommen gerechtfertigt.
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