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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.04.1837
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1837-04-18
- Erscheinungsdatum
- 18.04.1837
- Sprache
- Deutsch
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651 31 652 großen Summen auf einige Tage Sicht, sondern auf eine entferntere Zeit, z. B. 1 Monat, i z Monat nach Ausstel lung zahlbar zu ziehen, was für den Ziehenden von ganz geringem Belang ist, dem Bezogenen aber Zeit läßt, seine Vorkehrungen zu treffen. Das bisher Uebliche hierin ist gar verschieden und oft ganz verkehrt. Der Eine zieht auf wenige Gulden oderThalec mit 8 und 14 Tagen Sicht, der Andere setzt seiner Tratte über einen bedeutenden Betrag gar keine Sichtzeit bei und bedenkt nicht, daß dergleichen Anweisungen (wenigstens da, wo Wechselrechte existiren) am Tage der Vorzeigung bezahlt werden muffen, was eben falls in unverdiente Verlegenheit setzen kann, da das solideste Haus bei der Vorweisung nicht bei Eassc sein, oder das vor- rathige Geld für andere Zahlungen bestimmt haben kann, adv. DerBczogene muß davon zu rechter Zeit avisirt sein. Hierin wird am Meisten gefehlt. Man zieht, gicbt die Tratte in Eours, Aviso aber dem nächsten Eommissionair, der ihn gelegentlich mit Fuhre befördert, oder einem Schrei ben beilegt, das in ein paar Wochen abgeht, und in den meisten Fällen wird die Tratte tage- und wochenweise vor Ankunft des Avisos dem Bezogenen vorgezeigt; dadurch er langter das Recht, selbige wegen Mangels des Avises zurück- zuweiscn. Eben so unschicklich und unzweckmäßig ist der Gebrauch, Avisbriefe den Tratten selbst anzuheftcn, da der Zweck derselben dadurch ganz verloren geht. Lasse man sich also die paar Kreuzer oder Groschen, die der Brief ko sten mag, nicht gereuen und lasse man denselben direct mit Briefpost abgehen. Diese Vorschläge bitte ich so, wie sie gegeben sind — nämlich wohlmeinend — auszunehmen. X. Z. Nachdrucksangelcgcnheit. Viele der Herrn Eollcgen scheuen sich, mit Strenge gegen die Beeinträchtigungen ihres Eigenthumsrechts aufzutrcten, weil sic der Meinung sind, daß große Mühe und Kosten zur Erreichung einer gerichtlichen Verurtheilung auf- gcwendet werden müssen. Erstere ist leider nicht zu ver meiden, letztere finden jedoch für den Kläger nicht Statt, da die Untersuchung vom Cr iminalgericht geführt wird, und nur der Verurtheilte sämmtliche Kosten trägt, während der Kläger, selbst im Fall einer Freisprechung, Ko sten nicht zu zahlen hat. Ich habe leider oftmals Musik- Händler wegen Nachdrucks und Verkaufs von Nachdrücken gerichtlich belangen müssen, und fast immer befriedigende Resultate erzielt. Die rechtskräftigen Erkenntnisse des k. Jnquisitionsgerichts zu Breslau d. 6. 12. Mai 1834 gegen Herrn E* in Breslau und der Eriminal-Depu tation des K. Stadtgerichts in Berlin d. d. Z. Februar 1835 gegen Herrn B* in Berlin habe ich in Nr. 29 und 45 d. I. 1834 und Nr. 15 d. I. 1835 dieser Blätter mitgetheilt. Die Strafe lautete: 1) Erlegung der durch die Gesetze festgestellten Geld- oder verhältnismäßi gen Leibesstrafe. 2) Consiscation der Nachdrücke, (die gleich bei der DenunciatioN in Beschlag genommen werden!) 3) Ersatz des Schadens der durch den Verkauf von Nach drücken dem rechtmäßigen Verleger zugefügt worden, und 4) Tragung sämmtlicher (IW. sehr bedeutender) Proceß- kosten. Neuerdings habe ich die Bestrafung der Herrn * * in Main; wegen Nachdrucks dcc Composition von Lafont, „bautaisie s. I. »luotte de Uoi-tivi x. Vlolou uveo^vooui- pnAiieilK-ut etc." durch Decrct der Bücher-Commission in Leipzig d.d. 15. Novbr. 1836 (siehe Nr. 49 d. Bl.) und des Herrn * * in Berlin durch Erkenntnis der Criminal- Deputation in Berlin d.d. 30. Juli 1836 erlangt. Letzte rer war überführt worden, Nachdrücke von den bei uns er schienenen Compositioncn C. M. v. Weber's verkauft zu haben. Die Gesetzstellen, nach denen die König!. Preuß. Ge richte das Urthel sprechen, sind: Preuß. AUgcm. Landrechl Th.Il. Tit.20. §§ 1296 u. >297 a, TH.I Tit. 1.Z 997. In Oesterreich, welches dem Beschluß der hohen Bundesversamm lung d.d. 6. Septbr. 1832 beigetreten ist, in Sachsen (siehe Königl. Sächs. Erläuterungs-Mandat d. d. 17. Mai 1831, demzufolge auch früher gelieferter Nachdruck streng verboten ist), in Hessen .(siehe Großh. Hess. Gesetz d. d. 23. Sept. 1830), in Baiern (siehe Königl. Baiersch. Gesetz d. d. 16. Juli 1830) re- sind bereits ähnliche Vcrurthei- lungen erfolgt. Berlin, den 20. März 1837. A. M. Schlesinger. Nekrolog. Hr. Julius Korn war am 30. März 1799 in Bres lau geboren. Seinem Vater, dem noch lebenden Herrn Joh. Gottl. Korn, welcher die unter der Firma des Groß vaters, Wilh. Gottl. Korn, bestehende Handlung mit aus gedehnter Druckerei in den blühendsten Zustand gebracht hatte, lag Alles daranin seinem Sohne einen würdigen Bewahrer und Erhalter des so schön Begründeten zu erziehen, und er gab ihm deshalb eine sehr sorgfältige Erziehung, nach deren Vollendung Julius Korn, in seinem 15. Jahre, in die Handlung seines Vaterseintrat. Zu seiner weitern Aus bildung ging ec nach 3 Jahren nach Frankfurt a. M. und arbeitete dort in der Andreä'schen Buchhandlung, deren ge genwärtiger Mitbesitzer, Hr. Krebs, einige Jahre in der Korn'schen Buchhandlung gestanden und sich mit dem Ver storbenen eng verbunden hatte. Dort verlebte er zwei Jahre und benutzte die sich ihm dacbietende Gelegenheit, Bekannt schaften mit den Gelehrten und Künstlern, welche der Bun destag nach diesem Sitz deutscher Wissenschaft herbeizog, anzuknüpfen. Hierauf kehrte er nach Breslau zurück, diente sein Militaic-Jahr ab und leistete sein Ofsicicr-Examen, u. trat dann, um den Gang der französischen Buchhändler- Geschäfte kennen zu lernen, in die Handlung von Bossange in Parisein, wo er ein Jahr blieb. 1828 trat ihm sein Vater, der sich der Leitung und Beaufsichtigung seiner be deutenden Grundbcsitzungen ausschließlich hingeben mußte, die Buchhandlung und Druckerei ab. Eine der ersten Un ternehmungen des neuen Handlungs-Ehefs war die Erwer bung des Eigenthums der Schlesischen Pcovinzialblätterund des damitverbundenen Schlesischen Literaturblattes, auch un ternahm er fast gleichzeitig die Herausgabe der vom Prof. v,-. Weber redigirten Schlesischen landwirthschaftlichen Monats schrift, welche drei Jahre lang in seinem Verlage blieb. Durch beide periodische Blätter suchte er die stabile Beschäf-
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