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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.04.1837
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1837-04-28
- Erscheinungsdatum
- 28.04.1837
- Sprache
- Deutsch
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34 740 739 den Sortimentshändler ist!'Weicher Zukunft sehen wir aber! erst entgegen, da bei der täglichen Zunahme neu« Etablisse ments sich der Bcodkocb immer mehrverengt, und Manche aus wirklicher Noch das thun müssen, was Andere oft aus bloßem Leichtsinn, oder auch zum Theil in der wirklichen! Absichtzu prellen unterlassen. Unh doch ist bis jetzt noch kein wirksames Mittel gegen diesen Krebsschaden entdeckt, da selbst das öffentliche Namhnftmachcn solcher Firmen sich als gänzlich wirkungslos darstelltc. — Sollte sich denn wirk lich kein solches finden lassen? — Ich theiltc voriges s^pät- jahr meine Ansicht hierüber einem unserer erfahrensten und gcachtekstcn Eollegen mit; er fand meinen Vorschlag aus führbar und munterte mich auf,-ihn öffentlich zur Sprache zu bringen. Ob die Sache gerade so ausführbar ist, wie ich hier andeute, lasse ich dahin gestellt, doch dürfte cs viel leicht einem erfahrenem Manne Stoff bieten, dieselbe prak tischer auszuarbciten. —> Ich glaube nämlich, daß alle unsere Klagen über saum selige Zahler so lange fruchtlos bleiben werden, bis wir ein Mittel finden, sie gerichtlich zur Erfüllung ihrer Verbind lichkeiten zu nöthigen. Daß dies nun keinem Einzelnen, der einen Saldo von 10—20Thalern an eine oft 100 Mei len entfernte Handlung zu fordern hat, möglich ist, wissen diese Herren zu wohl, und dies ist eben die Brustwehr, hin ter welcher sie sich verschanzen. Sollte aber das, was einem Einzelnen unmöglich ist, nicht einer Vereinigung von 10—20 Handlungen möglich werden? Und dies ist die Aufgabe, die ich so gern hier lösen möchte. Durchgehen wir im Buchhändler-Wochenblatt die früher so oft vorgekommene Liste der saumseligen Hand lungen, so werden wirsast immer dieselben Namen wieder finden, und jeder Verleger kann sie in seinen eigenen Bü chern wieder unter der nämlichen Rubrik treffen. Es handelt sich also hauptsächlich darum, einen Verci- nigungspunkt zu finden, um gegen sie mit Wirkung zu Felde zu ziehen; und den glaube ich im Börsenvcrein zu treffen, dem cs allein möglich wäre, diesem Unfuge auf eine radicale Art zu steuern, und alle unsoliden Handlungen bald zu verdrängen, oder sie zu nöthigen, solidere Grundsätze an zunehmen; auch dürfte mein Vorschlag wohl ein Damm werden gegen die Fluth der neuen, so oft auf Sand gebauten Etablissements. Wenn nämlich der Börsenverein sich der Sache in der Art annähme, daß jede Handlung, die an eine andere mehr jährige Saldi zu fordern hat, ohne durch gütliche Auffor derungen zu denselben gelangen zu können, ihren specificir- ten Abschluß mit allen nöthigen Belegen dem Börsenvor stand einsendete und denselben zum gerichtlichen Verfahren gegen den Saumseligen bevollmächtigte. Sind nun von so vielen Handlungen Vollmachten gegen eine und dieselbe Firma eingelaufen, daß die Summe des Gesammtbc- trags der einzuklagenden Schuld das Aufstellen eines gericht lichen Anwaltes decken würde, so fordert der Böcsenvor- stand vorerst nochmals den Saumseligen zum gütlichen Ver gleiche aus, indem er ihm die Liste der einzuklagenden Saldi übersendet. Leistet ec aber auch dann seiner Pflicht nicht Genüge, so wendet sich der Börscnvocstand an eine der dem Schuldner nächstgelegenen Handlungen, mit dem Aufträge, ihm einxn des Vertrauens würdigen Anwalt zu bezeichnen, dem die gerichtliche ^lage sodann übertragen wird. Die Kosten werdeikMtürlich nach der Größe der einzelnen For- - derungen unter die Kläger vectheilt, die ihrer Vollmacht an den Börsenvorstand zugleich eine Anweisung an ihren Com missionair beifügen, die nöthigen Vorschüsse zu leisten. WM diese-Verfahrungsart möglich, deren Unthunlich- keit ich nicht wohl cinsehs und würde der B.V. sich dieser Mühe unterziehen, so bin ich überzeugt, daß sich bald ein wohlthätiger Umschwung in unserm Geschäfte zeigen würde. Die in neuerer Zeit so oft prakticirte.Jndustcie, ein neues Etablissement zu gründen, sich durch die erhaltenen und nicht bezahlten Nova rc. ein Sortimcntslagcr zu bilden, und dann nach gin paar Jahren, wenn der Credit zu Ende geht, die Handlung ohne Activa und Passiva zu verkau fen, und sich mit feiüem Raube in Sicherheit zu begeben, würde dann wohl aufhören, wenn die einzelnen Handlun gen durch dieses Mittelglied, den Börsenverein, ihre Arme so verlängerten, daß sic auch den entferntesten Sünder beim Schopfe greifen könnten. Der Einwurf, der vielleicht ge- i macht werden könnte, daß bei kleinen Saldos die Klage kosten sehr oft dieselben aufzehrcn dürften, oder daß bei solchen schlechten Zahlern doch selten viel zu holen ist, dürfte hier wohl nicht von Belang sein, indem auf jeden Fall soviel dabei gewonnen wird, ein unsolides Glied aus dem Buch- händlcrvercin auszüschciden, und dadurch einen panischen Schreck unter allen Gleichgesinnten zu verbreiten, was vielleicht allein schon hinreichen würde, manchen wieder auf eine bessere Bahn zurückzuführen. Von noch größerer Wir kung dürfte es sein, wenn vor Ausführung der Klage jedes mal eine Aufforderung erschiene, daß eine gerichtliche Klage gegen die zu benennende Handlung anhängig gemacht werde, und wer sich mit einer Forderung derselben anschließen wolle, die erforderlichen Belege in einem zu bestimmenden Zeit räume einsendcn solle. — Schließlich glaube ich, daß es auch von wohlthätigcn Folgen sein dürfte, wenn kein neuer Käufer einer Handlung weder in den Börsenverein noch ins Müllcr'sche Buchhändlerverzeichniß ausgenommen würde, bevor ec nicht durch ein gerichtliches Zeugniß seiner Orts- behörde dargethan, daß sein Vorgänger entweder mit seinen Gläubigern liquidirt, oder durch hinterlegte Eaution die selben sicher gestellt hat. 8. v). Zum literarischen Eigenthumsrcchte. Im Morgenblatte wird aus einer von Lebrun, frühe rem Director des Theaters zu Hamburg, herausgegebcnen Broschüre folgende Rechtssache mitgetheilt, die als ein Fort schritt zur gewünschten vollkommenen Feststellung des liter. Eigenthumsrechtcs hier wohl eine kurze Erwähnung verdient, wenn sie auch keinen spccicllen Bezug auf den Buchhan del hat. Lebrun hatte seine Bearbeitung des französ. Dramas: „die eiserne Maske" an das Theater zu Magdeburg und an die Berliner Hofbühne zur Aufführung verkauft. Herr Eerf wünschte dieselbe für das Königstädtische Theater und schrieb deshalb an Lebrun, dieser aber verweigerte ihm die
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