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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.03.1915
- Strukturtyp
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- 1915-03-31
- Erscheinungsdatum
- 31.03.1915
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. 74. 31. Märä 1915. der Verwaltungsaktc nach preußischen, und Neichsverwaltungsrecht«; 3. Volkswirtschaft: »Die Leistungen des Bauunternehmertums für die Herstellung neuer Mietwohnungen sind an dem Beispiel einer ge eigneten Stadt Nordwestdeutschlands mit mindestens 50 000 Einwohnern kritisch zu würdigen«. III. Von der philosophischen und naturwis senschaftlichen Fakultät: 1. Archäologie: »Uber Reliefdarstellungen von Waffen an griechischen und römischen Bauten«; 2. Geschichte: »Die Parteien am Hofe und im geheimen Rate während der Regierung des Großen Kurfürsten von Brandenburg«; 3. Mathematik: »Er örterung der Möglichkeit, auf einer Pseudopshäre eine einfach unend liche Schar von Gaußschen Kreisen zu bestimmen, die eine Berührende besitzt, ohne von ihr eingehüllt zu werden«; 4. Chemie: »Die Kon stitution der Fettsäuren im Ol des weißen und schwarzen Senfs oder wenigstens eins derselben soll sestgestellt werden«. Sämtliche Ar beiten sind ans gebrochenen Bogen zu schreiben und in der Sprache ab zufassen, in der die Aufgabe gestellt ist. Die Bearbeitungen müssen spätestens am 31. Oktober 1915 dem Dekan eingereicht werden. Pflichtexemplare. — An die Korporation der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler ist folgende Zuschrift der Polizeidirek tion Wien gelangt: »In der letzten Zeit wurde die Wahrnehmung ge macht, daß die gesetzlichen Normen über die Vorlage der Pflichtexem plare von Druckschriften seitens einzelner Verleger, beziehungsweise Drucker insofern nicht immer mit der erforderlichen Gewissenhaftig keit eingehalten werden, als dieselben das vorgeschriebene Pflicht exemplar dem k. k. Ministerium des Innern entweder gar nicht oder nur unregelmäßig einsenden. Die Polizeidircktion beehrt sich daher, zu ersuchen, den geehrten Genossenschaftsmitgliedern in Erinnerung zu bringen, daß die Verleger, bzw. Drucker gemäß 8 18 des Paß gesetzes verpflichtet sind, von jeder zum Verkaufe bestimmten Druck schrift, die im Jnlande verlegt oder gedruckt wird, insofern sie nicht unter die in § 9 des Preßgesetzes erwähnten Ausnahmen fällt, ein Pflichtexemplar auch an das k. k. Ministerium des Innern, und zwar bei periodischen Druckschriften in den regelmäßigen Zeitabschnitten ihres Erscheinens, bei anderen Druckschriften aber binnen längstens acht Tagen, von der Ausgabe der Druckschrift an gerechnet, vorzulegen. Die Nichtbeachtung dieser gesetzlichen Anordnung begründet den Tat bestand einer strafgerichtlich zu ahndenden Übertretung. Hierzu ergeht die Verständigung, daß die Zusendung der Pflichtexemplare die Porto freiheit genießt.« Verlängerung der Anfechtungsfristcn gegen Schuldner in Galizien und in der Bukowina. — Durch die Ministerial-Verordnung vom 8. Oktober 1914, N. G. Bl. Nr. 271, wurden die Fristen, die dem Gläu biger für die Anfechtung ihn benachteiligender Rechtshandlungen des Schuldners offen stehen, um die Zeit vom 1. August bis 31. Dezembers 1914 verlängert, weil während der Dauer der allgemeinen Stundung dem Gläubiger die Möglichkeit einer Geltendmachung des Anfech tungsanspruches nahezu benommen war. Dadurch, daß seither Teilzah lungen ans die meisten früher znr Gänze gestundeten Forderungen an geordnet wurden, ist eine allgemeine Ausdehnung der Bestimmungen der angeführten Verordnung auf die Zeit nach dem 31. Dezember 1914 entbehrlich geworden; dagegen bestehen die Gründe, die zur Er lassung der Verordnung vom 8. Oktober 1914 führten, für Galizien und die Bukowina fort, da dort die Stundung noch immer in vollem Um fang aufrecht erhalten ist. Demgemäß wird durch eine im amtlichen Teile der Wiener Zeitung Nr. 65 vom 20. März 1915 und im Neichs- gesetzblatte Stück 31 verlautbarte Verordnung des Justizministers vom 17. März 1915 ausgesprochen, daß in die Fristen zur Anfechtung der Rechtshandlungen von Schuldnern in Galizien und in der Bukowina auch die Zeit bis 31. Mai 1915 nicht einzurechnen ist. Vorläufige Aufrechtcrhaltung des Moratoriums in Frankreich. — Dem »Petit Parisien« zufolge erklärte der Handelsminister in dem Handelsausschuß der Kammer, daß die Regierung das Moratorium auf Geschäftsschulden (Wechsel, Tratten) nicht bis nach Kriegsende zu verlängern beabsichtige. Allerdings sei der Augenblick für die Auf hebung des Moratoriums für solche Verbindlichkeiten noch nicht ge kommen (!). Volksbibliotheken. (Beratungsstellen, Zentrale.) — Im »Zentral- blatt für die gesamte Unterrichtsoerwaltung in Preußen«, 1915, Heft 2 lesen wir: Das Bedürfnis nach Errichtung öffentlicher Beratungs stellen hat sich im letzten Jahre weiterhin geltend gemacht; cs sind daher wieder in mehreren Bezirken derartige Stellen — zum Teil bereits in erweiterter Form — neu gegründet oder für die nächste Zeit in Aus sicht genommen morden. In den letzten Jahren sind auch mehrfach Wünsche nach Einrich tung einer Zentralstelle für das Volksbibliothekenwesen hervorgetrcten. Der Wert einer solchen Zentralstelle — die selbstverständlich im Hin blick auf den Charakter und die Aufgaben des Volksbibliothekenwesens keine staatliche Einrichtung sein könnte — dürfte kaum zu bezweifeln sein; es könnte durch sie ein Austausch von Erfahrungen und Kennt nissen herbeigefllhrt werden, der eine zweckmäßige Entwicklung der Volksbibliotheken wesentlich erleichtern und besonders auch vor man chen fehlerhaften und fruchtlosen Versuchen sowie vor einseitigen Maß nahmen und Bestrebungen bewahren könnte. In Leipzig ist eine »Zen tralstelle für volkstümliches Büchereiwesen« kürzlich im Anschluß an die städtischen Bücherhallen gegründet worden. Für Preußen ist die Einrichtung einer derartigen Stelle von der durch Allerhöchsten Er laß vom 18. März v. I. genehmigten »Jubiläumstiftung für Erzie hung und Unterricht« in Aussicht genommen. Die genannte Stiftung trägt keinen amtlichen Charakter; ich bin jedoch bereit, etwaige An regungen und Wünsche für die Organisation und die Tätigkeit der in Rede stehenden Zentralstelle zur Kenntnis des Vorstandes der Stif tung zu bringen. Ich stelle ergebenst anheim, zu der Angelegenheit auch einige auf dem Gebiete des Volksbibliothekenwesens hervor ragend tätige und bewährte Persönlichkeiten zu hören. Der Minister der geistlichen usw. Angelegenheiten. vonTrottzuSolz. Das Frauenstudium im Winter 1914/15. — Während die Zahl der männlichen Kommilitonen im Kriegssemester dem Vorjahr gegenüber von 55 900 auf 48 600 zuriickging, erhöhte sich die Ziffer der Universi tätsstudentinnen von 3686 auf 3920. Einige Hundert Frauen sind, da im Dienste der Sanität stehend, beurlaubt, gegenüber etwa 34 000 militärisch verwendeten Studenten. Der verhältnismäßige Anteil der Frauenwelt an der Gesamtstudentenziffer ist diesen Winter auf 7,45°/« gestiegen, gegen erst 3°/, vor fünf Jahren. Dem Ausland gehörten nur etwa 100 Studentinnen an gegen 400 zu Friedenszeiten. Im ver flossenen Winter studierten 24,1°/, Medizin, und 74°/, zählten zur philosophischen Fakultät, der Nest von 1,9°/, verteilte sich auf die übrigen Studienfächer. Die einzelnen Besuchsziffcrn sind: Philosophie, Philo logie und Geschichte 2012 Studentinnen, Medizin 944, Mathematik und Naturwissenschaften 691, Staatswissenschaften 123, Rechtswissenschaft 62, Zahnheilkunde 66, Pharmazie 16 und evangelische Theologie 12. An den preußischen Universitäten waren diesen Winter 2701 Frauen eingeschrieben gegen 2303 im Vorjahr, an den bayerischen 390 gegen ^ 509, an den zwei badischen 373 gegen 459 und an den übrigen einzel- ! staatlichen Hochschulen 459 gegen 415. Der Rückgang der süddeutschen Hochschulen beruht auf den Zeitverhältnissen, die offenbar die preußi schen Studentinnen in höherem Maße als sonst an den heimatlichen Hoch schulen zurückhielten. Russische Handelskammer in London. — »Aftenposten« zufolge ist in London eine russische Handelskammer gegründet worden znr Förderung der Handelsbeziehungen beider Länder nach dem Kriege. Persen-üüüchriHtell. Jubiläum eines Verlagsunicrnchmens. — Anläßlich des Erschei nens des 1808, Bandes von Kürschners Biicherschatz hat Herr Her mann Hillger, Berlin, nicht nur seinem Personal, das sich am 25, März zu einer kleinen Feier dieses Ereignisses um ihn ver sammelte, beträchtliche Zuwendungen gemacht, sondern auch dem llnter- stützungsvcrein Deutscher Buchhändler und Buchhandlungsgehülfeie den Betrag von 2888 Mark überwiesen. Gefallen: am 18, Februar im Kampfe für das Vaterland bei Dpern Herr Otto Brauer, Landwehr-Unteroffizier in einem Infanterie- Regiment, ein Sohn des Herrn I, Braner-Hub in Frankfurt am Main, Wilhelm Prager st. — Der langsährige Direktor der Pensions anstalt für Schriftsteller und Journalisten Wilhelm Prager, der sich um diese Wohlfahrtseinrichtung große Verdienste erworben hat, ist in Mün chen im Alter von 84 Jahren gestorben. Als Redakteur und Schrift steller widmete sich Wilhelm Prager vorwiegend dem Gebiete des Han dels und der Volkswirtschaft, Uber ein Vierteljahrhundert gehörte er dem Redaktionsstabe der »Allgemeinen Zeitung« in München an, und lange Zeit war er auch für die »MUuchen-AugSburger Abend zeitung« und die »Münchener Neuesten Nachrichten« tätig. 432
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