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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.03.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1915-03-31
- Erscheinungsdatum
- 31.03.1915
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- Deutsch
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Redaltioneller Teil. ^ 74, 31. März 1915. Der Schriftführer brachte den in Nr. 89 des Börsenblat tes abgedruckten Jahresbericht zum Vortrag. Die Versammlung ehrte das Andenken unserer verstorbenen beiden Mitglieder durch Erheben von den Sitzen und genehmigte sodann den Jahres bericht. Ebenso fanden die Rechenschaftsberichte über die Vereins kasse, die Klemmstiftung, die Unterstützungskasse und der Voran schlag für 1915 die Genehmigung der Hauptversammlung, die außerdem 1VV0 vom Vereinsvermögen in Kriegsanleihe an zulegen beschloß. Die Wahlen ergaben Wiederwahl der Herren Pahl und Kaufmann in den Vorstand, Neuwahl des Herrn Sievers in den Beirat, nachdem Herr Ungelenk eine Wiederwahl aus Gesund heitsrücksichten abgelehnt hatte. Zum Schatzmeister der Unter stützungskasse wurde Herr Berthold Sturm, in das Schiedsgericht außer den bisherigen Mitgliedern die Herren Weber und Un gelenk gewählt. Zu Punkt 8: »Beseitigung der seit Kriegsausbruch bei An rollung der Bücherballen ausgetretenen Mißstände« referierte Herr Pahl. In der Aussprache wurden lebhafte Klagen über die bisher mit der Anrollung betraute Firma laut. Es wird be schlossen, durch Umfrage festzustellen, in welchem Umsange diese Klagen von den nicht anwesenden Kollegen bestätigt werden. Je nach dem Ergebnis soll der Vorstand nach bestem Ermessen Ver fahren. Zu Punkt 9: »Die diesjährige Ostermeß-Abrechnung und Maßnahmen zu ihrer ordnungsgemäßen Abwicklung«, berichtet Herr Focken. Er kommt zu dem Ergebnis, baß Selbsthilfe der richtige Weg ist. Trotz der großen Schwierigkeiten müsse es der Mehrzahl der Sortimente möglich sein, die Abrechnung recht zeitig zu erledigen und die Saldi ordnungsgemäß zu begleichen. Diejenigen Betriebe aber, deren Inhaber im Felde stehen, würden bei allen einsichtigen Verlegern auf größte Rücksichtnahme rech nen dürfen. Deshalb müsse grundsätzlich an einer pünktlichen Abwicklung der Meßarbeiten zu Kantate festgehalten werden. Redner wandte sich am Schluß mit markigen Worten an das Pflichtgefühl und die deutsche Tatkraft aller Berufsgenossen, wies aus die Heldentaten, auf die harten Leiden und Entbehrungen unserer Krieger hin, auf die Sicherheit, die sie uns erkämpft hät ten, und den Dank, den wir alle ihnen schuldeten. Jeder habe die Pflicht, diese Dankbarkeit dadurch zu betätigen, daß er an seinem Teil alles dazu beitrage, um unser Wirtschaftsleben in bester Ordnung zu erhalten. Die Versammlung nahm diese Ausführun gen begeistert auf und trat ihnen nach kurzer Aussprache vorbe haltlos bei. Herr Leithold referiert zu Punkt 10: »Das diesjährige Schulbüchergeschäft«. Er enrpsiehlt rechtzeitige Bestellung der Schulbücher und die Versendung eines in diesem Sinne abge- fatzten Rundschreibens des Vereins an die Kunden. Das Zir kular soll an die Direktoren zur Verteilung an die Schüler ge richtet, außerdem aber den Kollegen, sowie Buchbindern und Papierhändlern vorgeschlagen werden, auf Verteilung eigener Verzeichnisse in diesem Jahre zu verzichten. Es wird beschlos sen, ein Rundschreiben und Fragebogen der Vereinigten Schul buchverleger an die Direktoren hiesiger Schulen zu senden und sie zu bitten, die Antwort an den Vorsitzenden des Vereins zu richten. Es sollen 100 Fragebogen bezogen, auch an die Direk toren der Bezirks- und Bürgerschulen versandt, die Zeitungen aber ersucht werden, das Publikum auf die rechtzeitige Bestellung der Schulbücher in diesem Kriegsjahre hinzuweisen. Eine Anregung des Herrn vr. Ehlermann, unseren im Felde stehenden Dresdner Kollegen — Chefs wie Gehilfen — einige Liebesgaben und einen Gruß ins Feld zu senden, findet freudige Zustimmung. Es soll ein Rundschreiben an die hiesigen Firmen gerichtet werden, mit der Bitte, die genauen Adressen der im Felde stehenden Berufsgenossen, ihre Auszeichnungen usw. auszugeben und einen Mindestbeitrag von 3 -L für diesen Zweck zu zeichnen. Der Verein wird dann die Summe aus seiner Kasse nach oben abrunden. Mitglieder des Vorstandes übernehmen es mit ihren Frauen, geeignete Liebesgaben auszuwählen und zu versenden. Herr Pahl bringt ein Begrüßungstelegramm unseres Ehren mitgliedes Seippel-Hamburg zur Verlesung, von dem dankend Kenntnis genommen wird. Einer Anregung aus der Versammlung Folge gebend, sollen die Dresdner Sortimenter aufgesordert werden, sich der Ham- burger Kundgebung in bezug auf Spitteler anzuschlietzen. Erst lange nach Mitternacht konnte der Vorsitzende diese har- manisch und anregend verlaufene Tagung schließen, die jedem Teilnehmer eine schöne Erinnerung bleiben wird. Einen kleine ren Teil befreundeter Berufsgenossen vereinte dann noch an geregtes und trauliches Gespräch bis in die Morgenstunden. Verbot der Lieferung durch das Barsortiment. »Ein Lieferungszwang der Buchhändler unter einander besteht nicht.« Buchhändlerische Verkehrsordnung, Z 2. Vor kurzem ist vom Reichsgericht ein Urteil ergangen, das für den Buchhandel von besonderer Bedeutung ist, weil es zum ersten Male Stellung zu der Frage des Lieferungsverbots durch das Barsortimcnt unter der Herrschaft der neuen Satzungen nimmt. Die Bestimmung in der Verkehrsordnung, wonach ein Lieferungszwang der Buchhändler untereinander nicht besteht, verdankt bekanntlich ihre Einführung einem Prozesse der Buchhandlung Gustav Fock G. m. b. H. in Leipzig gegen die Firma Julius Springer in Berlin. Noch vor der endgültigen. Entscheidung dieses Rechtsstreites durch das Reichsgericht wurde damals als eine Art Demonstration gegen das Urteil des Ober landesgerichts Dresden durch Einfügung dieser Bestimmung klar die Willensmeinung des Buchhandels zum Ausdruck gebracht, daß durch die Zugehörigkeit zum Börsenverein ein Licferungs- zwang nicht begründet sei. In diesem 1910 vor dem Reichsge richt zum Abschluß gekommenen Prozesse stellte sich auch unser höchstes Gericht in Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Dresden aus den Standpunkt, daß eine Lieferungspslicht zwar nicht unmittelbar in den Satzungen oder Ordnungen des Börsen vereins zum Ausdruck komme, dagegen aus dem Wesen und Zweck des Börsenvereins, unter Berücksichtigung seiner Entwicklungs geschichte, sowie aus dem Geiste der Satzungen des Vereins und der Eigenart der wirtschaftlichen Verhältnisse in Verbindung mit dem monopolartigen Charakter des Buches als Ware herzuleiten sei. Wenn auch in diesem Prozesse die Frage, ob der ein zelne Verleger oder nur der Vorstand des Börsenvereins be rechtigt sei, wegen Schleuderei gegen einen Sortimenter vorzu gehen, eine bedeutsame Rolle spielte, so hing doch die Entschei dung in der Hauptsache von der von den Gerichten unterstellten Lieferungspflicht gegen Vereinsmitglieder ab. Dieser Auffas sung ist durch Einfügung der erwähnten Bestimmung in die Ver kehrsordnung und später in die Satzungen begegnet worden. Man darf bei der Auslegung dieser Bestimmung nicht so weit gehen, wie das vielfach geschehen ist, daß daraus schlecht weg ein Recht auf Verweigerung der Lieferung des Verlegers an den Sortimenter gefolgert werden könnte. Es wird sich viel mehr nach wie vor in der Hauptsache darum handeln, ob der Verleger begründete Ursache hat, die Lieferung an den Sortimen ter zu verweigern, denn die erwähnte Bestimmung besagt nichts weiter, als daß die Mitgliedschaft des Börsenvereins einen Liefe rungszwang nicht begründe. Nicht ohne Absicht ist das Wort Pflicht sowohl in der Verkehrsordnung als auch in den Satzun gen vermieden und durch Zwang ersetzt worden. Pflicht bedeutet die Verbindlichkeit zu etwas, abgeleitet von pfle gen in der Bedeutung von obliegen, Zwang das, was unter allen Umständen, ohne irgendwelche Voraussetzung getan werden mutz. Ein solcher Zwang besteht also nicht, wohl aber wird man auch unter den gegenwärtigen Verhältnissen daran sesthalten müssen, daß der Verleger nicht grundlos die Lieferung verweigern dürfe, besonders nicht gegen über Firmen, mit denen er bereits in Geschäftsverbindung steht.») Nicht z» verwechseln mit der Lieferungsverweigcrung ist das Recht des Verlegers, den Nechnnngsvcrkehr jederzeit ln Barverkehr umzn- ändern.
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