für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäfts'Zweige. Herausgegeben von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 38. - Freitags, den 12. Mai ^83^ Gesetzgebung. Vom Rath der Stadt Leipzig wurde am 26. April con- siscirt: Minkwitz, I-, die deutsche Dichtkunst, ein satprisch-komi- sches Lehrgedicht. Leipzig, in Commission bei Kummer, und am 3. Mai verboten: Börne, L., Menzel der Franzosenfresser. Paris Narrow I?Us, auch unter dem Titel: Gesammelte Schriften von L. Börne, 15r Thl. Im April wurden in Baiern verboten: Die 10 Wicthshausgebote, wie sie ein Gast- und Schenk- wirth seinen Gasten aufs fleißigste Vorhalten soll. Leipzig, Airgcs. Herloßsohn, gesammelte Schriften, 6rBd., odcrKometcn- strahlen Ir Bd. Leipzig, Liter. Museum. Frev, Entwurf zu einem republikanischen Strafgesetzbuch. Bern, Jenni. v, Börne, L., Menzel der Franzosenfrcfscr. Paris bei Th. Barrois. Buchhandel. Ueber den Mißbrauch des Verscndens der Bücher zur Ansicht. In einer der neuesten Nummern der Mitternachtzei tung wird über die Unbilligkeit des Publikums im Leihen, und über die Gutwilligkeit der Sortiments- und Verlags- 4r Jahrgang. ! Händler im Mittheilen und Zurücknehmen der Bücher ge klagt und gespottet. Was die Buchhändler betrifft, so hat die Sache freilich ihre sehr ehrenwerthe Seite; man kann sagen, der deutsche Buchhandel strebe nicht, wie der französische und englische, allein dahin, seine Waare zu verkaufen, sondern er habe zugleich den Wunsch, daß der Käufer den Handel nicht bereue; deshalb gestatte er ihm, zuvor die Bücher nach Gefallen und mit Bequemlichkeit durchzusehen — aber gewiß ist, daß er hierin viel zu weit geht, daß er seine Rechtlichkeit übertreibt und dadurch sich großen Schaden zufügt. Ein Theil der Literatur kann, seiner Natur nach, kein dauerndes Interesse haben, die Schriften, welche zu ihm gehören, werden, wenn sie auch noch so gut sind, nur einmal gelesen — sic wenigstens sollten also nicht zur Ansicht aus dem Laden gegeben wer den, denn ihr Absatz wird dadurch völlig verhindert, und es wäre zu wünschen, daß die folgenden Stellen des er wähnten Aufsatzes dazu beitrügen, die Buchhändler zu ei niger Einschränkung des eingerisscncn Mißbrauches zu veranlassen. Unter den Stößen von zurückgesendeten Büchern, welche der Verleger in der Messe in Leipzig vorfindet, sind die veilchenblauen, meergrünen, orangcgelben Vrochuren schmu tzig, zcrblättert, zerblickt. Das Publikum will cs bequem haben, es läßt sich die Bücher nicht mehr roh schicken, faßlicher, handlicher, appetitlicher soll sich die Literatur präsentiren; sie muß geheftet, mit hübschen Umschlägen kommen. Dann nimmt man solch ein zierlich Ding gleich mit nach Hause, man schneidet's blos an der Seite auf, nicht oben, wenigstens nicht immer auch oben; der Buchhändler sieht doch etwas scheel, wenn man cs ganz tiö