für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 41. Dienstags, den 23. Mai 183?. Buchhandel. Noch ein Wort über Buchhändler-Währung. Unter dem 29. März d. I. hoben sich einige Berliner Buchhandlungen verbündet, die Rechnung des Jahres 1837 (auch die der solgcndcn Jahre ?)aus Preuß. Courant zu basiren. Allein es ist schwer anzunehmen, daß dieses Bündniß je mals die pragmatische Sanction erhalten werde, da die Leip ziger Commissionaire sich wohl kaum dazu verstehen dürsten, , zweierlei Zahlungslisten von ihren Committenten anzuneh men : eine für einige Berliner Handlungen und die andere für alle übrigen Handlungen. Ja, man darf behaupten, daß selbst die in Leipzig persönlich abrechnenden Firmen gegen die Verbündeten Pcotestationen erheben werden, welche nicht ohne namhafte Differenzen nicdcszuhalren sein möchten. — Außerdem aber erscheint auch das Actum je nes Bündnisses (s. BBlatt S. 664 und 665) nicht in allen seinen Punkten begründet; so z. V. ist der Schluß: „durch diese Ilmwandelung erwachst den Zahlungspflichtigen kein eigentlicher Nachtheil, weil die seit Jahren bestehende Zahlungsart bei ihrer Einführung nicht nur dem preuß. ! Courant gleich, sondern wohl noch etwas besser stand, als die ses" — ein unrichtiger, da bei der Werth-Bestimmung ei-! ner heut geleisteten Zahlung nur der heutige Cours, nichts aber der vor vielen Jahren Statt gehabte in Anschlag ge bracht werden darf. — Sonach erwachst dem Zahlungs pflichtigen allerdings durch die projectirte Zahlungsart ein wesentlicher Nachtheil, und der ohnehin jährlich sich ver ringernde Gewinn des Sortimenthändlers schmilzt abermals ! um 2 bis 2H ff. — Nichtsdestoweniger wird eine Verein fachung unserer Währung,— d. h. eine solche, wodurch ; weder Zahler noch Empfänger beeinträchtigt ist, — jähr- ^ 4r Jahrgang. sich mehr wünschenswert!); denn einerseits macht Wech selzahlung sich immer seltener, andercrseirs aber ist die Recognoscirung der Münzen (ob Conventions-Geld, ob nicht) und das Feilschen um Pfennige bei den geringfü gigsten Zahlungen (z. D. 1 ^ 18— l,/» 16^ 4-V. sachs.) mit der Würde unseres Geschäfts wenig in Einklang zu bringen. — Sollte nun hier, wie überall, das Wahre und Rechte nicht in der Mitte liegen? Wie also, wenn man folgenden Zahl-Modus aufstelltc: 1) die Buchhändler-Zahlungen werden entweder in Preuß. Courant oder in Goldmünzen ü 2^, 5^ und 10^ geleistet. 2) der Thalcr Preuß. Courant wird zu 24^. an genommen; das Agio von p. Thalcr kann aber nur bei vollen Thalern in Anrechnung gebracht wer den und fällt bei Bruchthalecn fort. 3) die Goldmünzen werden, nach wie vor, mit 2 >/S 21^., 5^s 18^>. und 11'/? 12 berechnet. Beide Währungen sind fast gleichgeltend (und z. B. nach dem heutigen Course der Ld'or v. 112H I, durchaus glcichgeltcnd) und gewähren den Vortheil großer Einfach heit und Bequemlichkeit, ohne doch das Interesse des Verlags- oder des Sortimcntshändlers zu gefährden. Berlin, den 17. Mai 1837. Larl "Rlemaim. Nachdruck. Wenn cs an sich schon betrübend ist, zu sehen, wie der Nachdruck, trotz aller Bemühungen von Seite deutscher Buchhändler, doch noch von Fremden in der Schweiz, wo kein Gesetz das verbietet, was Ehrgefühl und Rechtlichkeit VS