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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.07.1837
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- 1837-07-18
- Erscheinungsdatum
- 18.07.1837
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- Deutsch
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1267 57 1268 Ungeachtet des durch allgemeine politische Conjunctu- i> Dieselben wohlwollenden Gesinnungen wiederholte uns ren für die Deutschen Angelegenheiten entspringenden Still- Fürst Metternich noch heute mündlich, indem er uns standes darf sich die Deputation das Zeugniß geben, daß ^ von Neuem versicherte, daß wir ganz ruhig seyn möchten, sie durch rastlose Bemühungen die Früchte der anfänglich unsere Sache solle die Seinige seyn.- Auch hat glücklich gemachten Einleitungen nicht verlohren hat. Im ! es der Privat-Secretär des Fürsten, Herr Pi late, über- Verlaufe ihrer Unterhandlungen wurde sie aufgefodert, nommen, für die Zukunft unser Organ bey dem Herrn Vorschläge zur Erreichung des Zwecks ihrer Sendung zu machen. Diesem Vertrauen suchte sie durch die am 1. No vember 1814 abgefaßte Beilage ^ zu entsprechen. Bey den überhäuften Geschäften, welche auf den ersten, den Congreß leitenden Staatsmännern lasteten, schien cs zweck mäßig, diese Note ganz kurz abzufassen, und sich wegen des Details um so mehr auf das beigefügte Oranische Dekret zu stützen, da dieses durch die Aufnahme in die Wiener Hofzeitung auch in Oesterreich als gut aner kannt worden; -— in Oesterreich, sagen wir, wo bis her in den offiziellen Blättern nie Verfügungen gegen den Nachdruck ausgenommen werden durften. Im Verlauf jener, seit dem 1. November 1814 bis zum heutigen Dato verflossenen Zeit haben nun die Unterzeich neten durch die ersten und sichersten Quellen die Ueberzeu- gung erhalten, daß in denen bis jetzt zur künftigen Bun desverfassung Deutschlands gemachten Entwürfen auf ihr Gesuch ist Rücksicht genommen, und gesetzlicheSicher- stellung des literarischen Eigenthums für Deutschland bestimmt zu erwarten ist. Was den Schutz gegen Nachdruck in der Oesterreichi- schen Monarchie betrifft, so läßt sich bis jetzt nur so viel sagen, daß auch da die Einleitungen nach der bisherigen Fürsten Metternich zu seyn, und mit uns darüber in fortdauerndem Briefwechsel zu treten. Indem wir so Alles eingeleitet zu haben glauben, was zu günstigen Resultaten unserer Sendung führen kann, und unsere Anwesenheit nicht mehr unumgänglich nothwen- dig ist, auch die letzten Resultate der Deutschen Angelegen heiten wohl erst später erfolgen dürften, so werden wir un sere Rückreise nun bald antreten, und ermangeln nicht, vorher unfern verehrten Herren Eollegen in diesem Berichte Rechenschaft über unsere Sendung zu geben und uns ihrem fernem Wohlwollen zu empfehlen. Wien, am 9. Febr. 1815. v. I. S. Lcstta. Larl Dertuch. (Schluß folgt.) M i s c e l l e n. Karlsruhe, 4. Juli. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer wurde der schon vor einiger Zeit von dem Abgeordneten v.Jtzstein angekündigte Antrag auf Wieder herstellung der Preßfreiheit gestellt. Der Antrag- Lage der Umstände, wobei) das Papiergeld und sein gesun- fleller begründete auf dem Rednerstuhl die Motion. Mohr kenec Werth vorzüglich in Betracht kömmt — nicht ungüw stig waren. Zwei der ersten österreichischen Staatsmänner, Fürst Metternich und Baron Wessenberg, erkann ten die Rechtlichkeit, das Zeitgemäße unseres Gesuches an, und versprachen uns ihren vollen Schutz. Daß wir uns des unterstützt dieselbe und trägt darauf an, die Berathung in abgekürzter Form vorzunehmen. Ebenso Duttlingcr und Rotteck. Die Kammer beschließt die Annahme dieses An trags, dem die Regierungs-Commission ihre Zustimmung erthcilt, worauf sofort die Diskussion über den Antrag des sen, wenn die Deutsche Verfassung erst niedergelegt ist, und s Motionstellers eintritt, der also lautet: „die Kammer möge, dadurch auch die literarischen Verhältnisse Oesterreichs zu Deutschland sich naher ausmitteln lassen, fortdauernd ver sprechen dürfen, davon sind wir um so inniger überzeugt, als ein Vorfall uns noch vor wenigen Tagen erneuerte Ver sicherung davon gab. Die hiesigen Nachdruckec nämlich ließen den (sul, L) angefügten Nachdruck der Denkschrift mit Noten, deren Einseitigkeit und Unwerth jeder Unbefangene hier erkennt, am 27. Januar a. c. erscheinen. Da unsere Denkschrift hier beharrend auf ihren Beschlüssen von 1833 und 35, zu Pro tokoll die Bitte aussprechen, daß ihr, wo möglich noch auf diesem Landtage, eine Vorlage gemacht werde, durch welche eine, den wahren bundesverfafsungsmäßigen Pflichten der Regierung und den Rechten des Landes entsprechende Ge setzgebung über Preßfreiheit hergestellt werde, und daß, falls die Vorlage auf dem gegenwärtigen Landtage nicht mehr ge schehen könnte, wenigstens durch ein Provisorium der gegen wärtige höchst mangelhafte Zustand der Preßgesetzgebung nach nicht in die Hände des Publikums, wohl aber jener allge- den Andeutungen der Motion verbessert werde." —Es fand mein verbreitete Nachdruck kam, so konnten wir gegen die" - ^ . Verfälschung unmöglich schweigen, und waren es dem gütigen Vertrauen unserer Herren Committenten, so wie unserer guten Sache schuldig, eine berichtigende Re plik zu geben. In dieser Berichtigung nun durften wir die hochbetrauten beiden österreichischen Minister mit ihrer Bewilligung nennen; unsere Replik erhielt sowohl von der Geheimen Staats-Canzlei als auch von der Ober sten Hofpolizcy-Stelle die Erlaubnis; zum Druck, und er schien (wie Beilage 6 zeigt,) ungesäumt nach jenem Nach druck. So bereiteten sich unsere Gegner eine öffentliche Beschämung, und unserer guten Sache einen Triumph. eine längere Discussion hierüber zwischen den Abgeordneten , v. Rotteck, Welckec und v. Jtzstein, dann den Regierungs- I commissarien Frhrn. v. Blittersdorff, Winter und Jolly Statt, wobei insbesondere von dem Minister«. Blittersdorff > die bundesgesetzlichen Principien, wie sie sich in der Wirklich keit nach dem pragmatischen Hergang und nicht vom theo retischen Standpunkt Einzelner gestalten, entwickelt und den Ansichten der erstgedachten Redner entgegengehalten wur den. Die Kammer faßte hierauf einstimmig den Be schluß, den gestellten Antrag anzunehmen. Verantwortlicher Redacteur: C. F. Dbrffling.
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