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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.08.1837
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- Ausgabe
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- 1837-08-08
- Erscheinungsdatum
- 08.08.1837
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- Deutsch
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1429 63 1430 so gar kindisch und unmündig, daß es nicht d.is Wahre von dem Falschen unterscheiden könnte und erst einen Vorschnei der oder Vorkauer der ihm zu reichenden geistigen Speise be dürfte? Hat man in den Jahren 1813, 1814 und 1815 das Deutsche Volk für unmündig gehalten? Waren die Deutschen damals nicht Männer, die den auswärtigen Feind aus Deutschland vertrieben? Man lese die damaligen Pro klamationen und bedenke das Jetzt! welcher Unterschied! Oder hält man uns jetzt vielleicht für unmündig? Vertrauen erweckt wieder Vertrauen! Man gewähre nur, und cs wird sich zeigen, daß die Nation im reifen Mannesalter steht. Welche Anmaßung liegt aber darin, daß ein einziger Mann, der Eensor, beurtheilen soll, welche Schriften für das Ganze gut und Nutzen bringend seien. Der Eensor beurtheilt das Volk von seinem Standpunkte aus, so auch die Regierung von dem ihrigen. Was für ein Standpunkt ist aber dies! Der der Aengstlichkeit, der Befangenheit, des Vevormun- dens und des Schutzes von Rechten gegen die eigentlich Be rechtigten. Allein 1>) das Recht der freien Presse ist ein Menschen-, ein staatsbürgerliches Recht. „Der freie wech selseitige Austausch der Erfahrungen, Gedanken, auf allen uns von Gott gegebenen Wegen," sagt einer unserer frei sinnigsten Deutschen Abgeordneten und Schriftsteller, „dieses freie, wechselseitige Mittheilen, Reiben und Vereinigen der Geister, dieses freie, geistige, moralische Wirken des Men schen auf seinen Nebenmenschen — die Grundbedingung aller menschlichen Entwickelung und Vervollkommnung, wie aller freien gesellschaftlichen Vereinbarung und Einrich tung — ist das allerheiligste Recht, wie die heiligste Pflicht al ler Menschen und Völker." Es ist aber auch dieses Recht in der Deutschen Bundesacte vom 15. Juni 1815, und zwar im 18. Artikel, dem Deutschen Volke ausdrücklich zugesichert wor den; denn es heißt daselbst: „Die verbündeten Fürsten und freien Städte stimmen überein, den Unterthanen der Deut schen Bundesstaaten folgende Rechte zuzusichern: s) Grund eigenthum außerhalb des Staates, den sie bewohnen, zu er werben und zu besitzen rc.; 1>) die Befugniß 1) des freien Wegzichens aus einem Deutschen Bundesstaate in den an dern :c.; auch 2) in Eivil- und Militairdienst desselben zu treten; o) die Freiheit von aller Nachsteuer; ck) die Bun desversammlung wird sich bei ihrer ersten Zusammenkunft mit Abfassung gleichförmiger Verfügungen über die Preß freiheit und Sicherstellung der Rechte der Schriftsteller und Verleger gegen den Nachdruck beschäftigen." Also schon in der ersten Bundesversammlung sollte sich mit Abfassung gleichförmiger Verfügungen über die Preßfreiheit und Si cherstellung der Rechte der Schriftsteller und Verleger gegen den Nachdruck beschäftigt werden. Allein schon sind seitdem 22 Jahre verflossen, und noch haben wir keinen Erfolg! In den Karlsbader Beschlüssen kann ich Nichts erkennen, als Eensurmaßrcgeln zu noch größerer Beschränkung der Presse. Wer im Privatleben Präsident: Ich muß doch hier bemerkbar machen, daß Aeußcrungen, die nicht unmittelbar zur Sache gehören, hier nicht am Orte sind, und daß jedes Mitglied zwar be rechtigt ist, seine Ansichten freisinnig zu äußern, allein nicht die Achtung vergessen darf, die es sowohl den auswärtigen Verhältnissen, als der hohen Staatsregierung schuldig ist. > Ich bitte, bei den ferneren Aeußcrungen darauf Rücksicht zu nehmen. Abg. v. Dieskau : Ich glaube nicht dieses Maß über schritten zu haben; ich glaube auch, daß Alles, was ich ge sagt habe Präsident: Ich glaube, daß meine Bemerkung zur rechten Zeit gekommen ist hinsichtlich der Aeußcrungen deS Abgeordneten Abg. v. Dieskau: ... welche wohl zur Sache gehö ren werden. Präsident: Im wiederkehrenden Falle würde ich mich genöthigt sehen, andere Maßregeln einzuschlagen, die ich gerade bei dieser Frage nicht gern einschlagen möchte. Ich bitte den Abgeordneten, die auswärtigen Verhältnisse unbc- ! rührt zu lassen und mich nicht zu nöthigen, nach der Land- i tagsordnung nachdrücklich zu verfahren. Abg. v. Dieskau: Gerade diese Verhältnisse aber ge hören hierher; mein Vortrag ist davon abhängig. Präsident: Ich werde sehen, was im Fortgang der i Rede weiter zu hören sein wird, und werde darnach meine Maßregeln nehmen. Abg. v. Dieskau: Es ist endlich jenes Recht in der Verfassungsurkunde ausdrücklich anerkannt, und gleichwohl nach Verlauf von 6 Jahren noch kein Gesetz darüber gege ben worden. Warum nicht? Scheut man sich etwa vor der freien Presse, diesem Repräsentanten der öffentlichen Meinung? Ich sollte das nicht glauben u. kann mir nicht den ken,daß irgend Gründe zu dieser Furcht vorhanden sein könn ten. Auch bat jeder Deutsche Staat in Deutschland seine Au tonomie. Alle diese Gründe beweisen, daß in den Angelegenhei ten der Presse die Regierung keine Verordnung erlassen durfte, sondern daß diese nur durch ein Gesetz mit Beirath der Stände geregelt werden können. Das Deputalious - Gut achten ist daher unrichtig und unbegründet, und ich sah mich deshalb genöthigt, bei dem ersten auf die Petition erstatteten >! Berichte folgendes Separatvotum zu geben: „Der Sepa ratvotant hat den vocbesindlichen, von dem Herrn Refe renten mit freimüthiger Umsicht und wissenschaftlicher Gründlichkeit ausgcarbeileten Bericht, da er demselben im Allgemeinen bestimmt, als Mitglied der Deputation mit unterschrieben; er hält jedoch das abgegebene Gutachten, inwiefern dasselbe nicht auf gänzliche Sistirung und Zu rücknahme der Verordnung vom 13. Oktober 1836, sondern blos: „soweit dieselbe nach den ausgestellten Grundsätzen das Gebiet der Verordnung überschreitet," gerichtet ist, mit der von ihm und dem Abgeordneten Todt gestellten Petition nicht für übereinstimmend und kann daher, insoweit und in wie weit in dem Berichte sich über die, jener Verordnung beigefügte Instruction für Eensoren billigend ausgesprochen wird, weil dies dem tz-35 der Verfassungsurkunde nicht ent sprechen dürfte — und als der vorliegende Fall unbezwei- felt Gesetzgebungs-, keineswegs aber Vercrdnungsgcgen- stand ist, den diesfallsigen Ansichten der übrigen De putationsmitglieder nicht beipflichtcn." Aus demselben Grunde sah ich mich veranlaßt, auch bei dem 2. jetzt vorgc- tragenen Berichte ein Separatvotum des Inhalts zu geben: „Der Separatvotant kann dem Nachberichte nicht beitrcten j und hat deshalb denselben nicht mit unterschrieben. Das
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